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Sonderbeilagen

Serie im Börsenkurier:

Ausgabe Nr. 46, 18.11.2010:
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Ausgabe Nr. 24, 17.6.2010: Bundesfinanzierungsagentur: "Finanzierung und Veranlagung der öffentlichen Hand"
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Ausgabe Nr. 20, 20.5.2010: "Grünes Geld" -ein (fast) zinsloser Kredit >
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Ausgabe Nr. 16, 22.4.2010: Was Frauen im Studium nicht lernen >
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Ausgabe Nr. 12, 25.3.2010: Begriffsklärung: Islamic Banking >
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Ausgabe Nr. 7, 18.2.2010: Kirchliche Geldanlage: Pensionsfonds der Diözese Linz >
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Ausgabe Nr. 3, 21.1.2010: Forum Nachhaltige Anlagen -Schweiz: Steigerung angepeilt >
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Ausgabe Nr. 51, 17.12.2009: Konsum-Ethik (EthikKommentar) >
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Ausgabe Nr. 47, 19.11.2009: Treffen europäischer Nachhaltigkeitsbanken (Bericht) >
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Ausgabe Nr. 43, 22.10.2009: Geld und Energie (Gastkommentar) >
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Ausgabe Nr. 38, 17.9.2009: Ethik der Beratung (Leitartikel) >
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Ausgabe Nr. 25, 18.6.2009: Nachhaltiges Reisen (Leitartikel) >
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Ausgabe Nr. 21, 21.5.2009: Wann kommt es zum Kipp-Effekt? (Leitartikel) >
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Ausgabe Nr. 17, 23.4.2009: zu Nahrungsmittel u.a.
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Ausgabe Nr. 13, 26.3.2009: Reform für Finanzmarktarchitektur (Leitartikel) >
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Ausgabe Nr. 8, 19.02.2009: Wirtschaften jenseits der Renditemaximierung (Leitartikel) >
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Ausgabe Nr. 4, 22.01.2009: Natur- und sozialverträgliche Immobilienanlagen (Leitartikel) >
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Ausgabe Nr. 50, 11.12.2008: Finanzielle Ausgrenzung vermeiden (Leitartikel) >
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Ausgabe Nr. 47, 20.11.2008: Guter und gerechter Lohn (Leitartikel) >
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Ausgabe Nr. 43, 23.10.2008: Wohin die Hilfe fließt (Leitartikel) >
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Ausgabe Nr. 39, 25.9.2008: Was sagen die Parteien? (Leitartikel) >
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Die Sonderbeilage wird vom Börsenkurier zur Verfügung gestellt und redaktionell betreut. Die ksoe ist dabei in einem Beirat eingebunden.

Bundesfinanzierungsagentur: "Finanzierung und Veranlagung der öffentlichen Hand"

Die Österreichische BUndesfinanzierungsagentur fungiert im Namen und auf Rechnung des Bundes als Treasury der Republik Österreich.

Im Rahmen ihrer vielfältigen Aufgaben sorgt sie im Interesse der Steuerzahler für die Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit der Republik Österreich und die Aufnahme von Schulden zu langfristig optimalen Konditionen, wobei eine risikoaverse Grundausrichtung verfolgt wird. Die rechtliche Grundlage für die Geschäftstätigkeit der ÖBFA bildet das Bundesfinanzierungsgesetz vom 4.12.1992, BGBl. 763/1992.

Im Rahmen einer Gebarungsprüfung hat der Rechnungshof im Juli 2009 die Finanzierungs- und Veranlagungsinstrumente sowie die Finanzierungsstrategien und -risiken des Bundes und der Bundesländer beurteilt und verglichen und Änderungen im Finanzmanagement des Bundes angeregt.

Die vom Bundesminister für Finanzen eingesetzte Arbeitsgruppe unter der Leitung von Univ.Prof. Dr. Stefan Pichler hat die folgenden Leitlinien ausgearbeitet:

_ konsequente Trennung von Treasury-FUnktion und Risikomanagement-Funktion auf allen aufbauorganisatorschen Ebenen
_ klar definierte zentrale Wahrnehmung der obersten Risikomanagementfunktion des Bundes im Bundesministerium für Finanzen
_ operative Wahrnehmung der Treasury-Aufgaben in einer eigenständigen Organisationseinheit
_inhaltliche Verantwortung für Zielvorgaben und strategische Risikobegrenzung im BMF
_Eingehen nur jener Risiken, die zur Erfüllung der Staatsaufgaben notwendig sind (kein Eingehen vermeidbarer Risken, insbesondere nicht zur Erzielung zusätzlicher Erträge)
_ Anwendung von Best-Practice-Sorgfaltspflichten
_ konkrete Einbeziehung ethischer Standards in die Risikobeurteilung.

Außerdem wurde großes Synergiepotenzial durch die Zentralisierung von Risikomanagementaufgaben verschiedener Institutionen des Gesamtstaates sowie durch die zentrale Wahrnehmung gewisser Funktionen des Treasury geortet.

Die heimische Bundesfinanzierungsagentur hat alle Leitlinien umgesetzt, die innerhalb ihres Gestaltungsradius lagen.

(Dr. Martha Oberndorfer, CFA Geschäftsführerin der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur)

 

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