| Newsletter Grundeinkommen
und sozialer Zusammenhalt
- B.I.E.N - Austria
> Newsletter April 2010 - 6.
Fragen zur bedarfsorientierten Mindestsicherung
Auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (bmask) gibt es einen Servicebereich für BürgerInnen und hier wiederum häufig gestellte Fragen zur geplanten Mindestsicherung. Gleich zu Beginn wird die bedarfsorientierte Mindestsicherung (bMS) beschrieben als ein Maßnahmenpaket der Bundesregierung, das zur Armutsbekämpfung in Österreich beitragen soll.
Die außerordentliche Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes im Jahr 2007 auf € 726,- und im Jahr 2008 auf € 747,- brutto
Von 2006 auf 2007 gab es eine Erhöhung um € 36,- pro Monat im Vergleich zu mageren € 21,- von 2007 auf 2008.
Die Einführung der bMS ist für 1. September 2010 geplant und da wird immer noch mit Zahlen aus EU-SILC 2005 gerechnet. Nach EU-SILC 2007 wäre die Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes auf ca. € 912,- pro Monat zu veranschlagen, um dem Ziel der Armutsbekämpfung nahe zu kommen.
"Die Diskussion dreht sich ja darum, ob das Geld auch ein 13. und 14. Mal ausbezahlt werden soll. Und da ist meine Antwort eine ganz einfache: wenn für alle Österreicher das Jahr 14 Monate hat, dann sehe ich nicht ein, warum das für Sozialhilfeempfänger nicht gelten soll." (Peter Kostelka im Standard): Der bisherige Ausgleichszulagenrichtsatz seit der Währungsumstellung ist gerade für Menschen mit geringem Einkommen immer noch viel zu niedrig angesetzt und müsste wenigstens um 30 bis 40 % angehoben werden, um Armut zu vermeiden.
Die Einführung eines Mindestlohns in Höhe von € 1000,- brutto
Die gleichzeitige Einführung eines Mindestlohns in Höhe von € 1000,- brutto muss im Zusammenhang mit dem Abstandsgebot gesehen werden. Die niedrige Höhe der Sozialhilfe, die dem Abstandsgebot geschuldet ist, soll ein Anreiz dafür sein, dass sich SozialhilfebezieherInnen möglichst bald eine besser bezahlte Arbeit suchen mögen.
Da gibt es aber eine ganze Menge Schwierigkeiten, denn zuerst einmal ist die Sozialhilfe ein entwürdigendes Procedere, das den Betroffenen ständig ihre "Lebensuntüchtigkeit" und damit die Schuld fürs eigene Versagen vorwirft. SozialhilfebezieherInnen sind meist "arbeitsmarktferne" Personen, die über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen und sind somit am ersten Arbeitsmarkt schwerstens benachteiligt. Wenn dann auch noch andere Beeinträchtigungen wie Depressionen, chronische Krankheiten und/oder ein gewisses Alter hinzukommen, ist es für Sozialhilfe-empfängerInnen nahezu unmöglich, sich aus eigener Kraft aus den Fängen der Sozialhilfe zu befreien.
In einer Zeit, wo vermehrt Vollzeitarbeitsplätze abgebaut bzw. wegrationalisiert werden, gleichzeitig aber Teilzeitarbeitsplätze immer mehr werden (in Österreich sind das mittlerweile schon ca. 25 %, Tendenz steigend) ist das Festhalten am Abstandsgebot nicht nur antiquiert, sondern menschenverachtend und wider die guten Sitten.
Zur Erinnerung: "Der Mindestlohn hilft allen, weil automatisch der Nutzen der Arbeit gestärkt ist". Damit könne man bei der Mindestsicherung gleichzeitig klarstellen, "dass der arbeitslose Nichtsnutz nicht die Zielperson ist." Karl Blecha, Präsident des SPÖ-Pensionistenverbandes . (Zeitung Österreich 13. April 2008)
Das hat nichts mit Solidarität zu tun, denn hier werden PensionistInnen - also ehemalige Erwerbstätige - gegen SozialhilfebezieherInnen und arbeitslose Personen gegeneinander ausgespielt. Dass die Ausgleichs-zulagenrichtsätze ebenso für Bezieher der so genannten Mindestpension wie auch für SozialhilfebezieherInnen gelten, macht solche Aussagen nur noch perfider.
Die Einbeziehung freier DienstnehmerInnen in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung sowie die Einführung eines Kranken- und Wochengeldes für diesen Personenkreis
Das ist grundsätzlich positiv, doch gerade freie Dienstnehmer werden es sich nicht leisten können, längere Zeit in Krankenstand zu gehen, weil es dann eben einen anderen freien Dienstnehmer geben wird, der die Arbeit macht. Freie Dienstnehmer sind eine moderne Form von Lohn-Sklaven, deren Dienstgeber jede Menge Vorteile haben. Denn freie Dienstnehmer haben möglichst flexibel zu sein, erledigen sämtliche administrative Tätigkeiten in Eigenregie, bekommen keine Sonderzahlungen und können eigentlich nur theoretisch krank werden, dafür sind sie eher schlecht als recht im sozialen System integriert.
Die Reformierung der bisherigen Sozialhilfe
"Die pauschalierte Leistung (= Mindeststandard) soll alle regelmäßigen Bedarfe abdecken und berücksichtigt bereits einen Anteil von 25% des Mindeststandards zur Finanzierung der Wohnkosten. Darüber hinaus gehende Leistungen zur Deckung von Sonder- bzw. Zusatzbe-arfen wie z.B. Heizkostenzuschüsse oder die Anschaffung eines neuen Kühl-schrankes können weiterhin zusätzlich durch die Länder erbracht werden (z.B. im Rahmen der Hilfe in besonderen Lebenslagen)." Das ist in Wahrheit eine Beibehaltung der bisherigen Sozialhilfe mit marginalen Verbesserungen, im Großen und Ganzen aber weder Fisch noch Fleisch.
Die Einbeziehung nicht krankenversicherter Leistungsbezieher-Innen der bedarfsorientierten Mindestsicherung in die gesetzliche Krankenversicherung
Das ist so ziemlich der einzige Lichtblick der bMS und eigentlich längst überfällig. Eine einzige Schande für ein so reiches Land wie Österreich es ist.
Ausbau mindestsichernder Elemente im Arbeitslosenver-sicherungsgesetz (Anhebung der Nettoersatzrate und großzügig-ere Anrechnungsbestimmungen von Partnereinkommen bei NotstandshilfeempfängerInnen)
Nicht nur die Anhebung der Nettoersatzrate bei der Notstandshilfe wäre angebracht, sondern auch die Erhöhung des Arbeitslosengeldes von derzeit max. 55 % des bisherigen Einkommens. Sowohl in der Arbeiterkammer (AK) als auch in der Gewerkschaft (ÖGB) ist die Rede von einer Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf 60 %, in anderen EU-Ländern beträgt das Arbeitslosengeld ca. 70 bis 90 %.
Wer die Arbeit verliert, der sieht sich plötzlich mit einer Vielzahl an Problemen konfrontiert. Das Einkommen (Arbeitslosengeld) ist nicht nur sehr viel niedriger als das bisherige Einkommen, es wird nur noch 12 Mal pro Jahr ausbezahlt. Der Berufsschutz währt nur noch 100 Tage lang (früher ein Jahr). Damit haben die Leute kaum noch Zeit, sich von den Enttäuschungen zu erholen, die mit dem Verlust des Arbeitsplatzes einhergehen. Viel zu wenig beachtet wird aber auch der Verlust des sozialen Umfelds, den Betroffene erleiden, wenn sie die Arbeit verlieren. Der Druck steigt, zu Hause als ehemaliger Allein- oder Besserverdiener ebenso wie beim Arbeitsmarktservice (AMS), wo nun Sinnloskurse und Sanktionen drohen. Druck, Zwang, Entzug des ohnehin schon sehr geringen Einkommens, all das ist das genaue Gegenteil von dem, was Betroffene in dieser schwierigen Situation brauchen und was unter Menschenwürde verstanden werden sollte.
"Unter Menschenwürde wird die Vorstellung verstanden, dass alle Menschen unabhängig von ihrer Herkunft oder anderen Merkmalen wie Geschlecht, Alter oder Zustand denselben Wert und dieselben Menschenrechte haben. Menschenwürde und Menschenrechte stehen demnach über Verfassung und Gesetzen jeden Landes." (Wikipedia)
Es ist höchste Zeit, nicht nur für eine Mini-Reform der Sozialhilfe, sondern für die Einführung eines emanzipatorischen Grundeinkommens: Bedingungslos + Universell + Individuell + Existenzsichernd.
Kommentare von Peter Gach
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