Grundeinkommen versus
Bedarfsorientierte Mindestsicherung

Der Vorschlag einer "Bedarfsorientierten Grundsicherung" für Österreich wurde erstmals von der Armutskonferenz (Netzwerk gegen Armut und soziale Ausgrenzung) in die Diskussion gebracht. Im Sommer 1997 wurde eine gemeinsam von Armutsnetzwerk und dem damaligen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales moderierte ExpertInnengruppe eingesetzt, die 1999 ihren Bericht "Einbinden statt Ausgrenzen - neue Strategien gegen die Armut" vorlegte.

In der Folge wurde vom Bundesministerium für Wissenschaft ein Forschungsprojekt vergeben. Der Bericht:
Bedarfsorientierte Grundsicherung:
Rahmenbedingungen - Umsetzungserfodernisse - Folgen
wurde unter Leitung von Univ. Prof. Emmerich Talos unter Mitarbeit von
Univ. Prof. Nikolaus Dimmel, Univ. Prof. Peter Rosner, Mag. Petra Wetzel und Mag. Katharina Wrohlich 2001 abgeschlossen.

Die Zielrichtung der Bedarfsorientierten Grund- bzw. Mindestsicherung ist Armutsvermeidung. Ausgehend von verschiedenen Feldern sozialer Ausgrenzung wie Arbeitslosigkeit, beschränkte Erwerbsfähigkeit, gesundheitliche Beeinträchtigung, wurde ein Modell entwickelt, das alle Sozialleistungen mit Einkommensprüfung auf Bundes- und Länderebene zusammenfasst.
Die Höhe aller Leistungen der bedarfsorientierten Mindestsicherung soll sich am Ausgleichszulagen-Richtsatz für PensionistInnen orientieren, der in Österreich im allgemeinen als Grenze der Armutsgefährdung anerkannt ist.

Der Zugang zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung erfolgt über ein Servicecenter, das auch Beratung und Vermittlung anbietet. Wie bei der Sozialhilfe ist Bedürftigkeit sowie Arbeitsbereitschaft bzw. Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen.
Neben österreichischen StaatsbürgerInnen sollten auf Dauer niedergelassene AusländerInnen sowie Personen mit laufendem Asylverfahren anspruchsberechtigt sein.

Die Studie bezifferte den zusätzlichen Finanzierungsbedarf, um allen Menschen in Österreich ein Einkommen in Höhe des Ausgleichszulagen-Richtsatzes für PensionistInnen zu sichern, mit 1% des Brutto-Sozialprodukts errechnet.

Die Konferenz der Sozialreferenten der Bundesländer beschloss im April 2002 in Linz erste Schritte in Richtung Vereinheitlichung der Sozialhilfe und besserer Zusammenarbeit mit den bundesweiten Sozialeinrichtungen zu unternehmen.

Kann die bedarfsorientierte Mindestsicherung ein erster Schritt sein in Richtung eines allgemeinen, voraussetzungslosen Grundeinkommens?

(Die Studie über bedarfsorientierte Mindestsicherung in Österreich wird etwa Ende 2002 in überarbeiteter Form als Buch vorliegen, Hsg. Emmerich Talos)

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