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Lebensschutz
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"Kinder sind kein Schadensfall"

 

Wortlaut einer Presseerklärung der Herbstvollversammlung der Österreichischen Bischofskonferenz im Rahmen einer Reise ins Heilige Land vom 4. bis 10. November 2007

 


» Alle Presseerklärungen als pdf herunterladen

 

Die Ansprache von Papst Benedikt XVI. in der Wiener Hofburg am 7. September 2007 hat das Recht auf Leben als grundlegendes Menschenrecht auch für Ungeborene einer breiten Öffentlichkeit eindringlich in Erinnerung gerufen. Dies geschah in einer Weise, die allgemein Respekt gefunden hat. Christen müssen Freunde und daher Schützer und Förderer des menschlichen Lebens sein, sei es geboren oder noch nicht geboren, sei es entfaltet oder behindert. Die Katholische Kirche erbringt dafür weltweit und auch in Österreich einen vielfältigen und intensiven Einsatz. Sie sucht und findet dabei auch Allianzen mit anderen gesellschaftsprägenden Kräften.

 

In Österreich wird das Leben der Ungeborenen in den ersten drei Monaten de facto gesetzlich nicht geschützt, da einerseits Abtreibung zwar nach wie vor als Unrecht und als strafbarer Tatbestand im österreichischen Strafgesetz angeführt wird, andererseits die strafrechtlichen Konsequenzen durch die Aus­nahme­bedingungen der Fristenregelung aufgehoben wurden und damit letztlich der Schutz des ungeborenen Lebens verloren gegangen ist. Behinderte ungeborene Kinder können de facto sogar bis unmittelbar vor der Geburt abgetrieben werden.

 

Die Möglichkeit für die gewiss oft in schwierigen Situationen befindliche Mutter, eine Abtreibung durchzuführen, ist ein Widerspruch zum unaufgebbaren Lebensrecht der ungeborenen Kinder. Das im Gesetz ausdrücklich genannte Unrecht muss als solches im Bewusstsein der Gesellschaft verankert bleiben, um einer allgemeinen Abstumpfung des Gewissens Widerstand zu leisten. Als vor 30 Jahren die Fristenregelung durch parlamentarische Mehrheit in Kraft gesetzt wurde, hat die Regierung zur Verringerung dieser Spannung flankierende Maßnahmen versprochen. Dieses Versprechen, das seither wiederholt einge­mahnt, aber nie verwirklicht wurde, sollte dringendst eingelöst werden.

 

In Mitsorge um das Wohl der ganzen Gesellschaft rufen die katholischen Bischöfe Österreichs zu verstärkten demokratischen Allianzen für den generellen Schutz der Ungeborenen auf, um deren Menschenrecht auf Leben zu garantieren.

 

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    • Einladendes Wort der Bischöfe zum synodalen Prozess (Oktober 2021)
    • Assistenz zum Leben und nicht Hilfe zur Selbsttötung (Juni 2021)

     

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    Hier finden Sie die Presseerklärungen der Vollversammlungen der Bischofskonferenz seit 1991 im Wortlaut.

     

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