Der wissenschaftl. Beirat besteht aus bis zu zehn Personen, die auf Vorschlag des Direktors durch das Kuratorium für eine Funktionsperiode von fünf Jahren bestellt werden. Die Wiederbestellung ist möglich. Zumindest die Hälfte der Mitglieder sollen eine akademische Lehrbefugnis oder eine gleichzuhaltende wissenschaftliche Eignung aufweisen.
Aufgaben des Wissenschaftl. Beirats sind die
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Beratung der ksœ-Leitung bei der Entwicklung des ksœ-Arbeitsprogramms
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Beratung und Unterstützung des ksœ-Teams in wissenschaftlichen Fragen sowie in der Vernetzung für wissenschaftliche Projekt-Kooperationen