Ein Garantiertes Grundeinkommen – was ist das?

 

von Manfred Füllsack

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Ausschnitt aus der Einleitung des in Kürze erscheinenden Buches:

 

Füllsack, Manfred (Hrsg.) (2006): Globale soziale Sicherheit. Grundeinkommen – weltweit? Berlin 2006 (Avinus-Verlag)

 

Mit Beiträgen von: Philippe van Parijs (Be), Myron J. Frankman (Ca), Gianluca Busilacchi (It), Michael Howard (USA), Eduardo Suplicy (Bras), Simon Clarke (UK), John Tomlinson (Aus), Dirk Jacobi (Ger), Nicoli Nattrass (SA), Toru Yamamori und Soichiro Tanaka (Jap), Manfred Füllsack (AT)

 

Der Band kann hier vorab bestellt werden.

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Wie sehr die Arbeit zu einem sowohl wirtschaftlich, wie auch begrifflich schwer fassbaren Phänomen geworden ist, zeigt sich heute an kaum etwas deutlicher, als an jener Entwicklung, die zur Zeit so elaboriert unter dem Titel Globalisierung beschrieben wird. Vor dem Hindergrund dieses Phänomens wird uns bewusst, wie sehr gegenwärtig regionale Unterschiede – etwa von Arbeitskraftpreisen und deren mancherorts als Tarif- oder Mindestlöhne institutionalisierten Formen, von gewerkschaftlichen Vertretungsinstanzen, von Arbeitsschutzbestimmungen, Sozialversicherungen, Lohnnebenkosten, Besteuerungsmöglichkeiten und vielem mehr – dafür sorgen, dass die Arbeit ihre Fähigkeit verliert, zuverlässig, vorhersagbar, und vor allem, für alle in gleicher Weise Daseinschancen zu vermitteln. Vor dem Hintergrund der Globalisierung wird uns damit allmählich auch klar, dass altvertraute Kategorien wie Erwerbs- oder Lohnarbeit und damit verbunden hoffnungsfrohe Termini wie Vollbeschäftigung oder Normalarbeitsverhältnis begriffliche Engführungen darstellen, die in keiner Weise mehr dazu taugen, die Vielzahl an Tätigkeiten, denen sich die moderne Gesellschaft heute arbeitend widmet, noch sinnvoll zu umfassen. Zu deutlich können die Unterschiede zwischen den informellen Aktivitäten in den brasilianischen Favelas oder den südafrikanischen Townships, den klassisch „produktiven Lohnarbeiten“ in den Fabriken der westlichen oder auch der ehemals sozialistischen Industrieländer, den ephemeren Wissensarbeiten in den Software-Schmieden der New Economy oder den Haushalts-, Pflege- und Erziehungsarbeiten und den Freizeit- und Unterhaltungsaktivitäten der europäischen Wohlstandsgesellschaften wahrgenommen werden, um sie noch unter einem kleinsten gemeinsamen Nenner in eine Form zu pressen, mit der wir und die Arbeitsmärkte etwas anfangen können.

Kurz gesagt: an der Globalisierung wird deutlich, dass, was bisher als Arbeit gegolten hat, als Kriterium für die Zuteilung von Existenzmitteln versagt. In der weltweiten Spezialisierung und Differenzierung menschlicher Problemlösungsaktivitäten, in der vielzitierten Prekarisierung der Beschäftigungsverhältnisse, in der Diversifizierung der Lebensweisen und in der damit einhergehenden Individualisierung der Problemsichten wird jeder Versuch, Arbeit noch als alleiniges Kriterium für den Bezug von existenzsichernden Einkommen festzuhalten, zum Problem. Zu deutlich kann heute gesehen werden, dass weltweit Millionen von Menschen arbeiten ohne damit ein sicheres Auskommen zu finden, während gleichzeitig andernorts eigentlich gar nicht mehr so viel gearbeitet werden muss, um trotzdem recht komfortabel zu leben. Die starre Anbindung von Existenzmöglichkeiten an Arbeit, wie sie im biblischen Spruch „Nur wer arbeitet, soll auch Essen“ fundiert ist, lässt sich nicht länger mehr rechtfertigen. Die Vorstellung stärkt sich, dass Auskommensmöglichkeiten, sprich also existenzsichernde Einkommen, unabhängig von Arbeit verteilt werden sollten.

 

 

Die Idee des Garantierten Grundeinkommens

 

Für diese Vorstellung steht die Idee des Garantiertes Grundeinkommens – eines Einkommens, das jedem Mitglied einer Gesellschaft auf individueller Basis und unabhängig von Arbeit und Bedürftigkeitsfeststellungen ein Auskommen ermöglicht, und zwar unabhängig davon, ob dieses Gesellschaftsmitglied arm ist, weil es keine Erwerbsarbeit hat, ob es arm ist und erwerbsarbeiten muss, ob es erwerbsarbeitet und reich ist, oder ob es nur reich ist und nicht erwerbsarbeiten muss. Ein wesentlicher Zug des Grundeinkommens ist, dass es eben ein Grundeinkommen darstellt, eine Einkommensbasis also, die mit dem, was in welcher Form auch immer gerade als Arbeit betrachtet wird, nichts mehr zu tun hat, und die im Idealfall auch ausreicht, um ein menschenwürdiges, und das heißt, ein im jeweiligen kulturellen Kontext als menschenwürdig angesehenes Dasein zu führen.

 

Gleich vorweg: dies bedeutet nicht schon, dass mit einem Grundeinkommen plötzlich alles ganz anders wäre und Arbeit und Wirtschaft grundsätzlich nicht mehr wie gewohnt funktionieren. Denn was die einzelnen Gesellschaftsmitglieder dann sonst noch unternehmen, um über diese Einkommensbasis hinaus noch komfortabler zu leben, ob sie weiterhin ihren bisherigen Aktivitäten nachgehen, ob sie etwa 40 Stunden in der Woche erwerbsarbeiten oder Unternehmen gründen und versuchen erfolgreich zu sein oder ob sie sich lieber – erfolgreich oder erfolglos – sozialen, künstlerischen oder auch wissenschaftlichen Tätigkeiten widmen, oder ob sie überhaupt lieber „auf der faulen Haut“ liegen und sich mit dem Lebensstandard begnügen, den ihnen ein Grundeinkommen ermöglicht, ist ganz allein ihre Sache.

 

Freilich sind nun an diese Idee eine ganze Reihe von zum Teil sehr komplexen Fragen geknüpft. Ich werde im folgenden, um in die Thematik des vorliegenden Buches einzuführen, versuchen, die wichtigsten von ihnen überblicksartig, wenn nicht zu beantworten, so doch zumindest soweit anzudiskutieren, dass eine Vorstellung der Problematik entsteht, mit der die Einführung eines solchen Garantierten Grundeinkommens verbunden wäre.[1]

 

 

Soll ein Grundeinkommen in Bar oder in Naturalien verteilt werden?

 

Zunächst einmal ließe sich vorstellen, dass eine existenzsichernde Auskommensgrundlage, ein Grundeinkommen also, nicht unbedingt, so wie wir dies aus der klassischen Lohnarbeit gewohnt sind, in Form von Geld verteilt werden müsste. Bekannte Vordenker der Grundeinkommensidee wie etwa der Österreicher Josef Popper-Lynkeus haben sich vorstellen können, zumindest einen Teil einer sozialen Grundsicherung in Naturalien, also etwa in Form eines Bündels „unentbehrlicher Güter” bereit zu stellen.[2] Und auch gegenwärtig wird unter Sozialwissenschaftern und Sozialpolitikern diskutiert, ob soziale Unterstützungen nicht in Form standardisierter Bündel von Gütern und Dienstleistungen, oder auch als Anteilsrechte an Produktionsmitteln zur Verfügung gestellt werden sollten – zum Beispiel in Form temporärer Rechte ein Stück Land zu bewirtschaften, oder in Form von Bons mit beschränkter Anwendbarkeit und Gültigkeit (Lebensmittelmarken, Mietzuschussberechtigungen, Bildungsgutscheine, Sozialhilfekrankenscheine etc.).[3]

Naturalien, ebenso wie Gutscheine und Bons haben freilich den Nachteil, in ihrer eingeschränkten Brauchbarkeit exkludierend im Hinblick auf Bedürfnisse und Wünsche zu wirken, sprich manche Bedürfnisse als wichtiger oder grundlegender als andere festzuschreiben. Gerade dies scheint aber angesichts so heterogener Problemsichten, so unterschiedlicher Vorstellungen eines „guten Lebens“, wie sie die Weltgesellschaft heute charakterisieren, eine problematische und wohl auch unnötige Einschränkung zu sein. Die meisten Grundeinkommensschemata gehen deswegen von Geldzahlungen aus, ohne jegliche Beschränkungen im Hinblick auf Art oder Zeitpunkt der Konsumption oder der Investitionen, die sie ermöglichen. Und sie sehen deswegen auch vor, dass bestehende Sozialleistungen, die, wie etwa freie Bildung oder medizinische Grundversorgung, nicht in Form von Geld verteilt werden, durch ein Grundeinkommen nicht ersetzt werden sollten.

 

 

Soll es regelmäßige oder einmalig bezahlt werden?

 

Ebenfalls von Vorreitern der Grundeinkommensidee, allen voran etwa von Thomas Paine in seiner Schrift Agrarian Justice aus dem Jahr 1796, ist vorgeschlagen worden, arbeitsunabhängige Sozialleistungen als Einmalzahlungen zum Beispiel bei Erreichen der Volljährigkeit der Bezugsberechtigten auszuzahlen. Und auch von zahlreichen zeitgenössischen Autoren werden gegenwärtig Grundausstattungskonzepte diskutiert, die zum Beispiel über Versicherungen oder die Zinserträge von staatlich administrierten und über Generationen hinweg laufenden Anlagen finanziert werden sollen.[4] Zum einen, so ist argumentiert worden, würden mit solchen einmal ausgeschütteten Grundausstattungen bereits in Lebensabschnitten, in denen dies sonst oftmals nicht der Fall ist, also etwa im jungen Erwachsenenalter, brauchbare Summen bereitstehen, die abgesehen von bloßer Existenzsicherung auch für Investitionen etwa in Unternehmensgründungen oder Ausbildungen herangezogen werden können. Und zum anderen könne ja, wer lieber regelmäßig kleinere Zahlungen bezieht, seine einmalig ausgezahlte Grundausstattung ohnehin auch jederzeit langfristig anlegen und sich so selbst ein regelmäßig ausbezahltes Grundeinkommen verschaffen.

Dieses zweite Argument lässt sich freilich auch umkehren. Auch auf ein garantiert regelmäßig ausbezahltes Grundeinkommen würden sich unschwer Kredite aufnehmen lassen, mit denen dann einmalig größere Investitionen getätigt werden können. Darüber hinaus dürfte ein periodisch ausbezahltes Grundeinkommen aber doch einige grundlegende Vorteile haben. Erstens ließen sich damit, weil es nicht auf einmal, sondern in sukzessiver Steigerung eingeführt werden kann, politische Widerstände leichter überwinden. Zweitens würde ein lebenslang periodisch ausbezahltes Grundeinkommen keine zusätzlichen Rentensysteme notwendig machen, die etwa bei versicherungsfinanzierten Grundausstattungen zum Ausgleich der Folgen unterschiedlicher Lebenserwartungen notwendig würden. Und drittens würde es auch eher jenem „milden Paternalismus“ gerecht werden, der wohl notwendig wäre, um zum Beispiel junge Menschen davor zu bewahren, ihre Grundausstattung unbesonnen vorzeitig vollständig aufzubrauchen und dann erst recht auf Unterstützung der Gesellschaft angewiesen zu sein.

 

 

Wer soll das bezahlen?

 

Das Stichwort vom „milden Paternalismus“ führt uns zu einer Frage, die insbesondere im Hinblick auf die in diesem Buch besonders herausgestellte Problematik von größter Relevanz ist und eigentlich in der aktuellen weltgesellschaftlichen Situation noch nicht hinreichend klar beantwortet werden kann. Da ein arbeitsunabhängiges Grundeinkommen notgedrungen stets ein Arbeitgeber-unabhängiges Einkommen sein wird, stellt sich ihm die sehr grundsätzliche Frage, wer, wenn nicht die Arbeitgeber, ein solches Einkommen bezahlen soll.

Nahezu alle gegenwärtig diskutierten Grundeinkommenskonzepte verweisen diesbezüglich auf eine, wie auch immer im Detail dann geartete Regierung einer politischen Gemeinschaft, die ein solches Grundeinkommen mithilfe der von ihr verwalteten öffentlichen Mittel finanzieren würde. Im Vordergrund der Betrachtungen steht diesbezüglich natürlich zumeist der klassische Nationalstaat, der so wie er zur Zeit zum Beispiel Sozialversicherungsfonds verwaltet und sonstige Beihilfen aus seinem Budget finanziert, in Hinkunft auch die Verwaltung und Finanzierung eines Grundeinkommens übernehmen würde. Allerdings sind auf der einen Seite durchaus auch kleinere soziale Gebilde als der Staat zur Administration eines Grundeinkommens vorstellbar. Das einzige weltweit bisher tatsächlich realisierte Grundeinkommensschema zum Beispiel, der Alaska Permanent Fund, wird in Form jährlicher Dividenden aus den Gewinnen der Ölförderung Alaskas an jeden ständigen Einwohner des nördlichsten Bundesstaates der Vereinigten Staaten bezahlt.[5]

Und zum anderen ziehen, nachdem der klassische Nationalstaat europäischer Prägung in der voranschreitenden Globalisierung gegenwärtig rapide an Handlungsmöglichkeiten verliert, immer mehr Grundeinkommensbefürworter auch übergeordnete Staatenbündnisse, wie etwa die Europäische Union als Administratoren von Grundeinkommensschemata in Betracht.[6] Verschiedentlich sind diesbezüglich auch schon die Vereinten Nationen ins Spiel gebracht worden.[7]

Es dürfte freilich klar sein, dass sich, wenn ein Grundeinkommen, so wie hier, vor dem Hintergrund einer globalisierten Weltgesellschaft ins Auge gefasst und angesichts ihrer Diversität argumentiert wird, die Frage nach einer Einrichtung stellt, die tatsächlich die Macht, die Reichweite und die notwendige Organisationsstruktur hat, um einerseits die dafür benötigten Mittel einzufordern und einzuheben und sie andererseits dann auch wieder effektiv zu verteilen. Wir werden auf die Frage nach den Bedingungen eines globalen Grundeinkommensschemas gegen Ende dieser Ausführungen noch einmal zurückkommen.

 

 

An wen soll das bezahlt werden?

 

Mit der Frage, wer, wenn nicht die Arbeitgeber ein Grundeinkommen bezahlen soll, verbindet sich die Frage, wer, wenn nicht die Arbeitnehmer ein solches Grundeinkommen erhalten soll. Die Problematik der angemessenen Administrationsstrukturen wirft damit also die Frage nach den Bezugsberechtigten auf.

Zur Zeit werden die Diskussionen um das Grundeinkommen in unterschiedlichen Ländern unter Verwendung unterschiedlicher Terminologien geführt. Bezeichnungen wie Bürgergeld, Citizen’s income, Citizen's wage, Borgerlon, oder auch Reddito di cittadinanza verweisen diesbezüglich sehr deutlich auf den Staatsbürger als Bezugsberechtigten. In diesem Fall wäre der Bezug eines Grundeinkommens in jenes Paket an Rechten und Pflichten inkludiert, die mit der Staatsbürgerschaft verbunden sind.[8]

Nicht selten wird aber dann auf dieser Ebene noch einmal zwischen erwachsenen Bürgern, Kindern und eventuell auch Pensionisten differenziert. Manche Grundeinkommensschemata, die etwa einen Bezug erst ab Volljährigkeit vorsehen, ziehen zusätzlich ein Kinderbeihilfenkonzept in Betracht. Andere gehen von unterschiedlichen Grundeinkommenshöhen in unterschiedlichen Lebensaltern aus. Und wieder andere, wie etwa der in seiner Höhe eher bescheidene, oben bereits erwähnte Alaska Permanent Fund, oder auch großzügigere Konzeptionen[9], rechnen mit völlig altersunabhängigen Grundeinkommensausschüttungen.

Analog zu zusätzlichen Kinderbeihilfen werden auch unterschiedlichste Rentensysteme diskutiert, die entweder als Grundrenten überhaupt ein allgemeines Grundeinkommen erst vorbereiten helfen sollen[10], oder in allen erdenklichen Variationen und ergänzt durch staatliche oder private Rentenvorsorgen altersgestaffelte Grundeinkommen begleiten sollen, oder aber überhaupt in gleicher Höhe oder etwas darüber in ein Grundeinkommensschema inkludiert werden sollen.

 

Im Zusammenhang mit diesem Punkt stellt sich auch die Frage, auf welcher Basis ein Grundeinkommen ausbezahlt werden soll. Traditionelle Erwerbseinkommen werden gewöhnlich an Individuen bezahlt, die dafür arbeiten. Traditionelle Sozialhilfen sind dagegen oftmals Zahlungen, die unter anderem von der Zahl der Mitglieder des Haushalts, in dem der Empfänger lebt, abhängen. Weil angenommen wird, dass die Lebenserhaltungskosten für den einzelnen geringer sind, wenn mehrere Personen in einem Haushalt zusammenleben, ist auch im Hinblick auf die Einführung eines Grundeinkommens verschiedentlich vorgeschlagen worden, Paaren oder sonst wie zusammenlebenden Personen ein geringeres Grundeinkommen als Einzelindividuen zu bezahlen.

Dies würde freilich zum einen die Gefahr so genannter „Isolationsfallen” bergen, in denen Anreize bestehen, alleine zu leben, weil dafür ein höheres Einkommen bezahlt wird. Zum anderen würde eine solche Differenzierung nach Haushaltsmitgliederzahlen auch einen sehr wesentlichen Vorteil der Grundeinkommensidee beseitigen. Die Haushaltsgrößen müssten dann nämlich von irgendjemandem festgestellt werden und dazu wäre eine wie auch immer geartete administrative Einrichtung, kurz also, ein Amt notwendig, das als solches selbstverständlich Kosten verursacht. Die administrativen Folgen der Differenzierung von Grundeinkommenshöhen je nach Lebenssituation könnten also unter Umständen mehr kosten, als durch diese Differenzierung auf der anderen Seite eingespart werden kann.

 

 

Administrationsersparnisse ...

 

Dieser Umstand markiert, wie gesagt, einen sehr grundsätzlichen Aspekt der Grundeinkommensidee. Die einfache, weil undifferenzierte, universelle und damit sehr unbürokratische Ausschüttung einer Wohlfahrtsunterstützung birgt die Möglichkeit von nicht unbeträchtlichen Einsparungen im administrativen Apparat. Die Grundeinkommensidee bezieht einen großen Teil ihrer Attraktivität aus dem Umstand, dass die Ermittlung und Berechnung der Werte all jener unterschiedlichen Tätigkeiten und Aktivitäten, die moderne Menschen heute als für ihr Dasein relevant ansehen, viel zu kompliziert und kostspielig ist, um sie tatsächlich noch sinnvoll von einem Beamtenapparat durchführen zu lassen. Der administrative Aufwand dafür ist einfach zu hoch. Dies zeigt sich sehr deutlich zur Zeit auch an den Kosten der Aufwände aktueller sozialpolitischer Maßnahmen, die Unterstützungen von Arbeitswilligkeits- und Bedürftigkeitsfeststellungen, so genannten Work und Means Tests, abhängig machen – in Deutschland allen voran zuletzt etwa die Hartz IV-Maßnahmen.[11] Es wird vielfach als schlichtweg billiger und mit weniger Fehlerquellen verbunden betrachtet, ein Grundeinkommen gleichmäßig an alle Gesellschaftsmitglieder auszuzahlen, völlig unabhängig davon, was sie im Einzelfall besitzen, leisten oder zu arbeiten bereit sind.

Dies gilt auch für einen Aspekt der Grundeinkommensidee, der vielfach auf den ersten Blick einiges Befremden auslöst, den Umstand nämlich, dass auch Reiche völlig ohne Unterschied zu Armen ein Grundeinkommen beziehen sollen. Herkömmliche Wohlfahrtsschemata funktionieren in der Regel so, dass Einkommensverhältnisse, wie eben auch Lebens- und Eigentumsverhältnisse vorab überprüft, sodann mit einem gesetzlich festgesetzten Existenzminimum verglichen werden und danach dann nur an die, bei denen sich negative Differenzen zwischen Soll und Haben feststellen lassen, Unterstützungen ausbezahlt werden. Diese Schemata operieren ex post, sprich nach der Bedürftigkeitsfeststellung.

Grundeinkommensschemata dagegen verzichten, wie gesagt, auf jegliche Vorabüberprüfung von Einkommen, Eigentumsverhältnissen oder Lebensumständen. Sie sehen vor, Unterstützungen ex ante auszuschütten, und zwar an alle, ungeachtet der Tatsache, ob es sich dabei um wohlhabende oder bedürftige Personen handelt. Sie gehen davon aus, dass es angesichts der Kosten und der Fehlerquellen, die mit der Feststellung von Bedürftigkeiten notwendig verbunden sind, billiger ist, ein Grundeinkommen gleichmäßig an alle Gesellschaftsmitglieder, unabhängig von individuellen Bedürftigkeiten auszubezahlen. Die altbekannten und oftmals für die Betroffenen äußerst unangenehmen, weil gesellschaftlich deklassierenden und stigmatisierenden Überprüfungen durch das Sozialamt sollen damit in Grundeinkommensmodellen ebenso der Vergangenheit angehören, wie die Feststellung jeglicher Bedürftigkeit schlechthin. Ob arm, ob Mittelstand, ob reich, wenn an jeden automatisch in bestimmten Zeiteinheiten ein exakt gleich hohes Einkommen ausbezahlt wird, könnte sich, so die Argumentation, ein Teil der dafür benötigten Finanzmittel alleine schon dadurch gegenüber dem bestehenden System amortisieren, dass hohe Administrationskosten wegfallen.

 

 

... ohne dabei die Reichen reicher zu machen

 

Freilich heißt das aber nicht schon, dass damit die Reichen reicher gemacht werden sollen, dass sie einfach nun zusätzlich zu ihrem ohnehin vielleicht schon recht beträchtlichen Einkommen auch noch in den Genuss eines Grundeinkommens kommen sollen.

Selbstverständlich wird auch ein Grundeinkommen irgendwie finanziert werden müssen. Und dazu werden die Mitglieder der Gesellschaft, wie schon im aktuellen Wohlfahrtssystem, auch weiterhin ihre Beiträge in Abhängigkeit ihrer Möglichkeiten besteuern müssen. Die Reichen werden also, vereinfacht gesagt, mindestens jene Summen, die sie ex ante als Grundeinkommen beziehen, ex post in Form höherer Einkommens- oder sonstiger Steuern wieder abliefern müssen. Die oben erwähnten Administrationsersparnisse bleiben dabei allerdings gewahrt, denn die Feststellung von Steuersätzen wäre, wie auch gegenwärtig, nicht Sache der Sozial-, sondern der Finanzämter, deren Aktivitäten sich durch ein Grundeinkommen nicht wesentlich verändern würden.

 

 

Wie soll das aber bezahlt werden?

 

Freilich, auch wenn die Reichen ihr erhaltenes Zusatzeinkommen im nachhinein wieder abliefern und damit diesbezüglich unterm Strich keine Kosten entstehen, bleibt immer noch die Frage, wie denn das Grundeinkommen für diejenigen sozialen Schichten finanziert werden soll, die dieses nicht über höhere Steuern wieder abliefern können.

Es mag vielleicht überraschen, aber zumindest in den OECD-Staaten könnte die Finanzierung eines Grundeinkommens im Vergleich zu den bestehenden Wohlfahrtssystemen auf längere Sicht für die Gesellschaft insgesamt auf ein Nullsummenspiel hinauslaufen. Denn wenn berücksichtigt wird, dass einerseits jene Gesellschaftsmitglieder, die aktuell über Arbeit und Einkommen verfügen, in etwa um den Betrag, den sie künftig an Grundeinkommen beziehen sollen, höher besteuert würden, und zum anderen jene, die gegenwärtig eine bedingte, sprich also etwa eine an Bedürftigkeitsfeststellungen gebundene Unterstützung beziehen, diese in Hinkunft einfach nur unbedingt beziehen sollen und damit, wie gesagt, obendrein auch noch Administrationskosten ersparen, so wird deutlich, dass sich die tatsächlich neu anfallenden Kosten für ein Grundeinkommen im wesentlichen auf die Zahlungen an diejenigen Gesellschaftsmitglieder beschränken, die gegenwärtig keinerlei Zahlungen oder Unterstützungen von Seiten der Gesellschaft beziehen – und das sind in den meisten modernen Gesellschaften in erster Linie HaushaltsarbeiterInnen, sprich also Hausfrauen. Diese dürften aber, indem sie in den letzten Jahrzehnten ebenfalls verstärkt auf die Arbeitsmärkte drängen, diese Kosten ohnehin früher oder später auch auf konventionellem Weg aufwerfen. Grundsätzlich relativiert sich damit das Standardargument der Skeptiker, wonach ein Grundeinkommen nicht zu finanzieren sei. Die eigentlichen Kosten für ein Grundeinkommen würden für die Gesellschaft der Ersten Welt kaum wesentlich höher liegen als sie gegenwärtig oder in allernächster Zukunft ohnehin an Transfers umverteilen muss.

 

Dieser Umstand, so bedenkenswert er sein mag, beantwortet aber natürlich noch nicht die Frage, wie denn nun die Umverteilung der benötigten Mittel im Detail vonstatten gehen soll. Hierzu sind, wie leicht vorstellbar ist, mittlerweile eine Vielzahl von Vorschlägen gemacht worden, die von relativ konventionellen Erweiterungen herkömmlicher Einkommenssteuerschemata bis zur Einführung von Börsenspekulationssteuern, Ökosteuern oder auch etwa der Nutzung von Wertschöpfungseffekten durch zentralbankliche Geldsouveränität reichen.[12] Auch das vorliegende Buch enthält entsprechende Vorschläge.

Zunächst einmal wird von einer Reihe von Diskutanten diesbezüglich auf die bereits erwähnten Einsparungseffekte gegenüber dem bestehenden sozialen Netz verwiesen. In modernen Gesellschaften könnten nach Einführung eines garantierten, existenzsichernden Grundeinkommens traditionelle Einrichtungen wie Arbeitslosenversicherung, Sozialhilfe, Pensionszuschüsse, Stipendien für Studenten, Wohnungszuschüsse, manche Steuerbefreiungen etc., sowie auch alle zu ihrer Administration notwendigen Ämter relativ ersatzlos gestrichen werden. Je nach Berechnungsart und Höhe des angepeilten Grundeinkommens kommen Experten zu dem Schluss, dass schon damit bis zu zwei Drittel der für ein genuines Grundeinkommen benötigten Mittel eingefahren werden könnten.[13]

 

Wenn aber nun die Aufgabe sozialstaatlicher Einrichtungen, die bisher die Unterstützung ärmerer Schichten gewährleistet haben, einfach nur eine Umverteilung der freiwerdenden Mittel in Form eines Grundeinkommens für alle zur Folge hätte, so würde dies bedeuten, dass den Armen nun proportional weitaus weniger Unterstützung zukäme, als dies bisher der Fall war. Die zuvor zwar institutionell-, aber immerhin auch zweckgebundenen Mittel würden nun auf alle verteilt werden. Dies liegt freilich nicht in der Absicht der Grundeinkommensidee. Nahezu alle aktuell diskutierten Konzepte gehen daher selbstverständlich davon aus, dass die zu verteilenden Mittel durch Erschließung zusätzlicher Finanzquellen aufgestockt werden müssten.

Diesbezügliche Vorschläge, die auf eine mittlerweile recht lange Geschichte zurückblicken, gehen zum Beispiel davon aus, dass Landbesitz oder die Verfügbarkeit über natürliche Ressourcen besteuert werden sollten, einfach weil Land und Natur ohnehin als kommunaler Besitz der gesamten Menschheit angesehen werden müssen.[14] Viele Vorschläge ziehen auch mehr oder weniger tiefgreifende Variationen oder Erweiterungen bestehender Einkommenssteuerschemata in Betracht.[15] Andere wieder schlagen massiv erweiterte Mehrwertssteuern vor.[16] Und insbesondere diejenigen, die ein Grundeinkommen jenseits enger nationalstaatlicher Grenzen vor Augen haben, betonen die Möglichkeiten von neuen Steuerinstrumenten, wie etwa die „Tobin-Steuer” auf spekulative Kapitalbewegungen[17], „Öko-Steuern“ auf Energieressourcen oder auch auf Umweltbelastungen[18] oder auch sogenannte „Bit-Steuern”, die auf den Transfer von Informationen erhoben werden sollen.[19]

Allerdings braucht natürlich ein umverteilendes Steuersystem keineswegs die einzige Finanzquelle für ein Grundeinkommen zu sein. Der oben erwähnte Alaska Permanent Fund zum Beispiel finanziert sich über Anteile der Einnahmen aus einem diversifizierten Investmentfonds, den der Staat Alaska mit den Einnahmen aus der Ölförderung ins Leben gerufen hat.[20] In eine ähnliche Richtung haben die Vorschläge des mittlerweile verstorbenen Wirtschaftsnobelpreisträgers James Meade gezielt, der eine Sozialdividende für alle mit den Einnahmen aus Produktionsmitteln im öffentlichen Besitz finanzieren wollte.[21] Und schließlich liegen auch eine Reihe von Überlegungen vor, ein Grundeinkommen durch Geldschöpfung zu finanzieren, vom Social Credit Movement des Kanadiers Major Douglas[22] und dem Mouvement français pour l’abondance der Franzosen Jacques und Marie-Louise Duboin[23] bis hin zu den ausgefeilteren Vorschlägen des deutschen Ökonomen Joseph Huber[24].

 

 

Was wären nun die konkreten Vorteile eines Grundeinkommens?

 

Die Rede vom Ersatz des bisherigen sozialen Netzes zugunsten eines Grundeinkommens richtet die Aufmerksamkeit auf die Frage, was denn nun eigentlich die Vorteile einer solchen Ersetzung sein würden. Diese Frage scheint umso wichtiger, als klar sein dürfte, dass sich ein so massiver Umbau, wie er durch die Einführung eines Grundeinkommens initiiert würde, nur anhand gewichtiger Vorteile argumentieren lassen wird.

Zum einen scheint, wie schon gesagt, die Einfachheit und Universalität[25] des Konzepts gerade für eine Gesellschaft Vorteile zu bergen, deren Probleme und Problemsichten sich in einer Weise diversifiziert haben, die selbst so simpel scheinende Fragen, wie die nach grundlegenden Bedürfnissen, oder auch die danach, wie denn Arbeit überhaupt zu definieren sei, schwierig zu beantworten gemacht hat.[26] In einer solchen Gesellschaft zieht jeder Versuch, bestimmte Problemsichten als privilegiert herauszustellen und von daher zum Beispiel bestimmte gesellschaftliche „Klassen“ oder Gruppierungen als besonders bedürftig auszuzeichnen, unabsehbare Folgen nach sich, die sich ihrerseits unweigerlich in neuen und damit möglicherweise wieder ganz anderen Problemsichten niederschlagen. In der Dynamik solcher Gesellschaften neigen soziale Unterstützungsprogramme, die sub-universell ansetzen, die also bestimmte soziale Gruppen – Arbeiter, Arbeitslose, alleinerziehende Frauen, Kinder, Alte, Ausländer etc. – als bedürftiger denn andere herauszustellen versuchen, so gerechtfertigt dies im jeweiligen Moment auch scheinen mag, über kurz oder lang unweigerlich zur Exklusion. Bedürftigkeiten verschieben sich, die ursprüngliche Zielgruppe entpuppt sich als differenzierter denn angenommen, die Unterstützungsmaßnahmen bergen „Hintertüren“, durch die sich auch Nichtberechtigte Zutritt verschaffen, und die damit notwendig werdenden Nachbesserungen verschlingen die Mittel, die eigentlich verteilt werden sollten.

Natürlich, diese Probleme lassen sich nicht vermeiden. Sie lassen sich im besten Fall mindern. Nichtsdestotrotz scheint aber ein Grundeinkommen in dieser Hinsicht gerade in seiner simplen Universalität das eigentlich adäquate Wohlfahrtsschema für eine Gesellschaft zu sein, die heute angesichts ihrer Globalisierung und ihrer äußerst dynamisierten Entwicklung nicht mehr übersehen kann, dass diejenigen, die sie jeweils als bedürftig wahrnimmt, im nächsten Moment schon wieder ganz andere sein können. Und die sich darüber hinaus auch bewusst wird, dass das, woran sie ihre Unterstützungen bindet, nämlich Arbeit oder zumindest die regelmäßige, wie auch immer fragwürdige Demonstration von Arbeitsbereitschaft, ein überaus schwer zu fassendes Phänomen geworden ist.

 

 

... für die Armen?

 

Jenseits dieses subtilen und in gewisser Hinsicht vielleicht eher „philosophischen“ Umstandes hat das Konzept aber ohne Zweifel auch unmittelbare Vorteile für die je aktuell Bedürftigen unserer Gesellschaft. Kaum zu übersehen diesbezüglich ist zum Beispiel der Umstand, dass unter den gegebenen Bedingungen gerade diejenigen, die Unterstützung am dringendsten benötigen, genau aufgrund dieses Umstandes oftmals davon ausgeschlossen bleiben – einfach weil sie in ihrer Situation oft schon nicht über die entsprechenden Informationen verfügen, wie solche Unterstützungen zu bekommen sind. Allgemein heute unter dem Stichwort Digital Divide diskutiert, verschärft sich dieses Problem in der Regel je „maßgeschneiderter“ und damit komplizierter und undurchschaubarer soziale Sicherheitsmaßnahmen werden. Genau die, die sie am nötigsten brauchen, bekommen sie nicht, weil sie die Bezugsbedingungen nicht durchschauen oder auch gar nichts davon wissen. Die simple Universalität eines für alle garantierten Grundeinkommens würde die Wahrscheinlichkeit in dieser Hinsicht signifikant erhöhen, dass Unterstützungen dorthin fließen, wo sie benötigt werden.

 

 

... für die gesellschaftlich Gebrandmarkten?

 

Ein weiterer Punkt betrifft die oftmals herausgestellte Stigmatisierungsproblematik. Der Bezug von Unterstützung, insbesondere wenn er an deutlich sichtbare Zeichen, wie schon einfach den regelmäßigen Gang zum Sozialamt, oder auch an die besondere Farbe von Krankenscheinen etc. gebunden ist, brandmarkt Unterstützungsbezieher als solche, macht sie weithin erkennbar, untergräbt damit Würde und Selbstwertgefühl der Betroffenen und vermindert überdies damit die Chancen, wieder in den so genannten „Normalarbeitsprozess“ aufgenommen zu werden. In einer Gesellschaft, die nach wie vor Erwerbsarbeitslosigkeit wie im Mittelalter mit sozialer Devianz, mit Faulheit, Schmarotzertum und selbstverschuldetem Scheitern assoziiert, schaffen es nur wenige, so wie programmatisch etwa die „glücklichen Arbeitslosen“[27], ihr Arbeitslos mit provokantem Stolz und damit als normative Vorwegnahme eines ganz anderen Denkens herauszustellen.

Die Mehrzahl der Betroffenen wird durch die aktuelle Wohlfahrtspolitik stigmatisiert, und dies in einer Gesellschaft, die sich mittlerweile bewusst sein könnte, nicht mehr genug Erwerbsarbeitsplätze für alle ihre arbeitsfähigen Mitglieder bereitstellen zu können, und zwar nicht nur vorübergehend etwa aufgrund schlechter Konjunkturlagen, sondern grundsätzlich und dauerhaft – in einer Gesellschaft, in der mittlerweile auch Manager, Vorstandsmitglieder und sonstige sogenannte „Führungskräfte“ immer öfter die Erfahrung machen, von einem Tag auf den anderen, nicht mehr gebraucht zu werden.[28] Mit einem bedingungslosen Grundeinkommen, das unterschiedslos an alle gleichermaßen ausbezahlt würde und damit von sich aus nicht erkennen ließe, in welcher Situation sich die Empfänger befinden, ließe sich ein solcher Anachronismus wohl mit einiger Sicherheit vermeiden.

 

 

... zur Vermeidung von „Fallen“

 

Ein weiteres Argument, das insbesondere die Bedürftigen im untersten Wohlstandssegment betrifft, bezieht sich auf jene hinterlistige Eigenschaft aktueller Wohlfahrtssysteme die vielfach unter dem Titel „Arbeitslosen-“ oder auch „Armutsfalle“ beschrieben worden sind.[29] Diese Fallen entstehen dadurch, dass aktuelle Unterstützungen de facto ein Mindesteinkommensniveau festschreiben, um das herum damit wenig Anreize bestehen, diese Unterstützungen zugunsten einer Erwerbsarbeit aufzugeben.

Dieses Problem hat in den Hochzeiten der Industrie- und Angestelltenarbeit, als die durchschnittlichen Einkommen, die mit Erwerbsarbeit zu erzielen waren, signifikant höher als die Unterstützungen des sozialen Netzes gelegen sind, noch keine allzu große Rolle gespielt. Seit aber im Zuge der Globalisierung durch grenzüberschreitende Konkurrenzkämpfe um Arbeit und damit steigende Massenarbeitslosigkeit die Löhne vielerorts auf das Niveau von Sozialhilfen oder sogar darunter gesunken sind – Stichwort McJobs –, besteht die Gefahr, dass das soziale Sicherheitsnetz die Arbeitsbereitschaft in diesem Einkommensbereich unterhöhlt. Anders gesagt, jemand, der aktuell einen gewissen Betrag an Unterstützung bezieht, wird nicht sonderlich motiviert sein, einen Job anzunehmen, in dem er gleich viel oder nur unwesentlich mehr verdienen kann – und zwar einfach deswegen, weil natürlich im aktuellen Sozialsystem die Unterstützung vom Moment des Arbeitsantritts an nicht mehr weiter bezahlt wird. Das soziale Netz, das eigentlich als Sicherheitsnetz entworfen worden ist, wird so – zumindest aus Sicht jener, die die Reintegration der Arbeitslosen in „Normalarbeitsverhältnisse“ als obersten Wert ansehen – zu einem Fangnetz, das die Betroffenen tendenziell in ihrer Situation fesselt.

Ob dem tatsächlich so ist, wird von manchen Sozialwissenschaftern bezweifelt[30]. Trotzdem gehen zahlreiche Grundeinkommensadvokaten[31] davon aus, dass ein Grundeinkommen solche „Fallen“ vermeiden würde, einfach weil sein Bezug nicht eingestellt wird, wenn eine Erwerbstätigkeit angetreten wird. Ein Grundeinkommen würde vielmehr grundsätzlich und immer an alle bezahlt werden. Die Einkommenszuwächse, die jemand verbuchen kann, der zuvor nur Grundeinkommen bezogen hat ohne erwerbszuarbeiten und nun einen Job annimmt, würden dabei aber – zumindest nach den meisten vorliegenden Konzeptionen – in einer Weise besteuert werden, die für all jene in den betroffenen Einkommensbereichen, die von Nichtarbeit zu Arbeit wechseln, unterm Strich, sprich nach Steuern, ein höheres Einkommen übrig lässt, als durch das Grundeinkommen alleine bezogen wird.

Selbstverständlich würden auch dabei zunächst gewisse Grenzbereiche bestehen bleiben, in denen die Einkommensmöglichkeiten nur so knapp über der Grundeinkommenshöhe liegen, dass für Arbeitslose nicht unbedingt großer Anreiz entsteht, tatsächlich Erwerbsarbeit zu suchen. Zum einen wäre dies aber nach Einführung eines Grundeinkommens auch nicht mehr primäres Ziel der Sozialpolitik. Die Grundeinkommensidee rechnet ja eben grundsätzlich damit, dass nicht mehr alle Gesellschaftsmitglieder erwerbsmäßig vollbeschäftigt werden können. Und zum anderen sollten sich diese Grenzbereiche auch nach und nach auflösen, da durch ein Grundeinkommen die Notwendigkeit genommen würde, jede Arbeit um jeden Preis anzunehmen. Gerade in den Bereichen der Billiglohn-Jobs müssten damit die Löhne steigen, weil diese Jobs sonst unverrichtet bleiben.

Gerade also Arbeiten, die viele von uns heute ohnehin als nicht sonderlich attraktiv ansehen – also etwa Putzdienste oder auch monotone oder körperlich anstrengende Arbeiten etc. – und die gegenwärtig oftmals zu den schlechtest bezahlten gehören, würden so durch ein Grundeinkommen eher an „Wert“ gewinnen, sprich eher ihrem Arbeitsaufwand entsprechend entlohnt werden als dies gegenwärtig der Fall ist.

 

 

... ex ante oder ex post?

 

Es könnte an dieser Stelle eingewandt werden, dass sich eine solche graduelle Besteuerung von Einkommenszuwächsen, die durch Annahme von Erwerbsarbeit zustande kommen, durchaus auch im Rahmen des bestehenden bedürftigkeitsprüfenden Sozialsystems vorstellen ließe. Zur Vermeidung von Arbeitslosen- oder Armutsfallen sei deshalb kein bedingungsloses Grundeinkommen, sondern einfach nur ein Steuermodell notwendig, das kontinuierlich Steuern und Unterstützungen gegeneinander aufrechnet, und zwar auch in den negativen Bereich hinein – eine Steuer also, die nicht nur ab einer bestimmten Einkommenshöhe positive Steuern einzieht, sondern auch unter dieser Einkommenshöhe „negative Steuern“ als Unterstützung auszahlt. Eine solche Steuer wird Negative Einkommenssteuer, oder auf Englisch Negative Income Tax genannt. Ihre Idee ist, so viel wir wissen, erstmals in den Schriften des französischen Ökonomen Augustin Cournot[32] aufgetaucht, ist dann 1962 von Milton Friedman als Weg den Wohlfahrtsstaat zu verschlanken propagiert worden und im Anschluss daran ausführlicher von James Tobin[33] und seinen Mitarbeitern als Mittel, um Armut zu bekämpfen und gleichzeitig Arbeitsanreize zu schaffen, untersucht worden.

Obwohl sich Negative Einkommenssteuer und Grundeinkommen in vielen Hinsichten ähneln und über die Vor- und Nachteile des einen wie des anderen viel diskutiert wird, dürfte ein Grundeinkommen auf lange Sicht grundsätzlich den bereits erwähnten Vorteil geltend machen können, dass es eine Ex-ante-Unterstützung darstellt, das heißt vor jeglicher Berechnung von Steuerpflichten ausbezahlt wird, während die Negative Einkommenssteuer ex post, das heißt also nach Feststellung von Steuerpflichten ausbezahlt wird.

Natürlich, auch die vorläufige Auszahlung eines Grundeinkommens, dass dann, wenn festgestellt wird, dass aufgrund der Summe von Grundeinkommen und Erwerbsarbeitseinkommen eine Steuerpflicht vorliegt, entweder zum Teil oder zur Gänze wieder eingehoben werden muss, zieht administrativen Aufwand nach sich. Im Fall von schlecht funktionierenden Steuersystemen (korrupten Beamten oder umständlichen Auszahlungs- oder Einhebungsverfahren etc.) würde sich dieser Aufwand möglicherweise zu einem gravierenden Nachteil summieren. In halbwegs effektiven Steuersystemen, die obendrein heute in der Regel durch elektronische Verrechnungs- und Überweisungsmöglichkeiten unterstützt werden, scheint allerdings die simple Universalität des Grundeinkommens, die nicht zuerst Einkommensverhältnisse und Besitzstände überprüfen muss und dann erst Mittel verteilt, die entscheidenden Vorteile auf seiner Seite zu haben. Zumindest dürfte ein Grundeinkommen, wie schon gesagt, bessere Chancen bieten, die wirklich Bedürftigen im Moment ihrer Bedürftigkeit zu erreichen, einfach weil es vorerst gar nicht festzustellen versucht, ob dabei auch Nichtbedürftige in seinen Genuss kommen.[34]

 

 

... bedingungslos

 

Ein Grundeinkommen ist einfach ein bedingungslos ausbezahltes Einkommen und es unterscheidet sich dadurch von all jenen Einkommensformen, die in irgendeiner Art und Weise an Gegenleistungen gebunden sind – sei es an tatsächliche Arbeit, wie dies bis vor kurzem grundsätzlich der Fall gewesen ist und wie dies zum Beispiel noch im Mittelalter radikal durch die Einrichtung von Arbeitshäusern eingefordert worden ist, in denen die, die der Arbeitsunwilligkeit verdächtigt waren, mit ausgeklügelten Maschinerien zu schweißtreibenden, aber kaum sinnvollen Aktivitäten gezwungen worden sind; oder sei dies nur in Form der Bedingung, dass zumindest noch ein Haushaltsmitglied einer Erwerbstätigkeit nachgeht, wie dies zum Beispiel im US-amerikanischen Earned Income Tax Credit System oder im britischen Working Families Tax Credit System der Fall ist; oder sei sie auch nur mehr in Form der Notwendigkeit, Arbeitswilligkeit regelmäßig zu demonstrieren, wie dies die verschiedenen Work fare-Schemata der aktuellen Sozialpolitik und gegenwärtig etwa in Deutschland auch das mittlerweile berüchtigte Hartz-IV-Paket einmal mehr als Grundlage von Wohlfahrtsunterstützungen festschreiben.

Diese Bindung an „Gegenleistungen“ hat sattsam bekannte Nachteile: Arbeitsämter, die reichlich willkürlich, oft auf der Ebene einzelner Betreuungsbeamter festsetzen, welche Jobs für ihre Klienten noch zumutbar sind; „Einsatzverträge“, die die Betroffenen zwingen Arbeiten, die unter ihrem Qualifikationsniveau liegen, anzunehmen oder sich für Hilfsdienste oder auch Umschulungsmaßnahmen bereit zu halten; kaum zu verhindernde und stets zusammen mit der Stringenz von Kontrollmaßnahmen auch kreativer werdende Versuche, Arbeitswilligkeit nur vorzutäuschen und Kontrollen zu umgehen, und schließlich auch natürlich einfach die fehlende Motivation und damit die geringe Produktivität von Arbeitskräften, die ihre Arbeit gar nicht ausüben wollen, vom Sozialamt aber dazu gezwungen werden. All diese Nachteile ziehen Kosten nach sich, die die Annahme bestärken, dass die Auszahlung einer von Gegenleistungen entbundenen Einkommensbasis um nichts teurer käme als das aktuelle Work fare-System.[35]

Autoren, die diese Kostenproblematik deutlich wahrnehmen, haben verschiedene Vorschläge gemacht, sich an die Bedingungslosigkeit, die mit einem Grundeinkommen angepeilt ist, schrittweise anzunähern. Die „Gegenleistungen“, an die der Erhalt von Unterstützungen noch gebunden wird, sollten einfach zunehmend lockerer interpretiert werden. So könnten zum Beispiel Erziehungs- und Pflegearbeiten im eigenen Haushalt, Freiwilligenmithilfe in gemeinnützigen Organisationen, und schließlich wohl auch künstlerische, kreative oder „philosophische“ Tätigkeiten[36], die sich dann jeder selbst zu suchen hat, sukzessive als Berechtigungen für den Bezug von Unterstützungen ins Auge gefasst werden. Eine solche schrittweise Annäherung könnte so schließlich die Universalität der Idee erreichen, ein Grundeinkommen überhaupt als Menschenrecht anzusehen und nicht seinerseits als Entlohnung für irgendeine Gegenleistung. Von Anthony Atkinson[37] ist diesbezüglich zum Beispiel der Vorschlag gemacht worden, ein Grundeinkommen einfach als „Teilnahme-Einkommen“ („Participation income“) zu betrachten, das überhaupt nur mehr für die allgemeine und in ihrer konkreten Form dann nicht überprüfte „Teilnahme“ an sozialen Zusammenhängen bezahlt wird. Und Claus Offe hat bereits in den 1990er Jahren vorgeschlagen, ein Grundeinkommen überhaupt als „Prämie für Aussteiger“ zu betrachten, als legitimen Rechtsanspruch auf Entschädigung für diejenigen, die aus dem erbitterten Wettlauf um Arbeit freiwillig aussteigen und auch darauf verzichten, wieder an den Start zu gehen, und damit denen, die weiter im Rennen bleiben wollen, günstigere Verhandlungspositionen zur Verfügung stellen.[38]

 

 

Verhandlungskraft stärkend

 

Die Bedingungslosigkeit würde nämlich damit genau jenen, die heute eigentlich als einzige noch in der Lage sind, ohne Zweifel und unrechtfertigbare Kosten den Aufwand für bestimmte Arbeiten festzustellen, entscheidenden Einfluss auf die Möglichkeit geben, diesen Arbeiten Wert und damit auch einen gerechtfertigten Preis zu zuweisen – nämlich denen, die diese Arbeiten verrichten. Diese Personen würden damit auf der einen Seite die Möglichkeit erhalten, in jenem Rahmen, den das Grundeinkommen bereitstellt, Arbeiten zu verrichten, die aufgrund ihrer Spezifität unter herkömmlichen ökonomischen Bedingungen nicht entlohnt werden können, einfach weil ihnen die entsprechende Nachfrage fehlt – das Pflegen etwa von Angehörigen, das Übersetzen altchinesischer Texte, oder auch das Suchen von Wellenreitern nach der „vollkommenen Welle“[39].

Und auf der anderen Seite würden diese Personen damit auch die Verhandlungskraft erhalten, die notwendig ist, um Arbeiten, die tatsächlich eher unangenehm sind, auch ablehnen zu können – Arbeiten also, die so wie Putzdienste, körperlich anstrengende oder auch nervenaufreibende, gesundheitlich oder hygienisch bedenkliche Tätigkeiten etc. unter gegebenen Bedingungen schlecht bezahlt sind, obwohl sie eigentlich keiner tun will, viele aber doch tun müssen, weil sie das dafür bezahlte Einkommen benötigen. Mit einem Grundeinkommen würde, kurz gesagt, die Möglichkeit bestehen, zu ungewollten Tätigkeiten auch „Nein“ zu sagen und diesen Tätigkeiten damit einen Wert, sprich eine Entlohnung zu verschaffen, die eher ihrer gesamtgesellschaftlichen Nachfrage entspricht. Denn wenn diese Tätigkeiten auch weiterhin verrichtet werden sollen, wird, so viele die Chance haben, Nein dazu zu sagen, mehr Lohn dafür bezahlt werden müssen.

Mit anderen Worten, die Bedingungslosigkeit des Grundeinkommens würde die Verrichtung und Weiterführung von sowohl ungewollten und aktuell schlecht bezahlten Arbeiten, wie auch von gewollten und aktuell überhaupt nicht bezahlbaren Arbeiten ermöglichen. Und sie würde dies tun, indem sie denjenigen Personen zumindest einen Teil der Entscheidungsmacht über diese Weiterführung gibt, die am ehesten wissen können, wie notwendig, anstrengend und anspruchsvoll diese Arbeiten eigentlich sind.

 

 

Flexibilisierend

 

In dieser Hinsicht zeigen sich auch die Vorteile eines Grundeinkommens gegenüber der wiederholt auch in letzter Zeit wieder geforderten durchgehenden Festsetzung von Mindestlöhnen, die dafür sorgen sollen, dass keine Erwerbsarbeit mehr zu Dumpingpreisen verrichtet werden muss, die also die sogenannten McJobs verhindern sollen. Zum einen sind Mindestlöhne selbstverständlich an Arbeit gebunden. Das heißt, sie gewährleisten die „Sicherheiten“, die sie bieten, nur jenen, die das Glück haben, aktuell einen Erwerbsarbeitsplatz zu besitzen.

Zum anderen tendieren aber Mindestlöhne – abgesehen davon, dass sie, ebenso wie bereits gegenwärtig Tarifvereinbarungen und starre Lohnnebenkosten etc.[40], den aktuellen Forderungen nach Flexibilisierung der Löhne entgegenstehen – auch dazu, die Durchführung bestimmter Arbeiten überhaupt zu unterbinden, und zwar dann, wenn diese Arbeiten ökonomisch so wenig erbringen, dass die festgesetzten Löhne damit nicht bezahlt werden können. Ein diesbezüglich oft erwähntes Beispiel liefern bestimmte Erntehilfsarbeiten in Europa. Spargel zum Beispiel würde in vielen Ländern Europas auf den Feldern verrotten, weil mit dem Erlös seines Verkaufs festgesetzte Mindestlöhne für die Erntehelfer einfach nicht bezahlt werden könnten. Durchaus arbeitswillige Erntehelfer könnten damit Bauern gegenüberstehen, die diese zwar gerne bei der Ernte einsetzen und sie auch dringend benötigen würden, sie aber nicht beschäftigen können, weil sie sich die Bezahlung der Mindestlöhne nicht leisten können.

Mit einem Grundeinkommen anstelle von Mindestlöhnen würde sich diese Problematik gar nicht erst stellen. Zwar würden natürlich die Löhne vieler Tätigkeiten auch entsprechend nach unten sinken, weil die Arbeiter, die nun ihre Mindestexistenz gesichert wissen, wesentlich weniger Grund hätten, gegen Lohnkürzungen anzukämpfen. McJobs würden aber bis zu einem gewissen Grad dadurch verhindert, dass potentielle Arbeitnehmer mit einem Grundeinkommen eben die Chance haben, auch Nein zu schlecht bezahlten Jobs zu sagen.

Auf der anderen Seite würde das Grundeinkommen aber auch den Druck von den Löhnen nehmen, ein vollständiger Lebensunterhalt sein zu müssen. Die Löhne könnten sich damit eher ihrem Marktwert entsprechend gestalten. Für die Unternehmer würde dies bedeuten, dass sie aufgrund niedrigerer Löhne mehr Arbeitskräfte einstellen und die vorhandene Erwerbsarbeit also in größerem Umfang, als dies zur Zeit möglich ist, umverteilen könnten. Sie könnten insgesamt damit, ohne beständig Kampfmaßnahmen von zu Recht erbosten Arbeitnehmern befürchten zu müssen, wesentlich flexibler auf die Notwendigkeiten des internationalen Konkurrenzkampfes reagieren, die ihnen aus der fortschreitenden Globalisierung der Weltwirtschaft erwachsen.[41]

 

Damit sind wir nun bei Vorteilen der Grundeinkommensidee angelangt, die nicht mehr nur die ärmeren sozialen Schichten betreffen. Ein Grundeinkommen würde, so sind sich die meisten der sich damit beschäftigenden Experten einig, über seine daseinssichernden, armutsvermeidenden, umverteilenden, etc. Konsequenzen hinaus auch in rein ökonomischer Hinsicht eine Reihe von Vorteilen bieten und damit auch für die aktuell „oberen“ Schichten der Gesellschaft durchaus interessante Aspekte bieten. Da anzunehmen ist, dass die politischen Maßnahmen, die zur Einführung eines Garantierten Grundeinkommens notwendig sein werden, doch zu einem sehr großen, wenn nicht zum größten Teil auch von diesen „oberen“ Schichten ermöglicht und getragen werden, stellen diese ökonomischen und gesamtgesellschaftlichen Vorteile ihrerseits natürlich auch einen wichtigen Aspekt für jene „unteren“ Schichten dar, die vermutlich von einem Grundeinkommen am meisten profitieren würden.

 

 

Kaufkraftstärkend

 

Blicken wir diesbezüglich noch einmal auf die zuletzt besprochene Problematik zurück. Es sollte nicht übersehen werden, dass selbstverständlich auch durch ein Grundeinkommen, die Anreize, Niedriglohnjobs zu verrichten, gemindert werden. Gerade das Beispiel der Spargelernte macht ja auch deutlich, dass zumindest in den OECD-Ländern heute zahlreiche Arbeiten anstehen, die aus sich heraus nicht in der Lage sind, einen Gewinn zu generieren, der hoch genug wäre, um damit solche Einkommen zu bezahlen, die Grundeinkommensbezieher zum Verrichten dieser Arbeiten bewegen könnten. Schon heute bliebe der Spargel, würde er nicht von ausländischen Gastarbeiter geerntet, in Mitteleuropa eher deswegen auf den Feldern, weil Mitteleuropäer zu den bezahlbaren Löhnen nicht mehr bereit sind zu arbeiten. Und sie wären dies wohl umso weniger, wenn sie ein Grundeinkommen bezögen.

Nun könnte diesbezüglich allerdings auch ins Feld geführt werden, dass der Spargel auch, und dann sogar trotz des Einsatzes billiger ausländischer Erntehelfer, auf den Feldern bleiben würde, wenn sich zu viele Arbeitslose ohne hinreichende Unterstützung solche „Luxusgüter“ wie Spargel einfach nicht mehr leisten wollen, wenn also anders gesagt, die Kaufkraft allgemein unter ein bestimmtes Niveau fällt, weil die Arbeitslosigkeit und die Zukunftsunsicherheit infolge der Prekarisierung der Beschäftigungsverhältnisse steigt. Der dann noch reiche Teil der Gesellschaft wird den Teil der Konsumtion, der von den Armen nicht mehr geleistet werden kann, nicht dauerhaft gutmachen können. Sinkt in Folge der schwindenden Kaufkraft die gesamtgesellschaftliche Nachfrage, oder wird, anders gesagt, nicht mehr genug dessen gekauft, was in der Wirtschaft produziert wird, so könnte dies in eine Depression führen. Die Wirtschaft würde dann nicht durch einen Mangel an Arbeitskräften, sondern durch einen Mangel an Nachfrage nach ihren Produkten Schaden nehmen.

Mit der Einführung eines Garantierten Grundeinkommens würde zumindest eine bestimmte Mindestkaufkraft auf einen möglichst großen Teil der Gesellschaft verteilt bleiben und dies hätte ohne Zweifel, abgesehen von seinen sozialen, auch entscheidende wirtschaftsbelebende Konsequenzen.

 

 

Aktivierend - „Würde dann noch jemand arbeiten?“

 

Ein zweiter Vorteil, der die Gesamtgesellschaft betrifft und von dem auch ihre aktuell reichere Schicht profitieren würde, rührt daher, dass ein Grundeinkommen entgegen verbreiteter Annahmen eher aktivierende, denn desaktivierende Wirkung auf viele Arbeitsbereiche haben dürfte. Natürlich, die oft gestellte Frage „Wer würde denn dann noch arbeiten?“ ist diesbezüglich ein Gemeinplatz. Es darf aber nicht übersehen werden, dass diese Frage aus der Perspektive aktueller Gegebenheiten heraus gestellt wird, und damit nicht in Rechnung stellt, was nach der Einführung eines Garantierten Grundeinkommens alles anders sein könnte.

Genauer betrachtet scheint es nämlich eher die aktuelle Situation zu sein, die viele Betroffene in sinnlosen, unbefriedigenden Tätigkeiten gefangen hält und sie kaum motiviert, interessante, neue Aktivitäten auszuprobieren. Es ist die tägliche Maloche einer unbefriedigenden, sinnentleerten Tätigkeit, die desaktiviert, und es ist, wie schon gesagt, der Zustand der Erwerbsarbeitslosigkeit, der stigmatisiert, und es sind die vielfältigen zeitaufwendigen Notwendigkeiten, entweder verschiedenste eigentlich ungewollte und schlecht bezahlte Arbeiten – mitunter sogar mehrere gleichzeitig – zu verrichten, oder Arbeit zu suchen oder zumindest noch immer wieder seine Arbeitswilligkeit am Sozialamt unter Beweis zu stellen, die dafür sorgen, dass viele der Betroffenen einfach die Kraft und die Zeit nicht mehr haben, um sich noch anderen Beschäftigungen zu widmen.

Ein Grundeinkommen würde dagegen diese Zeit grundsätzlich bereitstellen. Natürlich wäre damit noch nicht gewährleistet, dass alle der dann unternommenen Aktivitäten auch wirklich im Sinne aktueller Produktivitätsvorstellungen sinnvoll wären. Und gerade in der Anlaufphase einer solchen Grundeinkommensimplementierung würden wohl vermutlich viele erst einmal Zeit benötigen, um sich nun auf ein Leben ohne den Stress, beständig Einkommensmöglichkeiten nachjagen zu müssen, umzustellen. Nach dieser Anlaufphase wäre aber durchaus vorstellbar, dass zumindest ein bestimmter Prozentsatz der dann möglichen Aktivitäten auch „produktive“ oder wirtschaftlich sinnvolle Folgen zeitigen könnten.

 

So ist zum Beispiel aktuell das Problem weit verbreitet, dass junge oder auch sonstige Leute mit guten Ideen, vielfach davor zurückscheuen, sich auf kostspielige Unternehmensgründungen einzulassen, weil sie erstens damit dann sofort für ihre soziale Absicherung selbst zuständig wären, und weil zweitens in vielen Fällen absehbar ist, dass auch gute Geschäftsideen meist eine gewisse Anlaufzeit benötigen, bevor sie Profit abwerfen und damit rentabel werden. Viele gute Ideen werden deshalb zur Zeit nicht realisiert, weil das damit verbundenen Risiko zu hoch ist. Wovon sollten sich die Unternehmensgründer in der Anlaufzeit ihrer Unternehmungen erhalten?

Ein Grundeinkommen würde dieses Problem gar nicht erst aufkommen lassen. Natürlich wäre auch diesbezüglich nicht zu gewährleisten, dass sich alle der so ermöglichten wirtschaftlichen Aktivitäten wirklich als rentabel und damit als ökonomisch wertvoll erweisen. Die Wahrscheinlichkeit wäre aber gegeben, dass zumindest ein bestimmter Prozentsatz davon reüssiert und damit, konventionell betrachtet, das Wirtschaftswachstum ankurbelt und so schließlich, über diesen Umweg, sogar zur Amortisierung der Kosten für ein Grundeinkommen beiträgt.[42]

 

 

... im Hinblick auf Ausbildung

 

Ähnliche Möglichkeiten würde ein Grundeinkommen auch im Hinblick auf Ausbildungen und Qualifikationen der Arbeitskräfte bieten. Während gegenwärtig die Nachfrage am Arbeitsmarkt gerade nach spezielleren Ausbildungen und Qualifikationen nicht hinreichend befriedigt werden kann, zum Teil auch deswegen, weil sich viele die Zeit zur Aneignung dieser Qualifikationen einfach nicht leisten können, würde ein Grundeinkommen doch vielen ermöglichen, Aus- oder Weiterbildungen zu absolvieren, die im weiteren ihnen und so auch der Wirtschaft zugute kämen.

Freilich wurde diesbezüglich auch eingewandt, dass ein bedingungslos, lebenslang garantiertes Grundeinkommen gerade jüngere Menschen auch leichtfertig auf Ausbildung verzichten lassen könnte. Wer würde sich noch um Berufsqualifikationen Sorgen machen, wenn seine Existenz ohnehin durch ein Grundeinkommen gesichert erscheint. Dagegen ließe sich einerseits anführen, dass ja ein Grundeinkommen nur eine Einkommensbasis darstellen soll, die zwar idealer Weise existenzsichernd wäre, die aber sicher nicht ausreichen würde, um ein Leben lang all jene Konsumgüter zu erstehen, die oft gerade jungen Menschen so wichtig erscheinen. Wer also diese Art von Konsum will, wird auch weiterhin, um Arbeit zu finden, Ausbildungen anstreben müssen. Und zum anderen könnte dagegen auf einer etwas idealistischeren Ebene auch überlegt werden, ob nicht, wenn Einkommen und Arbeit einmal durch ein Grundeinkommen getrennt wären, auch die Ausbildung nicht mehr primär als Vorbereitung für ein Berufsleben betrachtet werden muss.

Welch vielfältige Konsequenzen ein Grundeinkommen überhaupt auf die so vertraut scheinende Notwendigkeit, zu lernen und Qualifikationen zu erwerben, haben könnte, dürfte kaum absehbar sein. Die Qualifikationen, die etwa ein primär auf Sozial- und Kommunalarbeit und auf Freizeit orientiertes Dasein benötigen würde, könnten grundlegend ganz anders aussehen, als die, die zur Zeit für die Erwerbsarbeit notwendig sind.

 

[...]

 

Inkludierend – die „Frauenfrage“

 

Über diese primär ökonomischen Vorteile hinaus lassen sich freilich noch eine Reihe weiterer gesamtgesellschaftlich relevanter Aspekte für die Grundeinkommensidee ins Rennen führen. Wie schon erwähnt, wird diesbezüglich verschiedentlich ihre inkludierende Wirkung auf jene Teile der Gesellschaft herausgestellt, die im gegenwärtigen Sozialsystem an den Rand gedrängt, also tendenziell exkludiert werden. Zu diesen Ausgeschlossenen zählen nicht nur einkommensschwache Personen. Eine sehr große soziale Gruppe, auf die ein Grundeinkommen nachhaltig inkludierende Wirkung ausüben könnte, stellen in der modernen Gesellschaft die Frauen dar.

Das gegenwärtige Sozialsystem in den OECD-Staaten ruht in seinen Ursprüngen auf den mehrere hundert Jahre alten Annahmen auf, dass erstens die primären Lohnempfänger einer Familie die Männer sind, und dass sich zweitens die anderen sozialen Rollen der Familie restfrei um diese Lohnempfängerrolle der Männer herumdefinieren lassen. Sowohl Löhne, wie auch Unterstützungen richten sich in diesem System nach den Höhen der Einkommen der Ehemänner. Frauen werden in ihm im wesentlichen in ihrer Stellung zum Mann, also als Mütter, Ehefrauen, Witwen oder Geschiedene gesehen.

Dementsprechend exkludierend sind auch noch heute manche Lohn- und Unterstützungsbedingungen für Frauen. Obwohl Frauen zum Beispiel in Europa gerade in den letzten drei Jahrzehnten stark auf die Arbeitsmärkte gedrängt haben – viele Experten gehen davon aus, dass sich die hohen Arbeitslosenzahlen einiger europäischer Staaten zum Teil der steigenden Frauenerwerbsquote verdanken[43] –, liegen ihre Löhne nach wie vor um rund ein Viertel unter denen der Männer. Weil sie darüber hinaus viel öfter in Teilzeitbeschäftigungen arbeiten und auch damit weniger verdienen als Männer, können sie im bestehenden Versicherungs- und Sozialhilfesystem in der Regel auch nur entsprechend geringere Ansprüche auf Unterstützung geltend machen. Und dies, obwohl sie vielfach aufgrund ihrer sozial schwachen Stellung, als alleinstehende Mütter etwa, stärker darauf angewiesen wären. Obwohl das bestehende Sozialsystem mit einer Reihe von Maßnahmen wie Kinderbeihilfen oder Unterstützungen für alleinstehende Mütter in den letzten Jahren in vieler Hinsicht ausgebaut und verfeinert worden ist, wird ihm auch heute noch vielfach die Tendenz attestiert, Frauen zu benachteiligen und ihre Abhängigkeit von den Männern zu verstärken.[44]

Ein Grundeinkommen würde dieser Tendenz in mehrfacher Hinsicht entgegenwirken. Zum einen würde es, weil es an Individuen, und nicht wie gegenwärtig die Sozialhilfe an Haushalte ausbezahlt wird, grundsätzlich die Unabhängigkeit der Frauen von den Männern befördern. Die Höhe der Zuweisungen würde in keiner Weise mehr vom Einkommen des Ehemannes und auch nicht von der Art des Zusammenlebens abhängig sein. Zum zweiten könnte ein Grundeinkommen dazu beitragen, die geschlechtliche Teilung der Arbeit aufzuheben, indem es den Status nicht entlohnter Arbeit hebt. Ein Grundeinkommen würde, anders gesagt, weil seine Rentabilität gesamtwirtschaftlichen Kriterien unterliegt, dazu zwingen auch Hausarbeit, Kindererziehung und sonstige bislang als typische „Frauenarbeiten” betrachtete Tätigkeiten als Teil der Wirtschaft zu betrachten und so diese Arbeiten entsprechend aufwerten. Dadurch könnte die gerechte Aufteilung von Haushaltsarbeiten forciert werden und Familien- und Verwandtschaftsbeziehungen befördert werden.[45] Und zum dritten würde es, wie schon gesagt, den Arbeitsmarkt allgemein entbürokratisieren, was ebenfalls primär den Frauen zugute käme, weil diese das soziale Netz gegenwärtig (auch aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung) mehr in Anspruch nehmen und damit stärker als Männer von der Bürokratie (etwa bei Interviews zum Privatleben etc.) betroffen sind.[46]

 

 

„Unwirtschaftlich” – die ökologischen Aspekte

 

Und schließlich würde ein Grundeinkommen auch solche Vorteile für die Gesamtgesellschaft bergen, die den bereits beschriebenen, primär ökonomischen Vorteilen in gewisser Hinsicht entgegenstehen und diese damit in ein anderes Licht zu stellen in der Lage wären. Schon dieser Umstand für sich genommen, könnte freilich in einer Gesellschaft, die gerade gezwungen ist, sich beständig auf neue Perspektiven einzustellen und mit deren Vielfalt sinnvoll umgehen zu lernen, erneut als ein Argument pro Grundeinkommen angesehen werden.

Zahlreiche Grundeinkommensbefürworter propagieren diese Idee nicht als Unterstützungs- oder Belebungsmittel für die Wirtschaft, sondern sehen sie im Gegenteil als willkommene Bremse eines außer Kontrolle geratenen wirtschaftlichen Wachstums, das mit dem Übergang vom Industrie- zum Finanzkapitalismus und mit der voranschreitenden Globalisierung des Marktes zum kaum noch hinterfragten Grundwert des weltweiten Wirtschaftsgebaren geworden ist. Insbesondere Umweltschützer sehen die der aktuellen Sozialpolitik zugrundeliegende Aneinanderkoppelung von Wirtschaftswachstum und Wohlfahrt als fatalen Fehlschluss einer durch-ökonomisierten Arbeits- und Wachstumsethik, der dazu führt, dass zukünftigen Generationen anstelle eines komfortablen sozialen Netzes nur ausgebeutete und beschädigte Umwelt übrig bleiben wird. Diese Aneinanderkoppelung sei deshalb schleunigst zu durchtrennen und genau dazu könnte ein Grundeinkommen wesentlich beitragen.[47]

Zur Zeit würden die Unterstützungen und Beihilfen aus den sozialen Sicherheitssystemen nämlich weitgehend davon abhängen, wie viel der Betroffene zum Bruttosozialprodukt seiner Gesellschaft beigetragen hat oder noch beitragen wird. Ein bedingungsloses Grundeinkommen würde demgegenüber Unterstützungen von diesem Beitrag abkoppeln und damit die Produktivitätsethik des gegenwärtigen Systems unterwandern. Es würde überdies den Gemeinschaftssinn stärken und dazu beitragen, dass die Verantwortung für den gemeinsamen Besitz an Natur und deren Ressourcen wirklich von allen geteilt wird.

In dieser Hinsicht wären es demnach nicht die Leistungsträger und willigen Arbeitssuchenden, sondern gerade die „Surfer”, das heißt also die vielfach kritisierten „Müßiggänger”, „Nichtstuer” und „Parasiten”, die dafür, dass sie sich explizit aus dem Lohnarbeitszusammenhang ausnehmen und damit die Umwelt vermutlich am wenigsten belasten, belohnt werden sollten.[48] Je höher deren Grundeinkommen angesetzt würde, desto nachhaltiger würde das längst zum Selbstläufer gewordene Wirtschaftswachstum gebremst.

 

 

Die Hürden

 

Mit diesem „unwirtschaftlichen“ Aspekt wird ein Umstand sehr deutlich, der für die Grundeinkommensidee geradezu charakteristisch zu sein scheint: sie hat das Potential, aus sehr unterschiedlichen Perspektiven attraktiv zu wirken, sie birgt Interessantes für eine Vielzahl von politischen, sozialen und ökonomischen Sichtweisen. Gerade dies, so ließe sich annehmen, sollte eigentlich ein gewichtiges Argument zu ihren Gunsten darstellen. Denn wer sollte mehr Interesse an einer Sozialpolitik haben, die für sehr unterschiedliche Perspektiven Vorteile bietet, als eine so heterogen organisierte, hochdifferenzierte Gesellschaft wie die unsere.

Gerade dieser Umstand führt allerdings auf der anderen Seite auch die beiden derzeit vermutlich größten Hindernisse für die Realisierung der Idee sehr deutlich vor Augen. Beide betreffen im Prinzip die Diskrepanz der ideellen Implikationen der Idee und der aktuell verfügbaren, zu ihrer Verwirklichung aber notwendigen realpolitischen Strukturen. Einerseits scheint die aktuelle Realpolitik diesbezüglich von ihrer Geschichte gehindert zu werden, sich der Idee vollherzig anzunehmen, andererseits von ihrer Zukunft.

 

 

Die politischen Berührungsängste

 

Dass die Heterogenität der Zugänge zur Grundeinkommensidee kein Garant dafür ist, dass die Idee erfolgreich ihrer Realisierung zustrebt, zeigt sich recht deutlich an der jüngeren Geschichte der Idee. In den sechziger und siebziger Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts ist die Debatte um ein vom Arbeitszwang befreites Dasein, das durch die Auszahlung eines bedingungslosen Einkommens ermöglicht werden sollte, im Zusammenhang des Aufbruchs der Jugend- und Studentenbewegung und damit auch im Rahmen traditionell marxistischer oder neo-marxistischer Kapitalismuskritik ins Rollen gekommen. Bezeichnenderweise haben sich damals aber nahezu zeitgleich auch bereits Wirtschafttheoretiker wie etwa der Brite James Meade oder der Amerikaner Milton Friedman der Idee angenommen, die gemeinhin eher den liberalen oder sogar neoliberalen politischen Kreisen zugerechnet werden. In den achtziger Jahren haben sich dann verschiedenste Grün- und Frauenrechtsbewegungen der Idee zugewandt und in den neunziger Jahren scheint sie sich allmählich von erkennbaren Zuordnungen zu politischen Farben überhaupt losgesagt zu haben. Während zwar einige Diskutanten in ihr nach wie vor in guter Marxscher Tradition den „kapitalistischen Weg zum Sozialismus” sehen, sind heute darüber hinaus Befürworter aus so ziemlich jedem anderen politischen und ideologischen Lager an den Diskussionen beteiligt. Die Idee scheint in dieser Vielfalt eine gewisse „wissenschaftliche“ Eigenständigkeit zu gewinnen. Jedenfalls beschäftigen sich mit ihr bereits viele, die wesentlich mehr an grundsätzlichen Argumenten und neuen Ideen interessiert sind, als daran, aus welcher politischen Richtung diese kommen.

Gerade diese Positionierung der Grundeinkommensidee jenseits von Links und Rechts scheint sie zum einen als sozialpolitische Maßnahme für eine heterogene und „multikulturelle“ Gesellschaft geradezu zu prädestinieren. Zum anderen sorgt sie aber auch dafür, dass sich keine der etablierten politischen Richtungen und Parteien zur Zeit vollherzig hinter die Idee zu stellen wagt, weil sich stets auch Aspekte in ihr ausfindig machen, die zu sehr dem Gedankengut oder dem Parteiprogramm des jeweiligen politischen Gegners gleichen. Gerade für ihre Realisierung stellt die ideologische Diversität der Grundeinkommensidee also ein großes praktisches Hindernis dar. Obwohl die jüngere Geschichte auch verschiedenste Versuche kennt, der Idee realpolitische Grundlagen zu schaffen – allen voran etwa mit der belgischen Partei VIVANT[49] oder mit der Absichtserklärung des brasilianischen Präsidenten Lula de Silva, in seinem Land ein Grundeinkommen einzuführen[50] –, scheint ihr zur Zeit damit einfach eine stabil etablierte Fürsprecherbasis zu fehlen, von der aus sie nach und nach größere Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit und schließlich vielleicht auch den entscheidenden Initialfunken für ihre Realisierung erhalten könnte.

 

 

Die Auflösung der National- und Sozialstaaten

 

Analoges gilt, und dies vermutlich noch viel nachhaltiger, für jene Ebene, auf der die Grundeinkommensidee heute realistischer Weise eigentlich noch als einzige ins Auge gefasst werden kann, auf der sie aber unmittelbar noch viel unrealistischer erscheint, als dies ohnehin schon der Fall ist – nämlich für die globale.

Deutlicher als im Hinblick auf die realpolitische Situation in einzelnen Nationalstaaten, sticht angesichts der Probleme der wenigen global operierenden Einrichtungen zur Regelung internationaler Anliegen, ins Auge, dass zur Zeit eigentlich keine Strukturen bereitstehen, die in der Lage wären, die globale Einführung eines Grundeinkommens zum einen politisch vorzubereiten und durchzusetzen und zum anderen dann auch im laufenden Betrieb zu verwalten.[51] Halbwegs „realistisch“ – so dieses Wort in diesem Zusammenhang überhaupt angebracht ist – scheint sich die Idee zur Zeit höchstens im engen Korsett von Nationalstaaten, bestenfalls noch im Rahmen solch übernationaler Gebilde wie etwa der Europäischen Union denken zu lassen. Gerade der Nationalstaat ist allerdings – darüber herrscht heute wohl bereits Konsens[52] – ein in der voranschreitenden Globalisierung zum Auslaufen verurteiltes Modell.

 

Zunächst könnte dieser Umstand freilich die Hoffnung nähren, dass an die Stelle der Nationalstaaten schon bald andere Strukturen treten müssten, die dann als solche bereitstehen, um ein Grundeinkommen in jenem Maßstab, der angesichts der Globalisierung angezeigt scheint, zu realisieren. Die Europäische Union könnte diesbezüglich die Richtung vorgeben.

Vielleicht schwerwiegender noch als vom Ende der Nationalstaaten dürfte die Grundeinkommensidee dabei aber davon betroffen werden, dass mit den Nationalstaaten auch das eng an ihre Entstehung und erfolgreiche Konstitution gebundene Konzept der Sozialstaaten immer mehr den Einflüssen und Imperativen der Globalisierung zum Opfer fällt.[53] Und damit scheint die Grundeinkommensidee eine Basis zu verlieren, die vielleicht grundlegender noch als alle philosophischen und ökonomischen Überlegungen dazu beigetragen hat, die Vorstellung einer unabhängig von Gegenleistungen zur Verfügung gestellten Daseinsgrundlage nach und nach in den Köpfen der Menschen zu etablieren.

Entstanden als Ausgleich für Umverteilungsdefizite von sich gerade im nationalen Korsett anfänglich äußerst produktiv entwickelnden Volkswirtschaften hat das Konzept des Sozialstaates wohl sehr wesentlich dazu beigetragen, soziale Sicherheiten als vertraute Gewohnheiten zu etablieren, die zwar de jure stets von Arbeit abhängig geblieben sind, de facto aber dann oftmals doch einen gewissen Mindestwohlstand jenseits von Arbeit garantiert haben – sei es in den als vorübergehend angenommenen Zeiten der Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit oder sei es in der Zeit nach der Arbeit als Rente oder Pension. Damit hat der Sozialstaat eine Prominenz erreicht, die soziologische Modernisierungstheorien noch in den fünfziger und sechziger Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts dazu veranlasst hat, gerade im Grad des Ausbaus des Sozialstaates einen Indikator für die „Modernität” entsprechender Gesellschaften zu sehen.

Heute scheint sich dies umgekehrt zu haben. Der Sozialstaat mit seinem Hauptaugenmerk auf innerstaatliche Umverteilung wird vielfach eher als Konservierungsmittel des „kollektiven Zwangssystems“ der Nationalstaaten gesehen, denen in der voranschreitenden Globalisierung allerdings sehr offensichtlich Regelungskompetenzen abhanden kommen. Die Besteuerungsobjekte entziehen sich geschickt staatlichem Zugriff und übrig bleiben jene, die im Prinzip genau deswegen, weil sie nicht im herkömmlichen Sinn übermäßig „produktiv“ sind, weil sie also nichts zur Stärkung und Stabilisierung des Staates beitragen können, auf sein soziales Netz angewiesen sind. In dem Ausmaß, in dem sich ökonomische Strukturen von der Reichweite politischer Regulationen abkoppeln, verliert der Sozialstaat, dessen Umverteilungsvolumen im 20. Jahrhundert in vielen Industrieländern die Hälfte des Sozialprodukts erreicht hatte, seine Basis. Und damit verliert auch die Grundeinkommensidee einen Verbündeten, der das, wofür sie nicht zuletzt steht – nämlich soziale Gerechtigkeit unabhängig von den Unbilden der Arbeit – historisch sehr erfolgreich propagiert hat.

 

 

Fehlende globale Strukturen

 

Im Hinblick auf das nationalstaatliche Korsett mag dieser Verlust vielleicht sogar befreiende Wirkung haben. Denn emphatisch verstanden ist die Grundeinkommensidee natürlich schon immer darauf angelegt gewesen, die Möglichkeiten für ein besseres Leben nicht nur einer kleinen Minderheit in einigen privilegierten Ländern der Welt bereitzustellen, sondern tatsächlich eine existenzsichernde Einkommensgrundlage für alle Bewohner dieses Planeten zu sein. Wie schon Immanuel Kant in seiner Schrift Zum ewigen Frieden im Hinblick auf die „wahre Demokratie”, und wie übrigens auch Karl Marx im Hinblick auf die Utopie einer versöhnten, weil kommunistischen Gesellschaft, weisen die meisten Grundeinkommensbefürworter heute dezidiert darauf hin, dass ein solches Konzept seiner Idee nur in einer Weltbürgergesellschaft tatsächlich entsprechen würde.[54] Eine nur partielle und isolierte Realisierung der Grundeinkommensidee in einzelnen Nationalstaaten würde nicht den damit verbundenen moralischen und ethischen Ansprüchen gerecht werden.

 

Allein, mit diesen Ansprüchen gerät die Idee natürlich endgültig zur sozialphilosophischen Utopie. Denn wenn schon im aktuellen nationalstaatlichen Rahmen weder auf der Ebene der Realpolitik, noch auf der einer hinreichend stabilen Verankerung der sozialen Netze die Grundlagen nicht bereitstehen, um diese Idee auch nur in die Nähe einer baldigen Umsetzung zu rücken, so sind, wie gesagt, solche Strukturen auf globaler Ebene zur Zeit noch nicht einmal halbwegs konkret vorstellbar.

Dies ist freilich kein Grund, die Idee einfach fallen zu lassen. Denn zum einen ist heute sehr deutlich zu sehen, dass Fragen, wie die nach globalen Strukturen zur Regulierung internationaler Anliegen, ohnehin immer vehementer auf Antworten drängen. Die Einrichtung von Organisationen und Administrationsstrukturen, die global operieren und zum Beispiel in der Lage sind, Gewinne aus weltweiten Güter-, Kapital- und Informationstransfers, oder auch die Ausbeutung oder Verschmutzung natürlicher Ressourcen zu besteuern und die damit eingehobenen Mittel auch wieder weltweit zu verteilen, ist keine Problematik, die einzig an die Grundeinkommensidee gebunden ist. Dieses Problem wird in aller nächster Zukunft ohnehin gelöst werden müssen.

Und darüber hinaus lässt sich gerade an der Geschichte von sozialphilosophischen Ideen und sozialpolitischen Maßnahmen[55] sehr deutlich sehen, dass die Errungenschaften unserer heutigen Wohlfahrtsgesellschaft, also all jene sozialen Sicherheiten wie Arbeitslosengelder, Krankenversicherungen, Pensionen, Bedürftigenunterstützungen etc., die zumindest uns Erste-Welt-Bewohner mittlerweile so vertraut geworden sind, dass wir sie mitunter gar nicht mehr wahrnehmen, noch vor nicht einmal 150 Jahren selbst als ähnliche, wenn nicht sogar noch unrealistischere Utopien angesehen worden sind. Hätte sich damals niemand, und sei es noch so idealistisch und mitunter auch abwegig, irrend und fantastisch, mit diesen Ideen beschäftigt, so wären sie heute nicht Realität.

 

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Das Buch zu dieser Einleitung erscheint Anfang des Jahres 2006 im Berliner Avinus-Verlag und kann hier vorab bestellt werden.

 

 



[1] Ich orientiere mich im folgenden insbesondere an Füllsack 2002 und Van Parijs 2003.

[2] Vgl.: Popper-Lynkeus 1923.

[3] In den 1930er Jahren ist im tirolerischen Wörgl vorübergehend ein sogenanntes „Schrumpfgeld“ eingeführt worden, das mit seinem Verfallsdatum die Kauffreudigkeit der Konsumenten anregen sollte, um so die Wirtschaft zu beleben. Ähnlich Restriktionen hat u.a. auch Jacques Duboin (1945) in seiner Distributive economy für soziale Unterstützungen ins Auge gefasst.

[4] Vgl. z.B. Ackerman/Alstott 1999, Cunliffe/Erreygers 2003.

[5] Vgl. Palmer 1997.

[6] Vgl. dazu z.B.: Genet/Van Parijs 1992, Ferry 2000, Van Parijs/Vanderborght 2001.

[7] Vgl.: Kooistra 1994, Frankman 2001.

[8] Ein entsprechendes Konzept vertritt zum Beispiel der französische Philosoph Jean-Marc Ferry (1995, 2000)

[9] Wie etwa: Miller 1983.

[10] Vgl.: Opielka 2004a.

[11] Vgl. dazu u.a.: Opielka 2004b und auch den Beitrag von Dirk Jacobi in diesem Band.

[12] Vgl. für einen detaillierteren Überblick meine Darstellungen in Füllsack 2002: 165ff.

[13] Es sollte hier freilich nicht verschwiegen werden, dass, wie immer in solchen Zusammenhängen, auch diesbezüglich gerade das, was manchen Teilnehmern der Diskussionen ums Grundeinkommen attraktiv erscheint, nämlich ein von sozialstaatlichem Ballast entschlackter, ein „schlanker Staat“, anderen ein gewaltiger Dorn im Auge ist und als Absage an mühselig erkämpfte sozialdemokratische oder sozialistische Errungenschaften zugunsten des „Neoliberalismus“ angesehen wird. Angesichts dieser Kontroversen scheint eines der größten Hindernisse für die Verbreitung und Realisation der Grundeinkommensidee die nach wie vor überaus starke emotionale Besetzung des gesamten Problemkomplexes Arbeit zu sein, und die große historische Tradition, die diesbezüglich auf den unterschiedlichen Lösungsversuchen lastet. Obwohl sowohl das „linke“ wie auch das „rechte“ politische Lager eine Reihe von für sie attraktiven Aspekten in der Idee des Grundeinkommens finden, sind sie vielfach auch heute noch nicht bereit, über den eigenen Tellerrand zu blicken und die Idee jenseits von Links und Rechts auf ihre Stimmigkeit hin zu untersuchen. Siehe dazu auch weiter unten.

[14] Diese Debatte reicht von Thomas Paine (1796) and Joseph Charlier (1848) bis Raymond Crotty (1987) oder James Robertson (1999), um nur einige Beispiele zu nennen.

[15] Vgl. u.a. Pelzer 1998, 1999.

[16] z.B. Duchatelet 1992.

[17] vgl.: Bresson 1999.

[18] Vgl. dazu etwa den Beitrag von Gianluca Busilacchi in diesem Band.

[19] Vgl. Soete/Kamp 1996.

[20] Vgl. O'Brien/Olson 1990, Palmer 1997.

[21] Vgl.: Meade 1989, 1993, 1994, 1995.

[22] vgl.: Van Trier 1997.

[23] vgl.: Duboin 1945, 1985.

[24] vgl.: Huber 1998, 1999, Huber/Robertson 2000.

[25] Grundsätzlich zum Unterschied von universellen und selektiven Wohlfahrtsprogrammen vgl.: Titmus 1963.

[26] Bezüglich der Bestimmung von Bedürfnissen vgl. unter anderem die Kritik an der Aussagekraft von Studien wie dem Human Development Report oder der aktuell wohl umfassendsten Datenbank zur Einkommensverteilung von WIDER, dem World Institute for Development Economics Research. Klassisch dazu: Morgenstern 1963, und jüngeren Datums: Moll 1992; Berger/Schmidt 2004. Bezüglich der Schwierigkeit Arbeit zu definieren vgl. u.a. Baecker 2002, Füllsack 2002: 13f; Füllsack 2005.

[27] Vgl.: Paoli 2002.

[28] Vgl. dazu u.a.: Der Spiegel 21/2004, S. 112-115. „Abstieg in die vierte Liga. Gestern noch Chef, heute Hiwi“.

[29] Vgl. u.a.: Füllsack 2002: 92f.

[30] Zum einen weisen Untersuchungen darauf hin, dass die tatsächliche Wirksamkeit dieser „Fallen“ vielfach überschätzt worden ist. Vgl. u.a.: Vobruba 2000: 85f. Und zum anderen dürften sie auch durch die in letzter Zeit recht deutliche „Verschlankung“ sozialer Sicherheitsnetze an Relevanz verlieren.

[31] Vgl. u.a.: Van Parijs 2003.

[32] Vgl.: Cournot 1838/1938.

[33] Vgl.: Tobin 1965, 1966, 1968, Tobin/Pechman/Mieszkowski 1967.

[34] Überlegungen in diese Richtung haben übrigens schließlich auch James Tobin (1997) davon überzeugt, einen universellen „Demogrant“ der Negativen Einkommenssteuer vorzuziehen.

[35] Vgl. dazu u.a. Van Parijs 2001 oder auch Kaus 1990, der eigentlich für workfare plädiert, dabei aber zugesteht, dass sie, wenn, dann mit moralischen oder politischen Argumenten legitimiert werden muss und nicht mit dem schwer beweisbaren Argument, dass eine an Arbeit gebundene Unterstützung notwendig billiger wäre als eine bedingungslose.

[36] Auch Ulrich Beck (1999: 125) hat diesbezüglich den Vorschlag gemacht, die Kriterien für den Bezug wohlfahrtsstaatlicher Unterstützungen schrittweise im Hinblick auf eine „Kultur der Kreativität“ so auszuweiten, dass damit schließlich auch alle Arten von sozialen, kreativen, künstlerischen etc. Tätigkeiten miteinbezogen werden.

[37] Atkinson 1993a, 1993b, 1996, 1998; Vgl. auch Vanderborght/Van Parijs 2001.

[38] Vgl.: Offe 1994.

[39] Ein mittlerweile recht bekannter Text von Philippe van Parijs mit dem Titel „Why surfers should be fed“ (1991) stellt die Wellenreiter von Malibu beispielhaft als eine soziale Gruppe heraus, die keine erkennbaren Beiträge zur Gesellschaft leisten.

[40] Ausführlicher zu den zahlreichen Gründen für die nach unten unflexible aktuelle Lohngestaltung vgl.: Füllsack 2002: 49f.

[41] Auf die damit verbundene Flexibilisierung der Arbeitsmärkte und insgesamt der gesellschaftlichen Problemlösungsaktivitäten hat prominent unter anderem bereits James Meade (u.a. 1989) hingewiesen.

[42] Diesbezüglich ist allerdings der Einwand vorgebracht worden, dass ein Grundeinkommen zwar tatsächlich in den unteren Einkommensschichten Anreize für entsprechend produktive, innovative, weiterbildende oder auch kreative etc. Aktivitäten geben würde, dass es aber, während es diese in den unteren Schichten erzeugt, entsprechende Anreize in den oberen Schichten durch die Notwendigkeit, diese stärker zu besteuern, auch wieder vernichtet. Da gerade diese Schichten bezüglich Leistung, Innovation und Unternehmergeist aktuell eher aktiv sind als die unteren, würde sich dies dann doch vermutlich ökonomisch negativ auswirken. (vgl.: Piketty 1997) Zu dieser Problematik werden zwei Lösungen diskutiert. Die eine besteht darin, die Besteuerungsprogression durch einen bestimmten „Overcharge”, sprich eine leicht erhöhte Besteuerung der Nettoprofiteure eines Grundeinkommens zu korrigieren (Vgl. dazu: Meade 1989), was zwar nominell eine Besteuerung der unteren Schichten darstellen würde, de facto aber immer noch größere Umverteilungswirkung hätte als das aktuelle System. Und zum zweiten wird auch ein „Teil-Grundeinkommen” („partial basic income“) diskutiert, wie es zum Beispiel vom Niederländischen Wissenschaftsrat für Regierungspolitik (WRR 1985) vorgeschlagen und seitdem sowohl in den Niederlanden (Dekkers & Noteboom 1988, Van der Veen/Pels 1995, Groot 1999), wie auch in anderen europäischen Ländern (Atkinson 1989, Parker ed. 1991, Lahtinen 1992, Brittan 1995, Gilain/Van Parijs 1995, Clark/Healy 1997) diskutiert wird. Ein solches Teil-Grundeinkommen für alle würde geringer ausfallen als das, was gegenwärtig Individuen an Unterstützung garantiert wird, aber es würde sich der Hälfte dessen nähern, oder sie sogar leicht übersteigen, was gegenwärtig gemeinsamlebenden Paaren an Unterstützung gewährt wird. Und es würde mit der Weiterführung eines bedürftigkeitsgetesteten Mindesteinkommensschema einhergehen. Vgl. dazu auch: Van Parijs 2003.

[43] Vgl. dazu u.a.: Walwei 1999: 177; Heinze / Streeck 2000.

[44] Vgl. u.a.: Esam/Berthoud 1991; Sainsbury 1999.

[45] Vgl. dazu: Clark/Kavanagh 1996. Im Speziellen könnte ein Grundeinkommen überdies auch in bezug auf Partnerschaften dazu beitragen, Fallen zu vermeiden. Im bestehenden System kann es zum Beispiel für eine verheiratete Frau mit arbeitslosem Partner davon abhängen, wie hoch die Unterstützung des Partners ist, ob es sich für sie auszahlt, arbeiten zu gehen oder nicht. Würde ihr Arbeitseinkommen knapp über dem Niveau liegen, bei dem ihr Partner seinen Unterstützungsanspruch verliert, so wäre sie kaum sonderlich motiviert, weiter zu arbeiten. Ein bedingungsloses Grundeinkommen würde dem vorbeugen und überdies durch diesen Fallenvermeidungseffekt auch Teilzeitarbeit befördern. Vgl.: Standing 1992: 59.

[46] Allerdings wurde auch eingewandt, dass ein Grundeinkommen die geschlechtliche Teilung der Arbeit nicht nur beheben, sondern sie im Gegenteil auch vertiefen könnte. Die Freiheit vom Markt, die es impliziert, muss nämlich per se noch nicht heißen, dass Männer und Frauen sie auch gleichmäßig genießen. Wenn mit einem Grundeinkommen Zeit gewonnen wird, so heißt das nicht schon, dass Männer deswegen automatisch auch mehr Hausarbeit leisten. Außerdem könnte die Gefahr bestehen, dass vor allem Niedriglohnarbeiter – und das sind eben zur Zeit eher die Frauen – aus der Erwerbstätigkeit aussteigen, während die Gutverdiener, also die Männer, erst recht den Arbeitsmarkt für sich requirieren. Die geschlechtliche Teilung der Arbeit würde dadurch verstärkt und nicht aufgehoben. Vgl.: Carlson 1997: 9. Um diese Gefahr zu vermeiden, wurde auch in diesem Zusammenhang angeregt, die Einführung eines Grundeinkommens stets als Teil eines umfassenderen Maßnahmenpakets zu betrachten, das etwa auch Mindesteinkommen, Kinderbeihilfen, die Anerkennung männlicher und weiblicher Arbeitszeit, eventuell auch die Entlohnung von Hausarbeiten etc. vorsehen würde. Vgl. u.a.: Walter 1989: 121f.

[47] Vgl. dazu: Lerner 1994, Offe et al, 1996: 209-210.

[48] Vgl.: Van Parijs 1995: 99f.

[49] Vgl.: Vanderborght 2000.

[50] Vgl. die Beiträge von Eduardo Suplicy und Philippe van Parijs in diesem Band.

[51] Verschiedentlich sind diesbezüglich, wie schon erwähnt, zwar die Vereinten Nationen ins Spiel gebracht worden. (vgl. u.a.: Frankman 2001) Und auch die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) hat mit Guy Standing (u.a. 1999) einen engagierten Grundeinkommensbefürworter in ihren Reihen. Beide Einrichtungen scheitern aber, so wie andere internationale Organisationen auch, zur Zeit vielfach schon an weitaus weniger ambitionierten Projekten und nähren damit Zweifel, ob sie sich tatsächlich als Realisatoren der Grundeinkommensidee eignen.

[52] Vgl. dazu u.a.: Giddens 1995, Habermas 1997, Holten 1998.

[53] Vgl. u.a.: Ritter 1989, Döhring 1999.

[54] Explizit etwa: Zorc 1994, Frankman 1998, Barry 2000, Galston 2000, Rothschild 2000, Simon 2000. Es sei aber der Vollständigkeit halber hier auch darauf hingewiesen, dass es Stimmen gibt, die ein Grundeinkommen explizit als nationalstaatliche Maßnahme gegen den globalen Konkurrenzdruck am Arbeitsmarkt anpreisen. Ein nur national eingeführtes Grundeinkommen würde nämlich die Arbeitskräfte in Hochlohnländern, oder allgemeiner, in Ländern nahe an Billiglohnländern, um den vom Grundeinkommen abgedeckten Teil billiger werden lassen und so die Wirtschaft gegenüber ausländischer Konkurrenz begünstigen.

Diesbezüglich sollte freilich nicht übersehen werden, dass die Einführung eines nationalstaatlich isolierten Grundeinkommens aufgrund der damit zu erwartenden Migrationsströme (vgl. dazu den Beitrag von Michael Howard in diesem Band) mit einer noch wesentlich radikaleren Abschottung der nationalen Grenzen einhergehen müsste als sie zur Zeit schon betrieben wird. Schon dies würde enorme Kosten verursachen. Die Strukturunterschiede aber, die eine solche Abschottung erzeugen würde, dürften sich in einer hochdynamisierten Welt wohl innerhalb kürzester Zeit zu Differenzen auswachsen, die im Endeffekt wesentlich teurer zu stehen kommen könnten und überdies wohl auch wesentlich schwerer zu kalkulieren wären als die bloß wirtschaftliche Konkurrenz eines billigeren Auslands.

[55] Vgl. zur Geschichte des Sozialstaats u.a. Ritter 1989.