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Internationaler Hafen

 

21.04.2026  

 

Gabriel Felbermayr

Das Elend der WTO und die Rückkehr von Machtpolitik im Welthandel


Seit ihrer Gründung im Jahr 1995 ist die Welthandelsorganisation (WTO) umstritten. Sie ist das Resultat der so genannten Uruguay-Runde, in der die Signatarstaaten des Allgemeinen Abkommens zu Zöllen und Handel (GATT) von 1986 über eine Institutionalisierung der Welthandelsordnung sowie über weitere Zollsenkungen und zeitgemäße Regeln verhandelten. Der Durchbruch erfolgte 1992 im Blair-House-Kompromiss, in dem sich die USA und die EU über Agrarfragen geeinigt hatten. Die 95 anderen Mitglieder mussten akzeptieren, was die handelspolitischen Großmächte ausgehandelt hatten. In der nächsten Runde sollten dann die Interessen der Entwicklungsländer im Vordergrund stehen. Zum Abschluss dieser als Doha-Development-Round bezeichneten Verhandlungen kam es allerdings nie.


GATT und WTO beruhen auf zwei zentralen Prinzipien: dem Meistbegünstigungsprinzip (MFN-Prinzip, Art I, GATT) und der Reziprozität. Das MFN-Prinzip ist ein Diskriminierungsverbot. Es besagt, dass alle Handelspartner eines WTO-Mitglieds gleichbehandelt werden müssen. Mächtige Staaten dürfen also Zölle nicht nutzen, um schwächere Länder anders zu behandeln als stärkere Nationen. Damit wird versucht, die schiere Machtpolitik aus der Handelspolitik herauszuhalten.


Das zweite Prinzip ist jenes der Reziprozität. Bei Verhandlungen geht es immer um den Austausch von Marktzugangsprivilegien. Land A gewährt Land B einen besseren Zugang zum eigenen Markt und erhält im gleichen Ausmaß bessere Möglichkeiten in Land A. Das klingt engstirnig, vielleicht sogar merkantilistisch, aber die Literatur zeigt, dass dieser „gift exchange“ gemeinsam mit der MFN-Regel tatsächlich zu Liberalisierungsschritten führt. Außerdem bedeutet Reziprozität, dass Regelverstöße ebenso proportional zu beantworten sind. Es gibt im WTO-Recht keine Strafzölle, sondern stets nur Kompensation.


Mit diesen beiden Prinzipien haben das GATT und später die WTO einen Ausweg aus dem Gefangendilemma gezeigt, das in der Zwischenkriegszeit so schmerzhaft gewirkt hat. Das Problem ist, dass es kurzfristig starke Anreize der Handelspartner gibt, Zölle zu setzen, um damit die Austauschverhältnisse zu ihren Vorteilen zu manipulieren. Weil aber die Antwort der anderen Länder darin besteht, auch Zölle einzusetzen, misslingt der Versuch der Besserstellung, und beide Länder stellen sich schlechter. Wiederholte Interaktionen können einen Ausweg aus diesem Dilemma bringen, wenn die Länder auch die Vorteile zukünftiger Kooperation schätzen. Dazu braucht es aber passende Rahmenbedingungen. Die Forschung zeigt, dass Meistbegünstigung und Reziprozität das geeignete Protokoll liefern. Damit werden Liberalisierung, Rechtssicherheit und Diskriminierungsfreiheit zum Vorteil der meisten Teilnehmer am Welthandelssystem möglich.


Eine bisher wenig beachtete Voraussetzung ist aber, dass die beteiligten Regierungen vor allem am Wohlergehen des eigenen Landes interessiert sind. Wenn etwa Kooperation innerhalb der WTO das eigene reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) erhöht, dann verzeichnen die Verhandler das als Erfolg, auch wenn der Effekt auf das BIP der Handelspartner vielleicht höher sein mag. Asymmetrische BIP-Effekte können aber machtpolitische Konsequenzen haben. Daher muss man in Zeiten starker geopolitischer Rivalitäten zwischen den Ländern davon ausgehen, dass nicht nur die absoluten Handelsvorteile von Relevanz für die Regierungen sind, sondern auch relative Vorteile. Dann kann es passieren, dass ein Land etwa einen Zoll einführt, der das eigene BIP reduziert, das BIP des Handelspartners (und Rivalen!) aber noch stärker schmälert. Wenn es nur um relative Vorteile geht, dann greifen die Mechanismen der WTO nicht mehr, und die Länder fallen in das Gefangendilemma zurück; schlimmer noch, es kann zu völligen Abkoppelungen kommen.


Gerade für die ärmsten Länder der Welt sind diese Entwicklungen, die wir aktuell vielfach beobachten, schädlich. Ohne WTO geraten sie in die Gefahr, von mächtigen Handelspartnern ausgebeutet zu werden. Daher sollte sich die EU schützend vor die WTO und ihre konstitutiven Prinzipien stellen.

 


Zum Autor: 

Gabriel Felbermayr ist seit 1. Oktober 2021 Direktor des Österreichischen Institutes für Wirtschaftsforschung (WIFO) in Wien, Universitätsprofessor an der Wirtschaftsuniversität Wien (WU) und Mitglied im wissenschaftlichen Beirat der ksœ. Seit März 2026 ist er Mitglied des deutschen Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. 
 

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