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In Österreich läuten am 27. Juli Kirchenglocken gegen Hunger

Landesweites "Glockenläuten gegen Hunger" auf Beschluss der Bischofskonferenz unterstützt aktuelle Hungerhilfeaktion der Caritas für Burundi und Ruanda

 

Die Österreichische Bischofskonferenz hat eine laut tönende Aktion gegen den Hunger beschlossen: Am 27. Juli werden um 15 Uhr bundesweit in den Pfarrgemeinden die Kirchenglocken läuten, damit auf das tägliche Sterben von Menschen an Hunger aufmerksam machen und zum Engagement dagegen aufrufen. Aus diesem Grund sollen am nächstwöchigen Freitag im bewussten Gedenken an die Sterbestunde Jesu um 15 Uhr die Glocken fünf Minuten lang erklingen. Caritas-Präsident Michael Landau gab die Aktion zuletzt im Rahmen eines Lokalaugenscheins in Ruanda und Burundi bekannt, die im Fokus der diesjährigen Hungerkampagne des kirchlichen Hilfswerkes stehen.

 

Zum Sommerbeginn startete die heurige Hungerhilfeaktion der Caritas, mit der sie 150.000 Kindern ein Leben ohne Hunger ermöglichen will. Teil der Kampagne ist das landesweite "Glockenläuten gegen Hunger" am 27. Juli, das - zum ersten Mal in dieser Form - im Vorjahr vor dem Hintergrund einer drohenden Hungerkatastrophe in Kenia stattgefunden hatte. Burundi und Ruanda, die Schwerpunktländer der aktuellen Caritas-Aktion, zählen zu den ärmsten Ländern der Welt, obwohl sie nicht von Dürre und Trockenheit betroffen sind. Hunger, Unterernährung und hohe Kindersterblichkeit sind in den beiden fruchtbaren Ländern die Folge von Armut und - v.a. in Burundi - von jahrzehntelangem Bürgerkrieg. Insgesamt ist in Afrika südlich der Sahara jedes dritte Kind chronisch unterernährt.

 

Aus der Sicht der Caritas sind Frauen die wichtigsten Akteurinnen im Kampf gegen den Hunger. Das kirchliche Hilfswerk will sie stärken, damit sie ihre Familien wieder selber versorgen können. Geholfen wird mit Saatgut, Werkzeugen und Schulungen. Mikrokredite ermöglichen Frauen die Gründung eines Kleingewerbes. In Schulprojekten bekommen Kinder neben Bildung auch eine warme Mahlzeit.

 

Caritas-Spendenkonten für den Zweck "Hungerhilfe" sind bei der BAWAG P.S.K. (IBAN: AT92 6000 0000 0770 0004) sowie bei der Erste Bank (IBAN: AT23 2011 1000 0123 4560) eingerichtet. Weitere Infos zur Hungerkampagne: www.caritas.at/aktuell/kampagne/spenden-gegen-den-hunger/

 

 

Quelle: kathpress (19.07.2018)

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  • Stellungnahme zum Sterbeverfügungsgesetz (12. November 2021)
  • Einladendes Wort der Bischöfe zum synodalen Prozess (Oktober 2021)
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Der verantwortungsvolle Umgang mit Geld ist für Mission und Glaubwürdigkeit der katholischen Kirche eine selbstverständliche Verpflichtung aus dem Evangelium. Ausdruck davon ist die 2017 von der Österreichischen Bischofskonferenz beschlossene

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