Kärntner Mindest-
Sicherungsgesetz
(Bsp. SH-Gesetz)
Gesetzestext
Dezember 2006
. |
Bedarfsorientierte
Mindestsicherung
(SP/VP)
Regierungs-
übereinkommen
Jänner 2007 |
Lebenslagen und -bedarfsorientierte
Grundsicherung
(Die Grünen)
Mitte 90iger Jahre
www.gruene.at |
"Mindestsicherungs-ABC"
(Die Armutskonferenz)
Pressekonferenz
März 2004 und
www.armutskonferenz.at |
Höhe:
480 Euro
Weitere Person 75%
Kinder 40%
4mal Sonderzahlg.
à 50%
Wohngeld, Heizgeld
besondere
Lebenslagen
|
Höhe:
726 Euro brutto
14 mal (2007)
|
Höhe:
60% des Median-einkommens (2005 ca. 834 Euro)
Einheitl.Kinderbeihilfe
(bis 14.Lj. Eltern, danach direkt)
Monatl. Versicherungs-beiträge ab 19. Lj.
(17 Euro) |
Höhe:
60% des Medianeinkommens
|
Anspruchsberechtigt
Hauptwohnsitz bzw. mehr als 4-monatiger Aufenthalt in Kärnten
|
Anspruchsberechtigt
Menschen, die legal in Österreich leben
Nachweis des Bedarfs (wie Sozialhilfe)
|
Anspruchsberechtigt
Menschen, die legal in Österreich leben
5 Jahre Bildungs-karenz
2 Jahre "frei und ohne Not"
|
Anspruchsberechtigt
Menschen, die legal in Österreich leben
|
Bemessungsgrundlage
Haushalt
|
Bemessungsgrundlage
Haushalt
|
Bemessungsgrundlage
Haushalt (Unterhalts-Anspruch für im Haushalt arbeitende Personen)
|
Bemessungsgrundlage
individuell
|
Rechtsstatus
Schriftlicher Bescheid
Berufung möglich
One desk
|
Rechtsstatus
One desk
|
|
Rechtsstatus
Rechtssicherheit durch Bescheid
|
Übergang Lohneinkommen
Freibetrag für 1 Jahr
nach Langzeit-Arbeitslosigkeit
|
Übergang Lohneinkommen
Mindestlohn 1.000,--
|
Übergang Lohneinkommen
Mindestlohn 7 Eu/Std.,
1200/Monat
AMS von:
Beratung/Kontrolle zu: Beratung/Angebot
|
Übergang Lohneinkommen
Mindestlohn
Freiwilligkeit bei
AMS-Maßnahmen
|
Auflagen
Einsatz eigener Mittel
Unterhaltsanrechnung
Einsatz der Arbeitskraft
Sanktionen bei Verstoß gegen Arbeitswilligkeit und Sparsamkeit
Kein Regress in der
offenen Sozialhilfe
|
Auflagen
Bedarfs- und Vermögensprüfung
Unterhaltsanrechnung
Arbeitswilligkeit als Voraussetzung
Verpflichtende Weiter-bildung für Langzeit-Arbeitslose und gemein-nützige Arbeit
|
Auflagen
Bedarfsprüfung
Orientierung an der Lebenslage (Kind, Erwerbsfähige, Alter)
Änderung geltender Zumutsbarkeits-bestimmungen
|
Auflagen
keine Bedarfsprüfung
kein Regress
flexible Schonvermögen
Recht auf Ausbildung/ Qualifizierung
Angebote der Arbeitsmarktintegration
|
 |
 |