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19.03.2026  

 

Sebastian Thieme

Sprechen wir über: Gerechtigkeit(en)

 

Gerechtigkeit ist ein großer Begriff, mit dem viele Menschen in unterschiedlichen Situationen schon einmal konfrontiert waren. Das gilt etwa, wenn es um den ‚gerechten‘ Lohn geht oder die ‚gerechte‘ Steuerlast, die jede und jeder zu tragen hat. Die Verteilung von Vermögen in der Gesellschaft wird meist als ‚ungerecht‘ betrachtet – und Sozialtransfers, die an erwerbslose Menschen gezahlt werden, sollen bitte bedarfsgerecht sein. Auch die Diskussion zum guten Leben für alle, Debatten zum Wohlstand oder über die Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen drehen sich letztlich um Fragen der Gerechtigkeit. Dabei fällt auf, was bereits Papst Johannes XIII. im Mai 1961 schrieb: Gerechtigkeit und die „Forderungen der Gerechtigkeit“ sind zwar in aller Munde, „[a]ber solche Redewendungen haben nicht bei allen die gleiche Bedeutung“ (Mater et Magistra, 206). Das hat bis heute nichts an Aktualität eingebüßt.


Schwierigkeiten
Denn um sich ernsthaft über Gerechtigkeit austauschen zu können, ist es zunächst notwendig zu klären, was unter diesem Begriff verstanden wird. Diese Frage ist aber aus mehreren Gründen nicht so einfach zu beantworten: Erstens kann sich Gerechtigkeit auf verschiedene Sachverhalte und ethische Vorstellungen beziehen – im Grunde sollte schon deshalb Gerechtigkeit im Plural gedacht werden. Zweitens stehen der Beschäftigung mit Gerechtigkeit Vorbehalte, Mythen und Desinteresse vonseiten Politik, Medien und der Gesellschaft allgemein gegenüber: Gerechtigkeit gilt als beliebig, es ließe sich nicht ernsthaft darüber sprechen, und schon gar nicht objektiv. Es wird behauptet, kein Mensch könne wissen, was Gerechtigkeit sei. An den öffentlichen Debatten um Gerechtigkeit sind selten Fachleute beteiligt, die sich auf die Bearbeitung ethischer Fragen verstehen. Wenn es um ‚Gerechtigkeit‘ geht, dann wird häufig moralisiert statt ethisch fundiert zu argumentieren.


Drittens existieren in der Fachliteratur verschiedene Vorstellungen über Gerechtigkeit. Bei der Suche nach dem Verständnis von Gerechtigkeit kann es leicht passieren, auf eine Aneinanderreihung unterschiedlicher – historischer – Vorstellungen und Konzepte zur Gerechtigkeit zu stoßen (etwa nach Aristoteles über die Kirchenväter bis John Rawls oder Amartya Sen). Was aber das Gemeinsame – das Wesen von Gerechtigkeit – ist, bleibt häufig dem Publikum überlassen. Es existieren auch konkrete Versuche, Gerechtigkeit zu definieren, bei denen sich aber das Wesen der Gerechtigkeit in Differenzierungen verflüchtigen kann (etwa politische oder persönliche Gerechtigkeit), sich Widersprüche auftun oder das Verständnis von Gerechtigkeit durch konkrete ethische Perspektiven überlagert wird (Verteilungsparadigma, ökonomische Vorteilslogik usw.).
Viertens aber scheint eine große Schwierigkeit vor allem darin zu liegen, dass sich Gerechtigkeit immer in einem Spannungsfeld befindet, zwischen 1) den auf Verlässlichkeit, Beständigkeit und Verallgemeinerung ausgerichteten ethischen Regeln, auf die Bezug genommen wird und der Orientierung – was ‚gerecht‘ sein soll – und 2) der Überprüfung dieser ethischen Regeln in der konkreten Anwendung. Letzteres wird in der Fachliteratur mit dem Begriff der Billigkeit zum Ausdruck gebracht. Die Billigkeit gilt teils als notwendiges Korrektiv der Gerechtigkeit. Deshalb wird etwa in der Sozialenzyklika Mater et Magistra immer wieder von „Gerechtigkeit und Billigkeit“ geschrieben.


Was ist nun aber Gerechtigkeit?
Wer mit etwas Distanz über die verschiedenen Übersichten zur Gerechtigkeit und Versuche der Begriffsfindung schaut, kann trotz der hier beschriebenen Schwierigkeiten Hinweise darauf finden, wie sich Gerechtigkeit charakterisieren lässt. Tatsächlich scheint Gerechtigkeit zunächst ganz allgemein zu beschreiben, dass sich eine Situation, Person, ein Handeln usw. im Einklang mit bestimmten moralischen Vorstellungen (Regeln) befindet, die aber im Bedarfs- oder Konfliktfall zu ergänzen, zu ändern oder neu zu sortieren sind.

 

Gerechtigkeit lässt sich vor diesem Hintergrund durch folgende Wesenszüge bestimmen:

  1. Sachbezug: Bei Gerechtigkeit geht es immer um etwas. Sie bezieht sich auf eine Sache bzw. einen Sachverhalt, womit Personen, Situationen, Handlungen, Absichten usw. gemeint sind. Konkret kann das etwa das Verhalten von bestimmten Menschen sein, z. B. aus der Wirtschaft (Elon Musk, René Benko etc.), aus der Politik (z. B. Donald Trump oder Beate Meinl-Reisinger) oder im Sozialtransfer. Der Sachbezug kann sich auf die Beträge oder die allgemeine Situation im Sozialtransfer (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Mindestsicherung usw.) beziehen. Der Sachbezug kann ebenso auf der Einkommenssituation einer Person oder der Verteilung von Vermögen in Österreich liegen.
     
  2. Wertbezug: Der Sachbezug wird wiederum auf moralische Vorstellungen bezogen, auf deren Basis die Sache als wünschenswert, gut usw. bewertet werden soll. Diese moralischen Vorstellungen können sich auf Werte und Moralprinzipien wie die Menschenwürde, Nächstenliebe oder das Recht auf Selbsterhaltung (right to substistence) beziehen oder auf ethische Konzeptionen wie die Katholische Soziallehre oder die Integrative Wirtschaftsethik. Teils kann es erforderlich sein, die Wertebezüge zu vertiefen. Wenn etwa der Sachbezug auf der Verteilung von Vermögen in Österreich liegt, wäre zu klären, was dann ‚verteilungsgerecht‘ sein soll, so dass dann zum Beispiel Kriterien wie ‚Leistungsgerechtigkeit‘ zu berücksichtigen sind und die Frage zu klären ist, wie weit Vermögen dem ‚Gemeinwohl‘ dient (und wann das nicht mehr der Fall ist). Damit deutet sich bereits an, dass sich die Klärung der Frage nach dem Wertbezugs nicht einfach im Verweis auf einen Wert oder ein Ethik-Konzept begnügt. Nein, bereits hier ist eine sorgfältige ethische Klärung und Abwägung notwendig.
     
  3. Kontextbezug und Billigkeit (Reflexivität): Sach- und Wertbezug werden in einen konkreten Anwendungsbezug und Beziehung zum tatsächlichen Sachzustand gesetzt. Dabei ist der konkrete historische soziokulturelle Sachkontext zu berücksichtigen. Im Sinne der Billigkeit wäre zu beurteilen, wie weit die in Anschlag gebrachten moralischen Vorstellungen tragen, ob sie zu überarbeiten und Gerechtigkeit im Kontext anders oder sogar neu zu denken ist.

Im Zusammenhang mit dem Kontextbezug und der Billigkeit bildet das oben erwähnte Spannungsfeld zwischen der Beständigkeit moralischer Regeln und der Notwendigkeit, diese Regeln im konkreten Anwendungskontext zu überprüfen, einen vierten Wesenszug.

 

Praktisch gesprochen kann sich so Gerechtigkeit beispielsweise in der sozialpolitischen Diskussion zur Bedarfsgerechtigkeit konkretisieren: Sie bezieht sich in dem Fall auf den Bedarf z. B. einer Singleperson (Sachbezug), für den wiederum der Bezug z. B. zur Menschenwürde gesucht wird (Wertebezug) und der im jeweiligen Anwendungskontext – z. B. Österreich, Wien im März 2026 (Preisniveau, Mieten usw.) – zu prüfen ist (Kontextbezug).

 

Das ist ein einfaches Beispiel. Die praktischen Sachverhalte, über die meist öffentlich und politisch debattiert wird, sind in aller Regel komplizierter. Eine ernsthafte Abwägung der Gerechtigkeit zum Beispiel im Sozialstaat hat mehrere ethische Aspekte zu berücksichtigen. So mag sich die politische und öffentliche Empörung oft an einem fragwürdigen Verhalten von Menschen in der Sozialhilfe entzünden („Drückeberger“ oder „Totalverweigerer“), das dann öffentlich als ‚ungerecht‘ dargestellt wird. Das mag in der Tat auch so sein und ein solches Verhalten lässt sich als ‚unsolidarisch‘ kritisieren. Aber die Sozialtransfers haben ebenso der Subsidiarität – Hilfe zur Selbsthilfe – und der Menschenwürde zu dienen. Menschenwürde steht wiederum absolut, unteilbar und unveräußerlich allen Menschen zu – auch jenen, die sich etwas zu Schulden kommen lassen. Das heißt, dass sich verschiedene ethische Werte gegenüberstehen und dann zu klären wäre, in welchem Verhältnis etwa Solidarität, Gemeinwohl und Menschenwürde stehen. Es wäre dann in dem konkreten sozialpolitischen Kontext abzuwägen, ob etwa die öffentlich skandalisierten Verstöße gegen die Zuwendungen der Solidargemeinschaft („Drückeberger“) in Umfang und Schwere das Gemeinwohl und die Menschenwürde der Mitglieder einer Solidargemeinschaft verletzten. Diese Abwägung ist wiederum wichtig für eine angemessene – gerechte – Gestaltung des Sozialstaats (etwa mit Blick auf Sanktionen für Fehlverhalten im Sozialtransfer). Hier zeigt sich also, wie wichtig es für eine ernsthafte und angemessene Debatte über Gerechtigkeit ist, sich Klarheit über die Wertebezüge zu verschaffen.

 

Fazit: Wider das allgemeine Reden über Gerechtigkeit
Was Gerechtigkeit ist, stellt eine sehr allgemeine Frage dar, die sich auch nur allgemein und auf abstrakter Ebene beantworten lässt. Um sinnvoll über Gerechtigkeit zu sprechen, muss – wie das Beispiel der Sozialtransfers (oben) zeigt – konkretisiert und differenziert werden. Die hier beschriebenen Wesenszüge können dabei helfen. Mit ihnen könnten das allgemeine Reden über Gerechtigkeit und viele gesellschaftspolitische Debatten sprichwörtlich vom Kopf auf die Füße gestellt werden: Worauf bezieht sich Gerechtigkeit? Auf welche Sache, auf welche moralischen Vorstellungen und auf welchen konkreten Anwendungskontext? Mit der Offenlegung der moralischen Vorstellungen, durch die sich Gerechtigkeit charakterisiert, wäre der Grundstein für eine ernsthafte Diskussion gelegt, die dann um den eigentlichen Kern der Gerechtigkeiten kreisen kann: unsere moralischen Vorstellungen. Gut möglich, dass dafür die Fähigkeit zur Beschäftigung mit ethischen Fragen (wieder) erlernt werden muss. Dazu braucht es auch den Raum, die Zeit und Training. Und ja, die Auseinandersetzungen mit ethischen Fragen sind aufwändig, schwierig, vielleicht auch lästig und möglicherweise unangenehm. Doch wer meint, dass die Beschäftigung mit Fragen der Gerechtigkeit einem netten und bequemen Ausflug bei Sonnenschein gleichkommt und sich mal eben nebenher erledigen lässt, sitzt ohnehin einem beliebten Vorbehalt auf. Nein, die Auseinandersetzung mit ethischen Fragen ist geistige Kärrnerarbeit. Wer sich selbstbestimmt, mündig und ernsthaft über Fragen der Gerechtigkeit austauschen will, kommt um diese Arbeit nicht herum.

 

Literaturhinweis zur Vertiefung
Ladwig, Bernd (2024): Gerechtigkeitstheorien zur Einführung. 3. Aufl. Hamburg: Junius.

 


Zum Autor: 

Sebastian Thieme ist wissenschaftlicher Referent der ksœ.

 

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