Dem Kuratorium gehören auf jeweils drei Jahre ab Bestellung an:
je einE VertreterIn aus den 9 Diözesen, die oder der vom jeweiligen Diözesanbischof bestellt wird
bis zu 6 weitere Persönlichkeiten, die von der Österreichischen Bischofskonferenz direkt bestellt werden, wobei auf VertreterInnen der SozialpartnerInnen, der Sozialwissenschaften und der Katholischen Aktion Bedacht genommen werden soll
die Direktorin oder der Direktor der ksoe
Die oder der Vorsitzende kann weitere ExpertInnen ohne Stimmrecht einladen.