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Blogbeitrag von Axel Grunt
Was wollen Sie morgen essen?
Saatgut und das Ernährungssystem der Zukunft
Mögen Sie diese Knabbermischungen aus dem Bioladen? Salat-Toppings mit Soja-, Sonnenblumen- und Kürbiskernen? Leinsamen, Chia und andere „Superfoods“? Was seit einiger Zeit trendig um die Ecke kommt, hat tatsächlich jede Berechtigung zu trenden: Wir reden von Saatgut, von den unterschiedlichen kleinen Samenkörnern, von einer der wesentlichen Grundlagen unseres Lebens und unserer Ernährung. Ohne dieses „pflanzliche Vermehrungsmaterial“ gibt es kein Brot, keine Pommes frites, keinen Tomatensalat, kein Bier, kein Schnitzel.
Saatgut bewegt sich im Spannungsfeld zwischen Gemeingut und Wirtschaftsgut: Der kommerzielle Saatgutmarkt ist rund 50 Milliarden US-Dollar schwer. Nur vier Agrochemie-Konzerne – Bayer, Corteva, Syngenta und BASF – kontrollieren die Hälfte dieses Markts, der sich vor allem um Mais, Soja und Getreide dreht.
Saatgut als Hebel gegen starre Systeme
Der starre Fokus der Nachkriegszeit auf genetisch verengte Industriesorten reicht längst nicht mehr. Wenn wir als Gesellschaft über das Ernährungssystem der Zukunft nachdenken (Ernährungsgerechtigkeit, Versorgungssicherheit, weniger Pflanzengifte oder synthetische Düngemittel, Auswirkungen der Klimakrise, pflanzliche Proteine…), brauchen wir geeignetes Saatgut.
Vor wenigen Wochen, am 15. Juni 2026, wurden die Verhandlungen zum neuen EU-Saatgutrecht abgeschlossen. Das Ergebnis ist durchaus ein Erfolg für die Vielfalt auf den Feldern und Tellern. Beschränkungen von sogenannten „Erhaltungssorten“, den alten, anpassungsfähigen „Hofsorten“, auf kleine Mengen und Ursprungsregionen wurden gestrichen, neu gezüchtete Sorten dürfen endlich genetisch vielfältig und damit flexibler im Umgang mit Wetterextremen sein. Auch private Gärten dürfen bunter werden: Erstmals kann Vielfalts-Saatgut ohne aufwendige Prüfung und industrielle Einheitsnormen direkt an Hausgärtner:innen verkauft werden. Gleichzeitig könnten einige Bestimmungen des neuen Saatgutrechts aber bäuerliche Saatgut-Systeme beschädigen und die Arbeit lokaler Produzent:innen unmöglich machen.
Verschenken Sie keine Kartoffeln!
Völkerrechtlich verankerte bäuerliche Rechte bleiben auf der Strecke. Im Widerspruch zur UNO-Erklärung über die Rechte von Kleinbäuer:innen (UNDROP) dürfen Bäuer:innen in der EU ihre eigenen Sorten auch in Zukunft nicht verkaufen. Für Mohn oder Kartoffeln wird sogar das Verschenken des Saat- oder Pflanzguts verboten. Aus sozialethischer Sicht höchst problematisch: Der Handlungsspielraum jener Menschen wird eingeschränkt, die Vielfalt über Generationen erhalten und weiterentwickelt haben. Die Möglichkeit, Saatgut zu vermehren, zu tauschen und weiterzugeben, ist nicht nur eine wirtschaftliche Frage, sondern auch Ausdruck von Selbstbestimmung, Teilhabe und Verantwortung für das Gemeinwohl.
Was dem Gemeinwohl dient, wird regulatorisch erschwert
In ihrem aktuellen Arbeitsprogramm hat die EU-Kommission versprochen, den Verwaltungsaufwand für Klein- und Mittelbetriebe um 35% zu reduzieren. Stattdessen kommt auf Saatgut-Züchter:innen deutlich mehr Bürokratie zu. Diese könnte sich wie eine Strafsteuer auswirken. Gerade kleinere Betriebe bieten eine überproportionale Vielfalt an Sorten und Arten an. Da der administrative Aufwand mit jeder Sorte steigt, werden sie für ihre wichtige Arbeit bestraft. Ausgerechnet jene Menschen, die aus Überzeugung zur Ernährungssicherheit und Klimaanpassungsfähigkeit beitragen, werden besonders belastet. Damit droht eine paradoxe Situation: Was dem Gemeinwohl dient, wird regulatorisch erschwert.
Veränderung der Bedingungen
Wir brauchen dringend einen Systemwandel: von einer Einheitlichkeit nach Industriestandards hin zu einer Landwirtschaft, die die Klimakrise im Blick hat. Organisationen wie Arche Noah zeigen, dass dieser Ansatz funktioniert. Vielfalt ist eine praktikable Strategie für eine widerstandsfähige, nachhaltige Landwirtschaft der Zukunft – mit Vorteilen für alle Beteiligten:
- anpassungsfähige Sorten, die weitgehend ohne Pestizide und synthetische Dünger auskommen;
- widerstandsfähigere Sorten, die mit sich ändernden Anbaubedingen besser zurechtkommen;
- und natürlich: Genuss auf dem Teller!
Für die Auswahl im Supermarkt bleibt es spannend: Viele Details werden erst in den kommenden Jahren ausgearbeitet. Die Abstimmung im Plenum des EU-Parlaments wird voraussichtlich im September oder Oktober 2026 stattfinden. Die Verordnung gilt dann vermutlich ab 2030, mit erheblichen Auswirkungen auf unsere Landwirtschaft und Ernährung.
Landwirtschaftliche Vielfalt als Leistung unzähliger Generationen
Über Generationen hinweg haben unzählige Menschen Saatgut entwickelt, erhalten und weitergegeben und damit ein bedeutendes Gemeinwohl geschaffen. Damit diese Vielfalt auch künftig einen Beitrag zu Ernährungssicherheit, Resilienz und Genuss leisten kann, darf sie nicht den Interessen weniger großer Akteur:innen untergeordnet werden. Ein nachhaltiges Agrarsystem lebt von gemeinsamer Verantwortung und vom Einsatz für das Wohl aller.
Zum Autor:
Axel Grunt ist Leiter der strategischen Kommunikation bei Arche Noah, einem Mitmachprojekt, getragen von tausenden Menschen, die sich gemeinsam für die Vielfalt unserer Kulturpflanzen einsetzen – als lebendiger Teil unserer Geschichte, als Ressource für die Gegenwart und als Verantwortung gegenüber kommenden Generationen.
Hier können Sie diese Arbeit unterstützen: www.arche-noah.at/spende




