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Grundeinkommen
versus
Bedarfsorientierte Mindestsicherung
Der Vorschlag
einer "Bedarfsorientierten Grundsicherung" für Österreich
wurde erstmals von der Armutskonferenz (Netzwerk gegen Armut und
soziale Ausgrenzung) in die Diskussion gebracht. Im Sommer 1997
wurde eine gemeinsam von Armutsnetzwerk und dem damaligen Ministerium
für Arbeit, Gesundheit und Soziales moderierte ExpertInnengruppe
eingesetzt, die 1999 ihren Bericht "Einbinden statt Ausgrenzen
- neue Strategien gegen die Armut" vorlegte.
In der Folge
wurde vom Bundesministerium für Wissenschaft ein Forschungsprojekt
vergeben. Der Bericht:
Bedarfsorientierte Grundsicherung:
Rahmenbedingungen - Umsetzungserfodernisse - Folgen
wurde
unter Leitung von Univ. Prof. Emmerich Talos unter Mitarbeit von
Univ. Prof. Nikolaus Dimmel, Univ. Prof. Peter Rosner, Mag. Petra
Wetzel und Mag. Katharina Wrohlich 2001 abgeschlossen.
Die
Zielrichtung der Bedarfsorientierten Grund- bzw. Mindestsicherung
ist Armutsvermeidung. Ausgehend von verschiedenen Feldern sozialer
Ausgrenzung wie Arbeitslosigkeit, beschränkte Erwerbsfähigkeit,
gesundheitliche Beeinträchtigung, wurde ein Modell entwickelt,
das alle Sozialleistungen mit Einkommensprüfung auf Bundes-
und Länderebene zusammenfasst.
Die
Höhe aller Leistungen der bedarfsorientierten Mindestsicherung
soll sich am Ausgleichszulagen-Richtsatz für PensionistInnen
orientieren,
der in Österreich
im allgemeinen als Grenze der Armutsgefährdung anerkannt ist.
Der
Zugang zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung erfolgt über
ein Servicecenter, das auch Beratung und Vermittlung anbietet. Wie
bei der Sozialhilfe ist Bedürftigkeit sowie Arbeitsbereitschaft
bzw. Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen.
Neben österreichischen StaatsbürgerInnen sollten auf Dauer
niedergelassene AusländerInnen sowie Personen mit laufendem
Asylverfahren anspruchsberechtigt sein.
Die
Studie bezifferte den zusätzlichen Finanzierungsbedarf, um
allen Menschen in Österreich ein Einkommen in Höhe des
Ausgleichszulagen-Richtsatzes für PensionistInnen zu sichern,
mit 1% des Brutto-Sozialprodukts errechnet.
Die
Konferenz der Sozialreferenten der Bundesländer beschloss im
April 2002 in Linz erste Schritte in Richtung Vereinheitlichung
der Sozialhilfe und besserer Zusammenarbeit mit den bundesweiten
Sozialeinrichtungen zu unternehmen.
Kann
die bedarfsorientierte Mindestsicherung ein erster Schritt sein
in Richtung eines allgemeinen, voraussetzungslosen Grundeinkommens?
(Die
Studie über bedarfsorientierte Mindestsicherung in Österreich
wird etwa Ende 2002 in überarbeiteter Form als Buch vorliegen,
Hsg. Emmerich Talos)
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