Sonderbeilagen
Serie im Börsenkurier:
Ausgabe Nr. 12, 25.3.2010: Begriffsklärung: Islamic Banking >
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Ausgabe Nr. 7, 18.2.2010: Kirchliche Geldanlage: Pensionsfonds der Diözese Linz >
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Ausgabe Nr. 3, 21.1.2010: Forum Nachhaltige Anlagen -Schweiz: Steigerung angepeilt >
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Ausgabe Nr. 51, 17.12.2009: Konsum-Ethik (EthikKommentar) >
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Ausgabe Nr. 47, 19.11.2009: Treffen europäischer Nachhaltigkeitsbanken (Bericht) >
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Ausgabe Nr. 43, 22.10.2009: Geld und Energie (Gastkommentar) >
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Ausgabe Nr. 38, 17.9.2009: Ethik der Beratung (Leitartikel) >
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Ausgabe Nr. 25, 18.6.2009: Nachhaltiges Reisen (Leitartikel) >
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Ausgabe Nr. 21, 21.5.2009: Wann kommt es zum Kipp-Effekt? (Leitartikel) >
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Ausgabe Nr. 17, 23.4.2009: zu Nahrungsmittel u.a.
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Ausgabe Nr. 13, 26.3.2009: Reform für Finanzmarktarchitektur (Leitartikel) >
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Ausgabe Nr. 8, 19.02.2009: Wirtschaften jenseits der Renditemaximierung (Leitartikel) >
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Ausgabe Nr. 4, 22.01.2009: Natur- und sozialverträgliche Immobilienanlagen (Leitartikel) >
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Ausgabe Nr. 50, 11.12.2008: Finanzielle Ausgrenzung vermeiden (Leitartikel) >
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Ausgabe Nr. 47, 20.11.2008: Guter und gerechter Lohn (Leitartikel) >
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Ausgabe Nr. 43, 23.10.2008: Wohin die Hilfe fließt (Leitartikel) >
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Ausgabe Nr. 39, 25.9.2008: Was sagen die Parteien? (Leitartikel) >
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Die Sonderbeilage wird vom Börsenkurier zur Verfügung gestellt und redaktionell betreut. Die ksoe ist dabei in einem Beirat eingebunden.
Begriffsklärung: Islamic Banking
Ethik nach muslimischen Glauben.
Islamic Banking ist der Versuch, Bankgeschäfte nach den religiösen Regeln des Islams und der Schari'a (das "göttliche" islamische Recht) auszurichten. Die Regeln, die es zu befolgen gilt, sind ein allgemeines Zinsverbot (Riba), das Verbot zur Spekulation (Gharar) und das Verbot des Glücksspiels (Maysir, Quimar). In der islamischen Investmentphilosophie sind jedoch Wertsteigerungen von Sachgütern, wie sie Aktien, aber auch Immobilien und Rohstoffe darstellen, erlaubt. Auch Dividenden aus Aktien-Engagements sind gestattet.
Zudem bestehen noch ethische Ausschlusskriterien, die Investitionen in Alkoholherstellung und -vertrieb, PRostiution, Pornografie, sowie die Verarbeitung und den Handel von Schweinefleisch verbieten. Ein sogenanntes Scharia-Komitee wacht über die Einhaltung schariakonformer Geldanlagen.
Das Zinsverbot hat schon sehr früh zu Umgehungsgeschäften geführt. Ein "verzinster Kredit" kann beispielsweise schariakonform folgendermaßen abgewickelt werden: Statt der Gewährung eines Kredits kauft die Bank eine Immobilie direkt beim Verkäufer und verkauft sie zu einem höheren Preis an ihren Kunden, der den Kaufpreis in Raten abbezahlt. Da Handel im Islam ausdrücklich erlaubt und erwünscht, Zins jedoch verboten ist, ist eine Transaktion dieser Art legitim.
Im Vergleich zu Nachhaltigkeits- bzw. Ethikfonds sind Scharia-Fonds mit dem Hintergrund der religiösen Regeln bei Ausschlüssen - und zwar von Assetklassen (Geldmarkt, Anleihen) und Branchen eindeutiger definiert. Einzelne Ethik- bzw. Nachhaltigkeitsfonds können hingegen sehr unterschiedliche Kriterien und Investmentstrategien aufweisen. Dass die unterschiedlichen Ansätze auch miteinander vereinbar sind, zeigt der Dow Jones Islamic Market Sustainability Index - dieser umfasst jene Firmen, welche mit den islamischen Investitionsrichtlinien kompatibel und gleichzeitig in unternehmerischer Nachhaltigkeit in ihrer Branche führend sind.
(Dr. Alfred Tschandl ist Unternehmensberater und war bis Ende 2009 als Linzer Diözesanökonom hauptverantwortlich für die kirchlichen Veranlagungen.)

