
Markus Schlagnitweit
„Krieg ist das Scheitern jahrtausendelanger zivilisatorischer Errungenschaften“
Interview mit SIR - Presseagentur der italienischen Bischofskonferenz
In diesem am 1. April erschienenen Interview analysiert ksœ-Direktor Markus Schlagnitweit für SIR die Lage im Nahen Osten und den Konflikt, in den Israel, die USA, der Iran und verschiedene andere Länder verwickelt sind, aus völkerrechtlicher, ethischer und christlich-moralischer Perspektive. Das Interview ist auf Italienisch erschienen und hier in deutscher Übersetzung verfügbar.
SIR: Was sind die gravierendsten Aspekte der aktuellen Lage im Nahen Osten angesichts des Krieges im Iran und der Ausweitung des Konflikts auf die Nachbarländer?
Markus Schlagnitweit: Ich kann mich hier tatsächlich nur auf die zentralsten Aspekte beschränken und lasse manches bewusst aus, wie etwa die Autonomiebestrebungen der Kurden in dieser Region und deren wichtige Rolle im Kampf gegen die im Untergrund immer noch existierenden Terrorzellen des IS.
Der aktuelle Krieg im Iran kennt im Wesentlichen folgende Akteure: A) Israel und die USA als für den Ausbruch des Waffengangs unmittelbar verantwortliche Aggressoren. Ein gravierendes Problem besteht darin, dass es nur im Fall Israels einen plausiblen Kriegsgrund und ein klar deklariertes Kriegsziel gibt: Israel rechtfertigt sein militärisches Vorgehen immerhin als Präventivschlag gegen die vom iranischen Regime immer wieder angedrohte Auslöschung des Staates Israel. Es ist allerdings nicht erkennbar, dass diese eindeutig völkerrechtswidrige Bedrohung durch den Iran im Vergleich zu früheren Zeitpunkten so virulent geworden wäre, dass das militärische Handeln Israels unmittelbar als (völkerrechtlich legitimer) Verteidigungskrieg zu bewerten wäre. Das Kriegsziel Israels wäre die Beendigung der vom iranischen Regime ausgehenden permanenten Bedrohung – mithin ein Regimewechsel im Iran. Es muss mit guten Gründen bezweifelt werden, dass dieses Kriegsziel mit den aktuellen Militärschlägen Aussicht auf Erfolg hat. – Seitens der USA bleibt man hinsichtlich eines Kriegsziels überhaupt im Unklaren: Ein Regimewechsel wurde als Kriegsziel bereits dezidiert dementiert; am häufigsten ist die Rede von der Auslöschung aller iranischen Raketenbasen, der iranischen Marine sowie des iranischen Atomwaffen-Programms. Gerade für die Existenz des letzteren gibt es aber bis dato keine echten Beweise – ähnlich wie beim Krieg der USA gegen den Irak unter Saddam Hussein. Es wäre auch nicht das erste Mal, dass ein innenpolitisch unter Druck stehender US-Präsident mit zweifelhaften Begründungen einen Krieg gegen angebliche Bedrohungen von außen anzettelt. Die USA können auch nicht von einer ernstzunehmenden direkten Bedrohung durch den Iran sprechen. Insofern fehlt ihrem Waffengang gegen den Iran jede völkerrechtliche Legitimation.
B) Das iranische Regime und die mit ihm verbündeten Milizen, insbesondere die Hisbollah, als Widerpart Israels und der USA. Der Iran kann aktuell gewiss nicht als menschenrechtsbasierte, rechtsstaatliche Demokratie bezeichnet werden; dennoch ist er ein international anerkanntes völkerrechtliches Subjekt, das allerdings in doppelter Weise gegen das Völkerrecht verstößt: Erstens durch seine oft wiederkehrenden Drohungen, den Staat Israel als ebenfalls anerkanntes Völkerrechtssubjekt auslöschen zu wollen; zweitens durch die eklatanten Verstöße des Regimes gegen die Menschenrechte und insofern gegen das Selbstbestimmungsrecht des eigenen Staatsvolks. Das könnte tatsächlich ein militärisches Vorgehen gegen das iranische Regime rechtfertigen – allerdings nur auf Grundlage eines Mandats des UNO-Sicherheitsrates. Weder Israel noch die USA können sich auf ein solches Mandat berufen.
Die Bereitschaft beider Kriegs-Seiten zur Gewalteskalation und Ausweitung des Krieges auf Nachbarländer kann rational fast nur als einschüchterndes Signal an die jeweilige Gegenseite interpretiert werden.
Wie ist der aktuelle Konflikt ethisch und moralisch zu bewerten? Wie kann man sich gegen das Recht des Stärkeren wehren und wie kann man auf internationaler Ebene seine Ablehnung der systematischen Verletzung des Völkerrechts zum Ausdruck bringen?
Der aktuelle Konflikt muss als eklatante Verletzung des Völkerrechts durch beide Kriegsparteien bewertet werden und damit als Ablehnung einer regelbasierten Weltordnung auf Basis der UNO-Charta. Zur internationalen Friedenssicherung ist diese allerdings alternativlos. Der Paderborner Sozialethiker und Moraltheologe Peter Schallenberg hat zwar kürzlich (KathPress v. 17.3.2026) gemeint, angesichts der faktischen „Zerbröselung“ und Unwirksamkeit des Völkerrechts bleibe nur noch das Recht des Stärkeren. Die faktische Anerkennung dieses Rechts wäre für mich allerdings die Bankrotterklärung aller humanitären und zivilisatorischen Errungenschaften von Jahrtausenden, in denen auf verschiedene Weise (z.B. durch die kirchliche Lehre vom gerechten Krieg) versucht wurde, das „Übel Krieg“ einzuhegen, einem Regelwerk unterzuordnen und so seine destruktive Kraft einzudämmen. Alle kirchlichen Sozialdokumente seit der Pastoralkonstitution „Gaudium et spes“ des 2. Vaticanums stimmen jedenfalls darin überein, dass sie in faktischer Ermangelung einer mit wirksamer Sanktionsmacht ausgestatteten internationalen Autorität bzw. Schiedsgerichtsbarkeit den Subjekten des Völkerrechts unter bestimmten Voraussetzungen zwar den Einsatz militärischer Maßnahmen und Mittel zur legitimen Selbstverteidigung (und allenfalls noch zur solidarischen Nothilfe) zugestehen, sie nehmen aber niemals Abschied vom Konzept einer regelbasierten Weltordnung, sondern fordern – im Gegenteil – unaufhörlich den Ausbau bzw. die Weiterentwicklung internationaler Autoritäten und Schiedsgewalten zur wirksamen Durchsetzung bzw. Bewahrung dieser Weltordnung.
Insofern sind in der aktuellen Situation der permanenten und systematischen Verletzung des Völkerrechts durch einzelne seiner Subjekte auch kirchliche Stimmen von großer Wichtigkeit, wenn sie die Verletzung des Völkerrechts klar verurteilen und seine Stärkung einmahnen. Es ist weiters ernsthaft zu prüfen, mit welchen Sanktionsmöglichkeiten (z.B. wirtschaftlicher Natur) jeder Bruch des Völkerrechts konsequent zu ahnden ist.
Die Geschichte der politischen Lehren (in der auch viele christliche Denker vertreten sind) hat sich oft sowohl mit der Legitimität der Rolle des Tyrannen als auch mit der Legitimität seiner Absetzung durch die Untertanen befasst. Wie sollten wir als Christen heute auf das Problem staatlicher Gewalt reagieren, auf eine gewalttätige und unterdrückerische Doktrin, die in einem Land vorherrscht?
Die katholische Soziallehre sieht in einer menschenrechtsbasierten, rechtsstaatlichen Demokratie zwar nicht explizit die einzig legitime Staatsform, aber es ist wohl jene Staatsform, in welcher ihre Prinzipien am besten zur Realisierung und Entfaltung gebracht werden können. Vor diesem Hintergrund haben auch nicht-katholische, christliche Sozialdenker (z.B. der evangelische Theologe D. Bonhoeffer) den Tyrannenmord bzw. die gewaltsame Absetzung eines Tyrannen unter bestimmten Voraussetzungen legitimiert. Dazu gehören neben der Verhältnismäßigkeit der dafür eingesetzten Mittel v.a. die begründete Aussicht auf Erfolg, womit nicht nur die Beseitigung des Tyrannen und die Verringerung von Opferzahlen gemeint sind, sondern eine echte Verbesserung der humanitären und politischen Lage in dem betreffenden Land. Oft hat man in den vergangenen Jahren allerdings beobachten müssen, dass das militärische Eingreifen von außen zum Sturz von autokratischen Regimen in dem betreffenden Land zu Machtvakuum und chaotischen Bürgerkriegsszenarien mit einer Prolongierung des Leids der Zivilbevölkerung geführt hat; Beispiele dafür wären etwa Libyen, Afghanistan, Syrien und der Irak. Das Ziel des „Tyrannenmords“ darf also keinesfalls leichtfertig zur Rechtfertigung militärischer Waffengänge in Anschlag gebracht werden.
Vor der Wahl dieses Mittels sind zuerst alle diplomatischen und gewaltlosen Mittel des Widerstands und Protests gegen autokratische Regime auszuschöpfen und v.a. die Zivilgesellschaft des betreffenden Staates in ihrem Ringen um politische Selbstbestimmung und Demokratisierung zu stärken und zu unterstützen.
Nach welchen Kriterien, sofern es solche gibt, kann ein Krieg als „gerecht“ bezeichnet werden? Die Toten, die mittlerweile fast ausschließlich Zivilisten sind – „Kollateralschäden“ –, sind Teil eines Spektakels, das in der Ukraine wie im Iran einzig und allein aus Technologie und Zerstörung besteht. Aber wen interessieren schon die Toten im Sudan, an der Grenze zu Myanmar oder zwischen Pakistan und Afghanistan? Sind ihre Schreie der Verzweiflung nicht viel zu laut?
Die Schreie der Verzweiflung aus jenen zuletzt genannten Ländern sind – im Gegenteil – offenbar und leider noch viel zu leise, als dass sie ins Bewusstsein der Weltöffentlichkeit dringen würden. Es ist bedauerlicher Weise ein medienpolitisches Faktum, dass dieses Bewusstsein sich mehr an der direkten – wirtschaftlichen, politischen oder auch emotionalen – Betroffenheit des medialen „Publikums“ orientiert als an der Schwere der humanitären Not.
Es kann kein Zweifel darüber bestehen, dass Krieg immer ein mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu vermeidendes Übel ist. Dazu haben sich auch die letzten Päpste klar und deutlich geäußert. Die traditionelle „Lehre vom gerechten Krieg“ ist in ihrem Namen dahingehend missverständlich, dass es einen wirklich gerechten und also absolut positiv zu bewertenden Krieg geben könne. Tatsächlich war es das Anliegen dieser Lehre, das Übel Krieg unter strenge Regeln zu stellen und damit einzuhegen – und zwar in Hinblick auf das „Recht zum Krieg“ (ius ad bellum) und auf „Regeln der Kriegsführung“ (ius in bello). Vor dem Hintergrund sowohl der geopolitischen als auch technologischen Entwicklungen der vergangenen Jahrzehnte ist diese traditionelle Lehre allerdings stark in Kritik geraten und muss faktisch als weitgehend überholt gelten: Das traditionelle ius in bello hat immerhin noch bedeutenden Niederschlag gefunden in der Haager Landkriegsordnung von 1899 und 1907 sowie in der Genfer Konvention von 1949 über die Verbesserung des Loses der Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der bewaffneten Kräfte, über die Behandlung der Kriegsgefangenen und über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten. Dennoch geht das Konzept des ius in bello noch von vormodernen Formen der Kriegsführung aus, die etwa eine klare Unterscheidung von Zivilpersonen und Kombattanten erlaubten; eine solche ist heute nur schwer durchzuhalten: Können bspw. Zivilpersonen, die in der Rüstungsindustrie oder für die Sicherung militärischer Infrastrukturen arbeiten, wirklich noch als Zivilpersonen bezeichnet werden? Das ius ad bellum ist durch das Allgemeine Gewaltverbot in Artikel 2 Ziffer 4 der Charta der Vereinten Nationen von 1945 überhaupt außer Kraft gesetzt, insofern es Angriffskriege, ja sogar die Androhung militärischer Gewalt zwischen Völkerrechtssubjekten grundsätzlich für völkerrechtswidrig erklärt.
Die katholische Friedensethik kennt nur wenige Formen legitimer militärischer Gewalt. Ich möchte hier nochmals auf Gaudium et spes, n.79, verweisen: „Solange […] die Gefahr eines Krieges da ist und eine zuständige und mit angemessenen Mitteln ausgestattete internationale Autorität fehlt, solange wird man freilich nach Ausschöpfung aller Hilfsmittel friedlicher Verhandlungen den Regierungen das Recht auf rechtmäßige Verteidigung nicht absprechen können.“ Daneben gibt es die Legitimation militärischer Gewaltanwendung nur, wenn sie mit einem Mandat einer allgemein anerkannten internationalen Autorität – konkret des UNO-Sicherheitsrates – zur Verhinderung schwerster humanitärer Katastrophen (Menschenrechtsverletzungen, Völkermord etc.) ausgestattet ist, ansonsten allenfalls noch im Sinne der (sogar verpflichtenden) solidarischen Nothilfe zugunsten eines Opfers militärischer Aggression, wie im konkreten Fall der Ukraine. Aber auch diese Formen militärischer Gewaltanwendung können immer nur als ultima ratio nach Ausschöpfung aller gewaltlosen Mittel der Konfliktlösung und unter strenger Beachtung weiterer Kriterien (z.B. Verhältnismäßigkeit der Mittel, begründete Aussicht auf Erfolg etc.) als legitim gelten. Im eigentlichen Sinn „gerecht“ ist ein Krieg aber letztlich nie. Krieg ist immer ein Übel!



