Modelle sozialer Grundsicherung im Vergleich

Bedarfsorientierte Grundsicherungsmodelle in Österreich *

Kärntner Mindest-
Sicherungsgesetz

(Bsp. SH-Gesetz)

Gesetzestext
Dezember 2006
.

Bedarfsorientierte
Mindestsicherung

(SP/VP)

Regierungs-
übereinkommen
Jänner 2007

Lebenslagen und -bedarfsorientierte Grundsicherung
(Die Grünen)

Mitte 90iger Jahre
www.gruene.at

"Mindestsicherungs-ABC"
(Die Armutskonferenz)

Pressekonferenz
März 2004 und
www.armutskonferenz.at

Höhe:
480 Euro
Weitere Person 75%
Kinder 40%
4mal Sonderzahlg.
à 50%

Wohngeld, Heizgeld
besondere
Lebenslagen

Höhe:
726 Euro brutto
14 mal (2007)

 

 

 

Höhe:
60% des Median-einkommens (2005 ca. 834 Euro)
Einheitl.Kinderbeihilfe
(bis 14.Lj. Eltern, danach direkt)
Monatl. Versicherungs-beiträge ab 19. Lj.
(17 Euro)

Höhe:
60% des Medianeinkommens







Anspruchsberechtigt
Hauptwohnsitz bzw. mehr als 4-monatiger Aufenthalt in Kärnten



Anspruchsberechtigt
Menschen, die legal in Österreich leben
Nachweis des Bedarfs (wie Sozialhilfe)


Anspruchsberechtigt
Menschen, die legal in Österreich leben
5 Jahre Bildungs-karenz
2 Jahre "frei und ohne Not"
Anspruchsberechtigt
Menschen, die legal in Österreich leben



Bemessungsgrundlage
Haushalt




Bemessungsgrundlage
Haushalt




Bemessungsgrundlage
Haushalt (Unterhalts-Anspruch für im Haushalt arbeitende Personen)

Bemessungsgrundlage
individuell




Rechtsstatus
Schriftlicher Bescheid
Berufung möglich
One desk
Rechtsstatus
One desk


  Rechtsstatus
Rechtssicherheit durch Bescheid
Übergang Lohneinkommen
Freibetrag für 1 Jahr
nach Langzeit-Arbeitslosigkeit


Übergang Lohneinkommen
Mindestlohn 1.000,--




Übergang Lohneinkommen
Mindestlohn 7 Eu/Std.,
1200/Monat
AMS von:
Beratung/Kontrolle zu: Beratung/Angebot
Übergang Lohneinkommen
Mindestlohn
Freiwilligkeit bei
AMS-Maßnahmen

Auflagen
Einsatz eigener Mittel

Unterhaltsanrechnung

Einsatz der Arbeitskraft

Sanktionen bei Verstoß gegen Arbeitswilligkeit und Sparsamkeit

Kein Regress in der
offenen Sozialhilfe

Auflagen
Bedarfs- und Vermögensprüfung

Unterhaltsanrechnung

Arbeitswilligkeit als Voraussetzung

Verpflichtende Weiter-bildung für Langzeit-Arbeitslose und gemein-nützige Arbeit

Auflagen
Bedarfsprüfung

Orientierung an der Lebenslage (Kind, Erwerbsfähige, Alter)

Änderung geltender Zumutsbarkeits-bestimmungen




Auflagen
keine Bedarfsprüfung

kein Regress

flexible Schonvermögen

Recht auf Ausbildung/ Qualifizierung

Angebote der Arbeitsmarktintegration

 

* Stand Juni 2007
copyright: Netzwerk Grundeinkommen und sozialer Zusammenhalt 2007
frei verwendbar mit Quellennachweis