Kuratorium
Das Kuratorium besteht aus fünf Personen, die auf Vorschlag des für die ksoe zuständigen Referatsbischofs durch die Österreichische Bischofskonferenz für eine Funktionsperiode von fünf Jahren bestellt werden. Die Wiederbestellung ist möglich. Zumindest zwei Mitglieder des Kuratoriums müssen entsprechende betriebswirtschaftliche und organisatorische Expertise aufweisen. Der Referatsbischof hat das Recht, an den Sitzungen des Kuratoriums teilzunehmen. Der Direktor ist hinsichtlich der Tätigkeiten der ksœ dem Kuratorium verantwortlich.
Die Sommervollversammlung der Österr. Bischofskonferenz hat 2021 folgende Personen als Kurator*innen der ksœ bestellt.