| Newsletter Grundeinkommen
und sozialer Zusammenhalt - B.I.E.N - Austria
> Newsletter November 2008
1.) Garantie des Sozialen
Von 24.-26.10.2008 fand der dritte deutschsprachige Grundeinkommenskongress in Berlin statt - ein Überblick - weiter >
- Eröffnungspodium zeigt Bandbreite der Grundeinkommens-Debatte
Soziale Bewegungen, Unternehmer und Wissenschaft kamen Freitag-Abend ins Gespräch - weiter >
- Soziale Sicherung, reale Lage und Widerstand
Ein Workshop aus der Sicht von Erwerbslosen - weiter >
- Existenzsicherungskonzepte im internationalen Vergleich
Workshop - Beiträge zu Österreich, Deutschland, Spanien und Argentinien - weiter >
- Grundeinkommen europaweit und weltweit
Wie könnte ein Grundeinkommen in der EU umgesetzt werden und warum muss es gleichzeitig global gedacht werden - weiter >
- Das Sockel-Grundeinkommen der Grünen - ist eine Aufweichung der vier Kriterien gerechtfertigt? Könnte ein bedingungslos ausbezahlter Betrag in der Höhe von Euro 400-500 ein erster Schritt zu einem existenzsichernden bedingungslosen Grundeinkommen sein? - weiter >
- Grundeinkommen in der SPD und in den Gewerkschaften
Ausgehend von der IG Metall Berlin und der SPD Rhein-Erft soll das bedingungslose Grundeinkommen in Gewerkschaften und Sozialdemokratie Fuß fassen - weiter >
- Konsumsteuerfinanzierung des Grundeinkommens - Begründung und Wirkung: Am Kongress gab es einen eigenen Workshop, der die Konsumsteuerfinanzierung des Götz Werner-Modells kontrovers diskutierte - weiter >
- Ein guter Grund zum Leben. Was bringt das Grundeinkommen den Frauen in Europa? Unter diesem Titel fand am Samstag-Abend ein moderiertes Gespräch statt - weiter >
- Aktuelle Grundeinkommens-Modelle in Deutschland
Rechtzeitig zum Kongress wurde ein Modell-Vergleich vorgelegt, der jetzt im Internet verfügbar ist - weiter >
- Der Kongress zum Nachhören:
Mitschnitte auf 3 CDs zum Bestellen - weiter >
- Weitere Hinweise im Umfeld des Kongresses
z.B. zum Vorschlag eines emanzipatorischen Grundeinkommens
2.) Hartz IV-Regelleistungen decken soziokulturelles Existenzminimum nicht
Zu diesem Ergebnis kommt das Hessische Landessozialgericht - weiter >
3.) Österreich: Mehrheit für Verpflichtung von Arbeitslosen zu gemeinnütziger Arbeit - weiter > Dieser Newsletter wurde unter Mitarbeit von Margit Appel, Peter Gach, Klaus Sambor und Wolfgang Willner erstellt.
Garantie des Sozialen - Grundeinkommenskongress in Berlin
ein Bericht aus: Nachrichten und Stellungnahmen der ksoe 9/2008
Seite 6, erscheint im November 2008 - weiter >
Eröffnungspodium zeigt Bandbreite der Grundeinkommens-Debatte
Peter Gach aus Österreich war beim 3. deutschsprachigen Grundeinkommenskongress als Vertreter von Erwerbsloseninitiativen einer der Beteiligten des Eröffnungspodiums. An die 500 Leute waren ins Audimax der Humboldt Universität in Berlin zum Auftakt des Kongresses gekommen. Das Podium mit Antje Schrupp, (Journalistin), Götz Werner (Unternehmer und Professor für Entrepreneurship), Werner Rätz (ATTAC Deutschland), Mag Wompel (kritische Gewerkschafterin), Ueli Mäder (Soziologie-Professor) zeigte einen Ausschnitt der Bandbreite der Grundeinkommens-Debatte.
Während Götz Werner in seinem Impuls betonte, dass das Grundeinkommen eine „Idee“ sei, die noch in die Bevölkerung zu tragen sei, beleuchtete Peter Gach die Situation von erwerbsarbeitslosen Menschen. Daraus sei der Anspruch auf die Verbesserung der gegenwärtigen Sozialsystem als Vorstufe zur Einführung des bedingungsloses Grundeinkommen abzuleiten. Antje Schrupp sagte, dass das bedingungslose Grundeinkommen nicht die Auseinandersetzung über die Frage der gerechten Verteilung der unbezahlten Arbeit erübrige. Mag Wompel Werner Rätz betonte die Notwendigkeit einer materiellen Absicherung angesichts der Wirtschafts- und Finanzkrise. Ueli Mäder beleuchtete das Thema unter dem Aspekt der zunehmenden sozialen Ungleichheit. Moderiert wurde das Eröffnungspodium von der Journalistin Birgit Galle.
Das Eröffnungspodium wurde mitgeschnitten und kann bestellt werden über: www.grundeinkommen.at
Soziale Sicherung, reale Lage und Widerstand
In Workshop 7 haben VertreterInnen von Erwerbsloseninitiativen die staatlichen Existenzsicherungen und Absichtsbekundungen, die reale soziale Lage zu verbessern sowie die Entwicklung des sozialen Widerstandes beleuchtet. Unter der Moderation von Anne Allex ( Runder Tisch gegen Erwerbslosigkeit und soziale Ausgrenzung) referierten Harald Rein (Sozialwissenschafter, Frankfurter Arbeitslosenzentrum), Peter Gach (Selbsthilfegruppe für Menschen in schwierigen Lebenssituationen), Manolo Sáez Bayona (Spanien), Jose Iglesias Fernandez (Professor, Mitglied der Gruppe „Kritische Ökonomie“, Spanien)
Die Sozialsysteme in Deutschland und Österreich stellen sich im Grunde als sehr ähnlich dar und unterscheiden sich lediglich in Bezeichnungen und verschiedenen Details. Beim untersten sozialen Netz ist gemeinsam, dass die verschiedenen „Maßnahmen“ von den Betroffenen als entwürdigend erlebt werden und der von den offiziellen Stellen ausgeübte Druck als auf Dauer kaum erträglich empfunden wird. Auf beide Länder trifft zu, dass die Leistungen, die der Existenzsicherung dienen sollen, jeweils deutlich unter der Armutsschwelle zu liegen kommen.
Von den SpanierInnen erfuhren die TeilnehmerInnen des workshops mit Erstaunen, dass es in Spanien keine Mieten für Wohnungen gibt wie bei uns üblich. Wer auf der iberischen Halbinsel eine eigene Wohnung haben will, der/die benötigt entweder wohlhabende Eltern oder muss die Wohnung durch Kredit finanzieren. Verliert die betreffende Person die Arbeit, so ist alles weg, was natürlich die Zahl der Menschen mit Armutserfahrungen in die Höhe treibt. Die der Existenzsicherung dienenden Sozialleistungen sind äußerst unterschiedlich, nicht nur divergieren diese zwischen Regionen, sondern auch innerhalb derselben zwischen Städten und Kommunen.
Jose Iglesias Fernandez erläuterte ein ehrgeiziges Modell für ein spanisches Grundeinkommen, „Basic Income for Equal Citizens“ >
Existenzsicherungskonzepte im internationalen Vergleich
In diesem Workshop lag der Schwerpunkt auf dem Vergleich verschiedener Sozialsysteme. Es wurden dabei Hartz IV (entspricht dem Arbeitslosengeld bzw. der Notstandshilfe in Österreich) und das ALG II (Sozialhilfe in Österreich) vorgestellt und diskutiert. Auch hier bekamen die TeilnehmerInnen viel Detailwissen mit, insbesondere auch über Argentinien. Dort war es nach der letzten Wirtschaftskrise zu heftigem Widerstand vor allem des Mittelstands gekommen, was zu wochenlangen Blockaden von wichtigen Straßen und Transportwegen geführt hatte. Auch wenn sich die wirtschaftliche Lage inzwischen wieder gebessert hat, so ist der frühere Wohlstand noch lange nicht wieder hergestellt.
Unter der Moderation von Anne Allex ( Runder Tisch gegen Erwerbslosigkeit und soziale Ausgrenzung) referierten Michael Schütte („Sichtbar werden“-Armutskonferenz Österreich), Peter Gach(Selbsthilfegruppe für Menschen in schwierigen Lebenssituationen, Wien), Manolo Sáez Bayona (Spanien) sowie Jose Iglesias Fernandez (Professor, Mitglied der Gruppe „Kritische Ökonomie“, Spanien) und Mariano Diez (Spanien).
Thesenpapier von Anne Allex „Die Forderung nach einem Existenzgeld ist eine internationale Forderung der Armen und Ausgebeuteten“ >
Anne Allex: Internationale Konzepte. Das Streiten der Ausgebeuteten und Armen für ihren Teil vom Kuchen ist international. Forderungen und Realitäten für das Recht auf eine menschenwürdige Existenzsicherung in Spanien, Argentinien, Deutschland, Schweiz, Frankreich, Brasilien. In: Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfe-Initiativen (Hg.): Existenzgeld Reloaded, AG SPAK Bücher, Neu-Ulm, 1. Auflage Juli 2008, S. 110-133
Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) europaweit und weltweit:
Auf den Podien und in den Workshops des 3. deutschsprachigen Grundeinkommenskongresses in Berlin vom 24. - 26. Okt. 2008 wurden die unterschiedlichsten Aspekte rund um das Grundeinkommen diskutiert.
Ein wesentlicher Punkt betraf die Frage, wie schnell eine Einführung des BGE erfolgen sollte. Über die vier Kriterien bestand Konsens, bei Details gibt es unterschiedliche Überlegungen. Soll man nun weiter versuchen auch für Details Konsens zu erreichen oder verschiedene Einführungsstrategien einfach versuchen umzusetzen? Soll vorerst weiter versucht werden, durch Bewusstseinsbildung eine breite Zustimmung in der Bevölkerung für diese Idee zu erreichen? Wie stehen viele Betroffene zu dieser Frage?
Es gibt für all diese Fragen unterschiedliche Antworten. Ein möglicher Ansatz besteht in der gleichzeitigen Einführung des BGE in Europa. Da die Sozialsysteme in den Mitgliedstaaten historisch gewachsen sehr unterschiedlich sind, sollen diese unter Einbeziehung der „ gemeinsamen sozialen Regelungen für die Union“ (nämlich im Wesentlichen die Einführung des BGE) entsprechend angepasst werden. Eine schrittweise generelle Vereinheitlichung soll zumindest als Fernziel angedacht werden.
Die europäische Ebene war Thema in workshop 42, wo als Input-GeberInnen Klaus Sambor (ATTAC Inhaltsgruppe Grundeinkommen, Österreich) und Sepp Kusstatscher (Grüne, Mitglied des Europäischen Parlaments) teilgenommen hatten.
Dabei wurde folgende Herangehensweise diskutiert:
- Geteilte Zuständigkeit von EU und Nationalstaaten im Bereich „Soziales“ statt wie bisher Länder-Zuständigkeit
- Berücksichtigung des unterschiedlichen ökonomischen Entwicklungsstandes (z.B. in Form von „ Korridoren“, die höhere Standards für reichere Mitgliedstaaten vorsehen, und niedrigere Standards für ärmere)
- Schaffung einer Solidaritätssteuer für den „ Sozialen Bereich der EU“, die in reicheren Mitgliedstaaten eingeführt werden soll, um mit diesen Mitteln den ökonomisch schlechter gestellten Mitgliedstaaten das Aufholen zu erleichtern.
Zu diesen Vorschlägen gab es ausführliche Diskussionen und viel Zustimmung, d.h. mit dem BGE das "soziale Europa" realisieren.
Obwohl die Einführung eines BGE in Europa beim workshop im Vordergrund stand, will man eine wirkungsvolle Bekämpfung weltweiter Armut keineswegs außer Acht lassen. Dieser Aspekt bekam bei diesem Kongress einen sehr hohen Stellenwert und wird die zukünftigen Anstrengungen zur Einführung eines BGE ganz entscheidend prägen.
Dass ein Grundeinkommen global gedacht werden müsse, war nicht nur Thema des Sonntags-Podiums „ Auf dem Weg zum Grundeinkommen in einer globalisierten Welt“ mit Corinna Milborn, Harri Kamboni (Sambia) und Engelbert Unaeb (Namibia), sondern beispielsweise auch am Podium „Ein guter Grund zum Leben - Was bringt das bGE uns Frauen in Europa?”
Kontakt: Klaus Sambor
Das Sockel-Grundeinkommen der Grünen - ist eine Aufweichung der vier Kriterien gerechtfertigt?
Das sogenannte „Sockel-Grundeinkommen“-Modell ist auf dem Parteitag der Deutschen Grünen 2007 nur mit knapper Mehrheit abgelehnt worden und wird innerhalb der Partei weiterhin intensiv diskutiert. Es sieht vor, dass lediglich ein Sockelbetrag von ca. 400–500 € monatlich bedingungslos an alle BürgerInnen ausgezahlt werden soll, während darüber hinaus gehende Zuwendungen weiterhin an gewisse Kriterien, insbesondere die konkrete Lebenssituation (tatsächliche Wohnkosten, Vermögensstand, Einkommen) geknüpft werden. Es handelt sich um einen typischen politischen Kompromiss, da das BGE in seiner reinen Form derzeit bei den Grünen nicht mehrheitsfähig ist. Diskutiert wurde im Workshop u.a. die Frage, ob die Einführung eines Grundeinkommens in nicht - existenzsichernder Höhe die Chancen auf eine spätere Umsetzung des „echten“ BGEs erhöhen oder im Gegenteil schmälern würde. Bei den TeilnehmerInnen des Workshops überwog schließlich die Meinung, dass ein bedingungsloses Einkommen, auch in sehr geringer Höhe, einen so bedeutenden Bruch mit der herrschenden Ideologie darstellen würde, dass es danach wahrscheinlich leichter wäre, den Sockelbetrag schrittweise auf existenzsichernde Höhe anzuheben.
Es referierten Wolfgang Strengmann-Kuhn (Bündnis 90/DieGrünen), Stefan Wolf (Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft Grundeinkommen bei der LINKE, Peter Dellbrügger(Volkswirt; Heidelberg, Karlsruhe).
Grundeinkommen in der SPD und in den Gewerkschaften
Johann Holm von der Arbeitsgruppe Grundeinkommen des Arbeitskreises Arbeitslosigkeit der IG Metall (Berlin) und Bernd Coumanns von der SPD Rhein-Erft erläuterten in einem eigenen workshop, warum ihre Organisationen für ein bedingungsloses Grundeinkommen eintreten. Beide plädierten dafür, Vollbeschäftigung mit neuem Sinn zu erfüllen und dabei auch andere Arbeiten (nicht bloß Erwerbsarbeit) einzubeziehen, z.B. unbezahlte Tätigkeiten. Coumanns betonte, sein SPD-Kreisverband wolle besonders die Vorteile für die Beschäftigten herausarbeiten: So würde ein BGE die Verhandlungsmacht der Beschäftigten am Arbeitsmarkt stärken.
Beide Proponenten bekundeten, in ihren Kreisen (Gewerkschaft und Sozialdemokratie) das Thema bedingungsloses Grundeinkommen vorantreiben zu wollen. Die SPD Rhein-Erft beabsichtigt, bis Ende 2009 ein eigenen Modell auszuarbeiten.
Ein Positionspapier der IG-Metall ist erhältlich beim Arbeitskreis Arbeitslosigkeit der IG Metall Berlin über: Telefon: 030 / 25387 - 0
Email: berlinATigmetall.de
Die SPD Rhein-Erft hat einen Grundeinkommens-Flyer erarbeitet und betreibt eine eigene website >
Mitschnitte des Workshops sind erhältlich über www.grundeinkommen.at
Konsumsteuerfinanzierung des Grundeinkommens – Begründung und Wirkung
In diesem Workshop (WS 7) legte Götz Werner zunächst seine Idee einer reinen Konsumsteuerfinanzierung des Grundeinkommens ausführlich dar. Die Argumente finden sich auch in seinem 2007 erschienen Buch „Einkommen für alle“. Anschließend fand eine recht angeregte Diskussion statt, wobei auch kritische Anmerkungen zu den Werner'schen Ausführungen nicht fehlten. Werner konterte die Kritik in gewohnt eloquenter Weise (ein Zuhörer bezeichnete Werner deshalb treffend als einen „Meister des Sokratischen Gesprächs“), doch konnten die Zweifel nicht restlos ausräumt werden. So blieb weiter offen, welche Auswirkungen eine komplette Abschaffung der Lohn- und Einkommensteuer auf die Einkommensverteilung in der Gesellschaft hätte, und wie eine Umgehung der Konsumsteuer durch raffinierte Konstruktionen wirksam verhindert werden kann. Als Resümee kann gesagt werden, dass viele Argumente Götz Werners interessant und diskussionswürdig sind, der Vorschlag einer reinen Konsumsteuerfinanzierung in seiner Radikalität aber doch zu hinterfragen und in den Auswirkungen schwer einschätzbar ist.
Ein guter Grund zum Leben. Was bringt das Grundeinkommen den Frauen in Europa?
Samstag Abend (25.10.2008) fand ein moderiertes Gespräch statt an dem Michaela Moser (Armutskonferenz, AT),
Avji Sirmoglu (attac, CH),
Ingrid Wagner (Frauenrat Südbaden, Runder Tisch gegen Erwerbsarbeitslosigkeit, D),
Gisela Notz (Sozialwissenschafterin, D), Lucia Schneiders-Adams (KAB, D) und Dagmar Paternoga (attac, D) teilnahmen. Moderiert wurde das Gespräch von Margit Appel (Netzwerk Grundeinkommen und sozialer Zusammenhalt, A). Die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens allein, so der Konsens unter den Diskutantinnen, überwindet nicht bestehende soziale und ökonomische Ungleichheiten zu Lasten der Frauen. Grundeinkommen dürfe nicht die einzige Utopie sein, weil es allein den Kapitalismus noch nicht abschafft. Die Gestaltung der Wirtschaft, die Bestimmung über die Produktionsverhältnisse sei gerade aus feministischer Sicht ein weiteres nicht zu verlierendes Anliegen, so Gisela Notz. Schutz, Sicherheit und Selbstbestimmung für Frauen sowie eine bessere Verhandlungsmacht am Arbeitsmarkt und in den privaten Beziehungen bietet das Grundeinkommen, waren sich Ingrid Wagner und Lucia Schneiders-Adams einig. Avji Sirmoglu und Dagmar Paternoga berichteten über die armutsbetroffenen Frauen in der Schweiz und in Deutschland. Damit verband sich die konkrete Forderung, den illegal in unseren Ländern lebenden Hausgehilfinnen, Pflegerinnen, Kinderbetreuerinnen, Sexarbeiterinnen – ohne deren Leistungen unsere Volkswirtschaften und unser Geschlechterverhältnis so nicht funktionieren würden – ein Grundeinkommen zu garantieren.
Michaela Moser forderte eine mutige Debatte über die Bedürftigkeit von Menschen als Normalzustand und ein Abgehen vom Bild des autonomen, nur sich selbst verantwortlichen Menschen, das ohnehin nur ein – für die Ideologie des Patriarchats bzw. des Neoliberalismus - zweckhafter Mythos sei.
Zum Nachhören siehe Mitschnitte - weiter >
Aktuelle Grundeinkommens-Modelle in Deutschland
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Hessisches Landessozialgericht: Hartz IV-Regelleistungen decken soziokulturelles Existenzminimum nicht
Die Hartz IV-Regelleistungen decken nicht das soziokulturelle Existenzminimum von Familien und verstoßen daher gegen das Grundgesetz. Zu diesem Ergebnis kam der 6. Senat des Hessischen Landessozialgerichts. Nach mündlicher Verhandlung beschloss er heute, ein entsprechendes Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen.
Geklagt hat eine Familie aus dem Werra-Meisner-Kreis, die als Bedarfsgemeinschaft Arbeitslosengeld II bezieht. Für die Eltern wurde jeweils der Regelsatz in Höhe von 311 € und für die 1994 geborene Tochter in Höhe von 207 € bewilligt. Nach Ansicht der Kläger ist damit ihr existenzminimaler Bedarf nicht gedeckt. Mit ihrem Antrag auf weitere 133 € für jedes Elternteil und 89 € für die Tochter blieben sie im Verwaltungsverfahren sowie vor dem Sozialgericht erfolglos. Die zuerkannten Leistungen seien rechtmäßig.
Nach Einholung von vier Gutachten zur Bedarfsbemessung beanstandeten die Darmstädter Richter, dass der besondere Bedarf von Familien mit Kindern durch die Regelleistungen nicht berücksichtigt werde. Für die Begrenzung der Leistung für Kinder auf 60 % des Regelsatzes eines Erwachsenen fehle es an einer hinreichenden Begründung. Nicht ersichtlich sei auch, weshalb 14jährige Kinder trotz höherem Bedarf die gleiche Regelleistung erhalten wie Neugeborene. Das Bundesverfassungsgericht habe bereits 1998 im Rahmen der verfassungsrechtlichen Prüfung der Steuerfreibeträge den damals geltenden Regelsatz für Kinder beanstandet, weil dieser die außerschulischen Bildungsbedarfe von Kindern nicht berücksichtige. Diese höchstrichterliche Entscheidung sei, so das Landessozialgericht, bei der Hartz-IV-Gesetzgebung nicht beachtet worden. Für die steuerrechtliche Verschonungsgrenze und das sozialrechtliche Existenzminimum seien aber die gleichen Maßstäbe geboten. Daher seien die Regelsätze weder mit der Menschenwürde, dem Gleichheitsgebot noch dem sozialen Rechtsstaat vereinbar.
Quelle: Hessisches Landessozialgericht website/Presse
Österreich: Mehrheit für Verpflichtung von Arbeitslosen zu gemeinnütziger Arbeit
Verschärfte Rahmenbedingungen für den Bezug von Arbeitslosengeld würden in der Bevölkerung mehrheitlich auf Zustimmung stoßen, geht es nach einer Umfrage des Nachrichtenmagazins "profil". Demnach hielten es 68 Prozent der Befragten für eine gute Idee, Bezieher von Arbeitslosengeld zu gemeinnützigern Tätigkeiten zu verpflichten. 25 Prozent lehnten dies dagegen ab, so "profil".
Ein entsprechender Vorstoß war vor kurzem von Karl-Heinz Kopf, ÖVP-Koalitionsverhandler in Sachen Wirtschaft, gekommen. Auch die Zumutbarkeitsbestimmungen seien "ein Thema", hatte er gemeint. Grüne und ÖGB hatten dies postwendend scharf kritisiert. Das ARbeitslosengeld sei eine Versicherungsleistung, auf die jeder, der einzahle, auch Anspruch hat. Der Grüne Sozialsprecher Karl Öllinger findet Kopfs Vorschlag entsetzlich. Österreich habe die brutalsten Regelungen für aRbeitslose, sehr niedrige Sätze bei Arbeitslosengeld und Notstandshilfe und daher eine sehr hohe Armutsgefährdung, so Öllinger.
Quellen: Die Presse/Life Radio
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