Ein
Garantiertes Grundeinkommen – was ist das?
von Manfred Füllsack
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Ausschnitt aus der Einleitung des in Kürze
erscheinenden Buches:
Füllsack, Manfred
(Hrsg.) (2006): Globale soziale Sicherheit. Grundeinkommen – weltweit? Berlin
2006 (Avinus-Verlag)
Mit Beiträgen von: Philippe van Parijs (Be),
Myron J. Frankman (Ca), Gianluca Busilacchi (It), Michael Howard (USA), Eduardo
Suplicy (Bras), Simon Clarke (UK), John Tomlinson (Aus), Dirk Jacobi (Ger),
Nicoli Nattrass (SA), Toru Yamamori und Soichiro Tanaka (Jap), Manfred Füllsack (AT)
Der Band kann hier vorab bestellt werden.
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Wie sehr die Arbeit zu einem
sowohl wirtschaftlich, wie auch begrifflich schwer fassbaren Phänomen geworden ist,
zeigt sich heute an kaum etwas deutlicher, als an jener Entwicklung, die zur
Zeit so elaboriert unter dem Titel Globalisierung beschrieben wird. Vor dem
Hindergrund dieses Phänomens wird uns bewusst, wie sehr gegenwärtig regionale
Unterschiede – etwa von Arbeitskraftpreisen und deren mancherorts als Tarif-
oder Mindestlöhne institutionalisierten Formen, von gewerkschaftlichen
Vertretungsinstanzen, von Arbeitsschutzbestimmungen, Sozialversicherungen,
Lohnnebenkosten, Besteuerungsmöglichkeiten und vielem mehr – dafür sorgen, dass
die Arbeit ihre Fähigkeit verliert, zuverlässig,
vorhersagbar, und vor allem, für alle in gleicher Weise Daseinschancen
zu vermitteln. Vor dem Hintergrund der Globalisierung wird uns damit allmählich
auch klar, dass altvertraute Kategorien wie Erwerbs- oder Lohnarbeit und damit
verbunden hoffnungsfrohe Termini wie Vollbeschäftigung oder
Normalarbeitsverhältnis begriffliche Engführungen darstellen, die in keiner
Weise mehr dazu taugen, die Vielzahl an Tätigkeiten, denen sich die moderne
Gesellschaft heute arbeitend widmet, noch sinnvoll zu umfassen. Zu deutlich
können die Unterschiede zwischen den informellen Aktivitäten in den
brasilianischen Favelas oder den
südafrikanischen Townships, den
klassisch „produktiven Lohnarbeiten“ in den Fabriken der westlichen oder auch
der ehemals sozialistischen Industrieländer, den ephemeren Wissensarbeiten in
den Software-Schmieden der New Economy oder
den Haushalts-, Pflege- und Erziehungsarbeiten und den Freizeit- und
Unterhaltungsaktivitäten der europäischen Wohlstandsgesellschaften wahrgenommen
werden, um sie noch unter einem kleinsten gemeinsamen Nenner in eine Form zu
pressen, mit der wir und die Arbeitsmärkte etwas anfangen können.
Kurz gesagt: an der
Globalisierung wird deutlich, dass, was bisher als Arbeit gegolten hat, als
Kriterium für die Zuteilung von Existenzmitteln versagt. In der weltweiten
Spezialisierung und Differenzierung menschlicher Problemlösungsaktivitäten, in
der vielzitierten Prekarisierung der Beschäftigungsverhältnisse, in der
Diversifizierung der Lebensweisen und in der damit einhergehenden
Individualisierung der Problemsichten wird jeder Versuch, Arbeit noch als
alleiniges Kriterium für den Bezug von existenzsichernden Einkommen
festzuhalten, zum Problem. Zu deutlich kann heute gesehen werden, dass weltweit
Millionen von Menschen arbeiten ohne damit ein sicheres Auskommen zu finden,
während gleichzeitig andernorts eigentlich gar nicht mehr so viel gearbeitet
werden muss, um trotzdem recht komfortabel zu leben. Die starre Anbindung von
Existenzmöglichkeiten an Arbeit, wie sie im biblischen Spruch „Nur wer
arbeitet, soll auch Essen“ fundiert ist, lässt sich nicht länger mehr
rechtfertigen. Die Vorstellung stärkt sich, dass Auskommensmöglichkeiten,
sprich also existenzsichernde Einkommen, unabhängig
von Arbeit verteilt werden sollten.
Die
Idee des Garantierten Grundeinkommens
Für diese Vorstellung steht
die Idee des Garantiertes Grundeinkommens
– eines Einkommens, das jedem
Mitglied einer Gesellschaft auf individueller Basis und unabhängig von
Arbeit und Bedürftigkeitsfeststellungen ein Auskommen ermöglicht, und zwar
unabhängig davon, ob dieses Gesellschaftsmitglied arm ist, weil es keine
Erwerbsarbeit hat, ob es arm ist und erwerbsarbeiten
muss, ob es erwerbsarbeitet und reich ist, oder ob es nur reich ist und nicht
erwerbsarbeiten muss. Ein wesentlicher Zug des Grundeinkommens ist, dass es
eben ein Grundeinkommen darstellt,
eine Einkommensbasis also, die mit dem, was in welcher Form auch immer gerade
als Arbeit betrachtet wird, nichts mehr zu tun hat, und die im Idealfall auch
ausreicht, um ein menschenwürdiges, und das heißt, ein im jeweiligen
kulturellen Kontext als menschenwürdig angesehenes Dasein zu führen.
Gleich
vorweg: dies bedeutet nicht schon, dass mit einem Grundeinkommen plötzlich alles ganz anders wäre und Arbeit und
Wirtschaft grundsätzlich nicht mehr wie gewohnt funktionieren. Denn was die
einzelnen Gesellschaftsmitglieder dann sonst noch unternehmen, um über diese
Einkommensbasis hinaus noch komfortabler zu leben, ob sie weiterhin ihren
bisherigen Aktivitäten nachgehen, ob sie etwa 40 Stunden in der Woche
erwerbsarbeiten oder Unternehmen gründen und versuchen erfolgreich zu sein oder
ob sie sich lieber – erfolgreich oder erfolglos – sozialen, künstlerischen oder
auch wissenschaftlichen Tätigkeiten widmen, oder ob sie überhaupt lieber „auf
der faulen Haut“ liegen und sich mit dem Lebensstandard begnügen, den ihnen ein
Grundeinkommen ermöglicht, ist ganz allein ihre Sache.
Freilich
sind nun an diese Idee eine ganze Reihe von zum Teil sehr komplexen Fragen
geknüpft. Ich werde im folgenden, um in die Thematik des vorliegenden Buches
einzuführen, versuchen, die wichtigsten von ihnen überblicksartig, wenn nicht
zu beantworten, so doch zumindest soweit anzudiskutieren, dass eine Vorstellung
der Problematik entsteht, mit der die Einführung eines solchen Garantierten Grundeinkommens verbunden
wäre.[1]
Soll ein Grundeinkommen in Bar
oder in Naturalien verteilt werden?
Zunächst
einmal ließe sich vorstellen, dass eine existenzsichernde Auskommensgrundlage,
ein Grundeinkommen also, nicht unbedingt, so wie wir dies aus der klassischen
Lohnarbeit gewohnt sind, in Form von Geld verteilt werden müsste. Bekannte
Vordenker der Grundeinkommensidee wie etwa der Österreicher Josef Popper-Lynkeus
haben sich vorstellen können, zumindest einen Teil einer sozialen
Grundsicherung in Naturalien, also etwa in Form eines Bündels „unentbehrlicher Güter” bereit zu stellen.[2] Und auch gegenwärtig wird unter Sozialwissenschaftern und
Sozialpolitikern diskutiert, ob soziale Unterstützungen nicht in Form
standardisierter Bündel von Gütern und Dienstleistungen, oder auch als
Anteilsrechte an Produktionsmitteln zur Verfügung gestellt werden sollten – zum
Beispiel in Form temporärer Rechte ein Stück Land zu bewirtschaften, oder in
Form von Bons mit beschränkter Anwendbarkeit und Gültigkeit
(Lebensmittelmarken, Mietzuschussberechtigungen, Bildungsgutscheine,
Sozialhilfekrankenscheine etc.).[3]
Naturalien, ebenso wie Gutscheine und Bons haben freilich den Nachteil,
in ihrer eingeschränkten Brauchbarkeit exkludierend im Hinblick auf Bedürfnisse und Wünsche zu wirken, sprich manche
Bedürfnisse als wichtiger oder grundlegender als andere festzuschreiben. Gerade
dies scheint aber angesichts so heterogener Problemsichten, so
unterschiedlicher Vorstellungen eines „guten Lebens“, wie sie die
Weltgesellschaft heute charakterisieren, eine problematische und wohl auch
unnötige Einschränkung zu sein. Die meisten Grundeinkommensschemata gehen
deswegen von Geldzahlungen aus, ohne jegliche Beschränkungen im Hinblick auf
Art oder Zeitpunkt der Konsumption oder der Investitionen, die sie ermöglichen.
Und sie sehen deswegen auch vor, dass bestehende Sozialleistungen, die, wie
etwa freie Bildung oder medizinische Grundversorgung, nicht in Form von Geld
verteilt werden, durch ein Grundeinkommen nicht ersetzt werden sollten.
Soll es regelmäßige oder
einmalig bezahlt werden?
Ebenfalls
von Vorreitern der Grundeinkommensidee, allen voran etwa von Thomas Paine in
seiner Schrift Agrarian Justice aus
dem Jahr 1796, ist vorgeschlagen worden, arbeitsunabhängige Sozialleistungen
als Einmalzahlungen zum Beispiel bei Erreichen der Volljährigkeit der
Bezugsberechtigten auszuzahlen. Und auch von zahlreichen zeitgenössischen
Autoren werden gegenwärtig Grundausstattungskonzepte diskutiert, die zum
Beispiel über Versicherungen oder die Zinserträge von staatlich administrierten
und über Generationen hinweg laufenden Anlagen finanziert werden sollen.[4]
Zum einen, so ist argumentiert worden, würden mit solchen einmal
ausgeschütteten Grundausstattungen bereits in Lebensabschnitten, in denen dies
sonst oftmals nicht der Fall ist, also etwa im jungen Erwachsenenalter,
brauchbare Summen bereitstehen, die abgesehen von bloßer Existenzsicherung auch
für Investitionen etwa in Unternehmensgründungen oder Ausbildungen herangezogen
werden können. Und zum anderen könne ja, wer lieber regelmäßig kleinere
Zahlungen bezieht, seine einmalig ausgezahlte Grundausstattung ohnehin auch
jederzeit langfristig anlegen und sich so selbst ein regelmäßig ausbezahltes
Grundeinkommen verschaffen.
Dieses
zweite Argument lässt sich freilich auch umkehren. Auch auf ein garantiert
regelmäßig ausbezahltes Grundeinkommen würden sich unschwer Kredite aufnehmen
lassen, mit denen dann einmalig größere Investitionen getätigt werden können.
Darüber hinaus dürfte ein periodisch ausbezahltes Grundeinkommen aber doch
einige grundlegende Vorteile haben. Erstens ließen sich damit, weil es nicht
auf einmal, sondern in sukzessiver Steigerung eingeführt werden kann,
politische Widerstände leichter überwinden. Zweitens würde ein lebenslang
periodisch ausbezahltes Grundeinkommen keine zusätzlichen Rentensysteme
notwendig machen, die etwa bei versicherungsfinanzierten Grundausstattungen zum
Ausgleich der Folgen unterschiedlicher Lebenserwartungen notwendig würden. Und
drittens würde es auch eher jenem „milden Paternalismus“ gerecht werden, der
wohl notwendig wäre, um zum Beispiel junge Menschen davor zu bewahren, ihre
Grundausstattung unbesonnen vorzeitig vollständig aufzubrauchen und dann erst
recht auf Unterstützung der Gesellschaft angewiesen zu sein.
Wer soll das bezahlen?
Das
Stichwort vom „milden Paternalismus“ führt uns zu einer Frage, die insbesondere
im Hinblick auf die in diesem Buch besonders herausgestellte Problematik von
größter Relevanz ist und eigentlich in der aktuellen weltgesellschaftlichen
Situation noch nicht hinreichend klar beantwortet werden kann. Da ein arbeitsunabhängiges Grundeinkommen
notgedrungen stets ein Arbeitgeber-unabhängiges
Einkommen sein wird, stellt sich ihm die sehr grundsätzliche Frage, wer, wenn nicht die Arbeitgeber, ein
solches Einkommen bezahlen soll.
Nahezu
alle gegenwärtig diskutierten Grundeinkommenskonzepte verweisen diesbezüglich
auf eine, wie auch immer im Detail dann geartete Regierung einer politischen
Gemeinschaft, die ein solches Grundeinkommen mithilfe der von ihr verwalteten
öffentlichen Mittel finanzieren würde. Im Vordergrund der Betrachtungen steht
diesbezüglich natürlich zumeist der klassische Nationalstaat, der so wie er zur
Zeit zum Beispiel Sozialversicherungsfonds verwaltet und sonstige Beihilfen aus
seinem Budget finanziert, in Hinkunft auch die Verwaltung und Finanzierung
eines Grundeinkommens übernehmen würde. Allerdings sind auf der einen Seite
durchaus auch kleinere soziale Gebilde als der Staat zur Administration eines
Grundeinkommens vorstellbar. Das einzige weltweit bisher tatsächlich
realisierte Grundeinkommensschema zum Beispiel, der Alaska Permanent Fund, wird in Form jährlicher Dividenden aus den
Gewinnen der Ölförderung Alaskas an jeden ständigen Einwohner des nördlichsten
Bundesstaates der Vereinigten Staaten bezahlt.[5]
Und
zum anderen ziehen, nachdem der klassische Nationalstaat europäischer Prägung
in der voranschreitenden Globalisierung gegenwärtig rapide an
Handlungsmöglichkeiten verliert, immer mehr Grundeinkommensbefürworter auch
übergeordnete Staatenbündnisse, wie etwa die Europäische Union als
Administratoren von Grundeinkommensschemata in Betracht.[6]
Verschiedentlich sind diesbezüglich auch schon die Vereinten Nationen ins Spiel
gebracht worden.[7]
Es
dürfte freilich klar sein, dass sich, wenn ein Grundeinkommen, so wie hier, vor
dem Hintergrund einer globalisierten Weltgesellschaft ins Auge gefasst und
angesichts ihrer Diversität argumentiert wird, die Frage nach einer Einrichtung
stellt, die tatsächlich die Macht, die Reichweite und die notwendige
Organisationsstruktur hat, um einerseits die dafür benötigten Mittel
einzufordern und einzuheben und sie andererseits dann auch wieder effektiv zu
verteilen. Wir werden auf die Frage nach den Bedingungen eines globalen
Grundeinkommensschemas gegen Ende dieser Ausführungen noch einmal zurückkommen.
An
wen soll das bezahlt werden?
Mit
der Frage, wer, wenn nicht die Arbeitgeber ein Grundeinkommen bezahlen soll,
verbindet sich die Frage, wer, wenn nicht die Arbeitnehmer ein solches Grundeinkommen erhalten soll. Die Problematik
der angemessenen Administrationsstrukturen wirft damit also die Frage nach den
Bezugsberechtigten auf.
Zur
Zeit werden die Diskussionen um das Grundeinkommen in unterschiedlichen Ländern
unter Verwendung unterschiedlicher Terminologien geführt. Bezeichnungen wie Bürgergeld, Citizen’s income, Citizen's
wage, Borgerlon, oder auch Reddito di cittadinanza verweisen
diesbezüglich sehr deutlich auf den Staatsbürger
als Bezugsberechtigten. In diesem Fall wäre der Bezug eines Grundeinkommens
in jenes Paket an Rechten und Pflichten inkludiert, die mit der
Staatsbürgerschaft verbunden sind.[8]
Nicht
selten wird aber dann auf dieser Ebene noch einmal zwischen erwachsenen
Bürgern, Kindern und eventuell auch Pensionisten differenziert. Manche
Grundeinkommensschemata, die etwa einen Bezug erst ab Volljährigkeit vorsehen,
ziehen zusätzlich ein Kinderbeihilfenkonzept in Betracht. Andere gehen von
unterschiedlichen Grundeinkommenshöhen in unterschiedlichen Lebensaltern aus.
Und wieder andere, wie etwa der in seiner Höhe eher bescheidene, oben bereits
erwähnte Alaska Permanent Fund, oder
auch großzügigere Konzeptionen[9],
rechnen mit völlig altersunabhängigen Grundeinkommensausschüttungen.
Analog
zu zusätzlichen Kinderbeihilfen werden auch unterschiedlichste Rentensysteme
diskutiert, die entweder als Grundrenten überhaupt ein allgemeines
Grundeinkommen erst vorbereiten helfen sollen[10],
oder in allen erdenklichen Variationen und ergänzt durch staatliche oder
private Rentenvorsorgen altersgestaffelte Grundeinkommen begleiten sollen, oder
aber überhaupt in gleicher Höhe oder etwas darüber in ein Grundeinkommensschema
inkludiert werden sollen.
Im
Zusammenhang mit diesem Punkt stellt sich auch die Frage, auf welcher Basis ein
Grundeinkommen ausbezahlt werden soll. Traditionelle Erwerbseinkommen werden
gewöhnlich an Individuen bezahlt, die dafür arbeiten. Traditionelle
Sozialhilfen sind dagegen oftmals Zahlungen, die unter anderem von der Zahl der
Mitglieder des Haushalts, in dem der Empfänger lebt, abhängen. Weil angenommen
wird, dass die Lebenserhaltungskosten für den einzelnen geringer sind, wenn
mehrere Personen in einem Haushalt zusammenleben, ist auch im Hinblick auf die
Einführung eines Grundeinkommens verschiedentlich vorgeschlagen worden, Paaren
oder sonst wie zusammenlebenden Personen ein geringeres Grundeinkommen als
Einzelindividuen zu bezahlen.
Dies
würde freilich zum einen die Gefahr so genannter „Isolationsfallen” bergen, in
denen Anreize bestehen, alleine zu leben, weil dafür ein höheres Einkommen
bezahlt wird. Zum anderen würde eine solche Differenzierung nach
Haushaltsmitgliederzahlen auch einen sehr wesentlichen Vorteil der
Grundeinkommensidee beseitigen. Die Haushaltsgrößen müssten dann nämlich von
irgendjemandem festgestellt werden und dazu wäre eine wie auch immer geartete
administrative Einrichtung, kurz also, ein Amt notwendig, das als solches
selbstverständlich Kosten verursacht. Die administrativen Folgen der
Differenzierung von Grundeinkommenshöhen je nach Lebenssituation könnten also
unter Umständen mehr kosten, als durch diese Differenzierung auf der anderen
Seite eingespart werden kann.
Administrationsersparnisse ...
Dieser
Umstand markiert, wie gesagt, einen sehr grundsätzlichen Aspekt der
Grundeinkommensidee. Die einfache, weil undifferenzierte, universelle und damit
sehr unbürokratische Ausschüttung einer Wohlfahrtsunterstützung birgt die
Möglichkeit von nicht unbeträchtlichen Einsparungen im administrativen Apparat.
Die Grundeinkommensidee bezieht einen großen Teil ihrer Attraktivität aus dem
Umstand, dass die Ermittlung und Berechnung der Werte all jener
unterschiedlichen Tätigkeiten und Aktivitäten, die moderne Menschen heute als
für ihr Dasein relevant ansehen, viel zu kompliziert und kostspielig ist, um
sie tatsächlich noch sinnvoll von einem Beamtenapparat durchführen zu lassen.
Der administrative Aufwand dafür ist einfach zu hoch. Dies zeigt sich sehr
deutlich zur Zeit auch an den Kosten der Aufwände aktueller sozialpolitischer
Maßnahmen, die Unterstützungen von Arbeitswilligkeits- und Bedürftigkeitsfeststellungen, so genannten Work und Means Tests, abhängig
machen – in Deutschland allen voran zuletzt etwa die Hartz IV-Maßnahmen.[11]
Es wird vielfach als schlichtweg billiger und mit weniger Fehlerquellen
verbunden betrachtet, ein Grundeinkommen gleichmäßig an alle Gesellschaftsmitglieder
auszuzahlen, völlig unabhängig davon, was sie im Einzelfall besitzen, leisten
oder zu arbeiten bereit sind.
Dies
gilt auch für einen Aspekt der Grundeinkommensidee, der vielfach auf den ersten
Blick einiges Befremden auslöst, den Umstand nämlich, dass auch Reiche völlig
ohne Unterschied zu Armen ein Grundeinkommen beziehen sollen. Herkömmliche
Wohlfahrtsschemata funktionieren in der Regel so, dass Einkommensverhältnisse,
wie eben auch Lebens- und Eigentumsverhältnisse vorab überprüft, sodann mit
einem gesetzlich festgesetzten Existenzminimum verglichen werden und danach
dann nur an die, bei denen sich negative Differenzen zwischen Soll und Haben
feststellen lassen, Unterstützungen ausbezahlt werden. Diese Schemata operieren
ex post, sprich nach der Bedürftigkeitsfeststellung.
Grundeinkommensschemata
dagegen verzichten, wie gesagt, auf jegliche Vorabüberprüfung von Einkommen,
Eigentumsverhältnissen oder Lebensumständen. Sie sehen vor, Unterstützungen ex ante auszuschütten, und zwar an alle,
ungeachtet der Tatsache, ob es sich dabei um wohlhabende oder bedürftige
Personen handelt. Sie gehen davon aus, dass es angesichts der Kosten und der
Fehlerquellen, die mit der Feststellung von Bedürftigkeiten notwendig verbunden
sind, billiger ist, ein Grundeinkommen gleichmäßig an alle
Gesellschaftsmitglieder, unabhängig von individuellen Bedürftigkeiten
auszubezahlen. Die altbekannten und oftmals für die Betroffenen äußerst
unangenehmen, weil gesellschaftlich deklassierenden und stigmatisierenden Überprüfungen
durch das Sozialamt sollen damit in Grundeinkommensmodellen ebenso der
Vergangenheit angehören, wie die Feststellung jeglicher Bedürftigkeit
schlechthin. Ob arm, ob Mittelstand, ob reich, wenn an jeden automatisch in
bestimmten Zeiteinheiten ein exakt gleich hohes Einkommen ausbezahlt wird,
könnte sich, so die Argumentation, ein Teil der dafür benötigten Finanzmittel
alleine schon dadurch gegenüber dem bestehenden System amortisieren, dass hohe
Administrationskosten wegfallen.
... ohne dabei die Reichen
reicher zu machen
Freilich
heißt das aber nicht schon, dass damit die Reichen reicher gemacht werden
sollen, dass sie einfach nun zusätzlich zu ihrem ohnehin vielleicht schon recht
beträchtlichen Einkommen auch noch in den Genuss eines Grundeinkommens kommen
sollen.
Selbstverständlich
wird auch ein Grundeinkommen irgendwie finanziert werden müssen. Und dazu
werden die Mitglieder der Gesellschaft, wie schon im aktuellen
Wohlfahrtssystem, auch weiterhin ihre Beiträge in Abhängigkeit ihrer Möglichkeiten
besteuern müssen. Die Reichen werden also, vereinfacht gesagt, mindestens jene
Summen, die sie ex ante als
Grundeinkommen beziehen, ex post in
Form höherer Einkommens- oder sonstiger Steuern wieder abliefern müssen. Die
oben erwähnten Administrationsersparnisse bleiben dabei allerdings gewahrt,
denn die Feststellung von Steuersätzen wäre, wie auch gegenwärtig, nicht Sache
der Sozial-, sondern der Finanzämter, deren Aktivitäten sich durch ein
Grundeinkommen nicht wesentlich verändern würden.
Wie soll das aber bezahlt werden?
Freilich,
auch wenn die Reichen ihr erhaltenes Zusatzeinkommen im nachhinein wieder
abliefern und damit diesbezüglich unterm Strich keine Kosten entstehen, bleibt
immer noch die Frage, wie denn das Grundeinkommen für diejenigen sozialen
Schichten finanziert werden soll, die dieses nicht über höhere Steuern wieder
abliefern können.
Es
mag vielleicht überraschen, aber zumindest in den OECD-Staaten könnte die
Finanzierung eines Grundeinkommens im Vergleich zu den bestehenden Wohlfahrtssystemen
auf längere Sicht für die Gesellschaft insgesamt auf ein Nullsummenspiel
hinauslaufen. Denn wenn berücksichtigt wird, dass einerseits jene
Gesellschaftsmitglieder, die aktuell über Arbeit und Einkommen verfügen, in
etwa um den Betrag, den sie künftig an Grundeinkommen beziehen sollen, höher
besteuert würden, und zum anderen jene, die gegenwärtig eine bedingte, sprich
also etwa eine an Bedürftigkeitsfeststellungen gebundene Unterstützung
beziehen, diese in Hinkunft einfach nur unbedingt beziehen sollen und damit,
wie gesagt, obendrein auch noch Administrationskosten ersparen, so wird
deutlich, dass sich die tatsächlich neu
anfallenden Kosten für ein Grundeinkommen im wesentlichen auf die Zahlungen
an diejenigen Gesellschaftsmitglieder beschränken, die gegenwärtig keinerlei
Zahlungen oder Unterstützungen von Seiten der Gesellschaft beziehen – und das
sind in den meisten modernen Gesellschaften in erster Linie
HaushaltsarbeiterInnen, sprich also Hausfrauen. Diese dürften aber, indem sie
in den letzten Jahrzehnten ebenfalls verstärkt auf die Arbeitsmärkte drängen,
diese Kosten ohnehin früher oder später auch auf konventionellem Weg aufwerfen.
Grundsätzlich relativiert sich damit das Standardargument der Skeptiker, wonach
ein Grundeinkommen nicht zu finanzieren sei. Die eigentlichen Kosten für ein
Grundeinkommen würden für die Gesellschaft der Ersten Welt kaum wesentlich
höher liegen als sie gegenwärtig oder in allernächster Zukunft ohnehin an
Transfers umverteilen muss.
Dieser
Umstand, so bedenkenswert er sein mag, beantwortet aber natürlich noch nicht
die Frage, wie denn nun die Umverteilung der benötigten Mittel im Detail
vonstatten gehen soll. Hierzu sind, wie leicht vorstellbar ist, mittlerweile
eine Vielzahl von Vorschlägen gemacht worden, die von relativ konventionellen
Erweiterungen herkömmlicher Einkommenssteuerschemata bis zur Einführung von
Börsenspekulationssteuern, Ökosteuern oder auch etwa der Nutzung von
Wertschöpfungseffekten durch zentralbankliche Geldsouveränität reichen.[12]
Auch das vorliegende Buch enthält entsprechende Vorschläge.
Zunächst
einmal wird von einer Reihe von Diskutanten diesbezüglich auf die bereits
erwähnten Einsparungseffekte gegenüber dem bestehenden sozialen Netz verwiesen.
In modernen Gesellschaften könnten nach Einführung eines garantierten,
existenzsichernden Grundeinkommens traditionelle Einrichtungen wie
Arbeitslosenversicherung, Sozialhilfe, Pensionszuschüsse, Stipendien für
Studenten, Wohnungszuschüsse, manche Steuerbefreiungen etc., sowie auch alle zu
ihrer Administration notwendigen Ämter relativ ersatzlos gestrichen werden. Je
nach Berechnungsart und Höhe des angepeilten Grundeinkommens kommen Experten zu
dem Schluss, dass schon damit bis zu zwei Drittel der für ein genuines
Grundeinkommen benötigten Mittel eingefahren werden könnten.[13]
Wenn
aber nun die Aufgabe sozialstaatlicher Einrichtungen, die bisher die
Unterstützung ärmerer Schichten gewährleistet haben, einfach nur eine
Umverteilung der freiwerdenden Mittel in Form eines Grundeinkommens für alle zur Folge hätte, so würde dies
bedeuten, dass den Armen nun proportional weitaus weniger Unterstützung zukäme,
als dies bisher der Fall war. Die zuvor zwar institutionell-, aber immerhin
auch zweckgebundenen Mittel würden nun auf alle
verteilt werden. Dies liegt freilich nicht in der Absicht der
Grundeinkommensidee. Nahezu alle aktuell diskutierten Konzepte gehen daher
selbstverständlich davon aus, dass die zu verteilenden Mittel durch
Erschließung zusätzlicher Finanzquellen aufgestockt werden müssten.
Diesbezügliche
Vorschläge, die auf eine mittlerweile recht lange Geschichte zurückblicken,
gehen zum Beispiel davon aus, dass Landbesitz oder die Verfügbarkeit über
natürliche Ressourcen besteuert werden sollten, einfach weil Land und Natur
ohnehin als kommunaler Besitz der gesamten Menschheit angesehen werden müssen.[14]
Viele Vorschläge ziehen auch mehr oder weniger tiefgreifende Variationen oder
Erweiterungen bestehender Einkommenssteuerschemata in Betracht.[15]
Andere wieder schlagen massiv erweiterte Mehrwertssteuern vor.[16]
Und insbesondere diejenigen, die ein Grundeinkommen jenseits enger
nationalstaatlicher Grenzen vor Augen haben, betonen die Möglichkeiten von
neuen Steuerinstrumenten, wie etwa die „Tobin-Steuer” auf spekulative
Kapitalbewegungen[17],
„Öko-Steuern“ auf Energieressourcen oder auch auf Umweltbelastungen[18]
oder auch sogenannte „Bit-Steuern”, die auf den Transfer von Informationen
erhoben werden sollen.[19]
Allerdings
braucht natürlich ein umverteilendes Steuersystem keineswegs die einzige
Finanzquelle für ein Grundeinkommen zu sein. Der oben erwähnte Alaska Permanent Fund zum Beispiel
finanziert sich über Anteile der Einnahmen aus einem diversifizierten
Investmentfonds, den der Staat Alaska mit den Einnahmen aus der Ölförderung ins
Leben gerufen hat.[20]
In eine ähnliche Richtung haben die Vorschläge des mittlerweile verstorbenen
Wirtschaftsnobelpreisträgers James Meade gezielt, der eine Sozialdividende für
alle mit den Einnahmen aus Produktionsmitteln im öffentlichen Besitz
finanzieren wollte.[21]
Und schließlich liegen auch eine Reihe von Überlegungen vor, ein Grundeinkommen
durch Geldschöpfung zu finanzieren, vom Social
Credit Movement des Kanadiers Major Douglas[22]
und dem Mouvement français pour
l’abondance der Franzosen Jacques und Marie-Louise Duboin[23]
bis hin zu den ausgefeilteren Vorschlägen des deutschen Ökonomen Joseph Huber[24].
Was wären nun die konkreten
Vorteile eines Grundeinkommens?
Die
Rede vom Ersatz des bisherigen sozialen Netzes zugunsten eines Grundeinkommens
richtet die Aufmerksamkeit auf die Frage, was denn nun eigentlich die Vorteile
einer solchen Ersetzung sein würden. Diese Frage scheint umso wichtiger, als
klar sein dürfte, dass sich ein so massiver Umbau, wie er durch die Einführung
eines Grundeinkommens initiiert würde, nur anhand gewichtiger Vorteile
argumentieren lassen wird.
Zum
einen scheint, wie schon gesagt, die Einfachheit und Universalität[25]
des Konzepts gerade für eine Gesellschaft Vorteile zu bergen, deren Probleme
und Problemsichten sich in einer Weise diversifiziert haben, die selbst so
simpel scheinende Fragen, wie die nach grundlegenden Bedürfnissen, oder auch
die danach, wie denn Arbeit überhaupt zu definieren sei, schwierig zu
beantworten gemacht hat.[26]
In einer solchen Gesellschaft zieht jeder Versuch, bestimmte Problemsichten als
privilegiert herauszustellen und von daher zum Beispiel bestimmte
gesellschaftliche „Klassen“ oder Gruppierungen als besonders bedürftig
auszuzeichnen, unabsehbare Folgen nach sich, die sich ihrerseits unweigerlich
in neuen und damit möglicherweise wieder ganz anderen Problemsichten
niederschlagen. In der Dynamik solcher Gesellschaften neigen soziale
Unterstützungsprogramme, die sub-universell ansetzen, die also bestimmte
soziale Gruppen – Arbeiter, Arbeitslose, alleinerziehende Frauen, Kinder, Alte,
Ausländer etc. – als bedürftiger denn andere herauszustellen versuchen, so
gerechtfertigt dies im jeweiligen Moment auch scheinen mag, über kurz oder lang
unweigerlich zur Exklusion. Bedürftigkeiten verschieben sich, die ursprüngliche
Zielgruppe entpuppt sich als differenzierter denn angenommen, die
Unterstützungsmaßnahmen bergen „Hintertüren“, durch die sich auch
Nichtberechtigte Zutritt verschaffen, und die damit notwendig werdenden
Nachbesserungen verschlingen die Mittel, die eigentlich verteilt werden sollten.
Natürlich,
diese Probleme lassen sich nicht vermeiden. Sie lassen sich im besten Fall
mindern. Nichtsdestotrotz scheint aber ein Grundeinkommen in dieser Hinsicht
gerade in seiner simplen Universalität das eigentlich adäquate Wohlfahrtsschema
für eine Gesellschaft zu sein, die heute angesichts ihrer Globalisierung und
ihrer äußerst dynamisierten Entwicklung nicht mehr übersehen kann, dass
diejenigen, die sie jeweils als bedürftig wahrnimmt, im nächsten Moment schon
wieder ganz andere sein können. Und die sich darüber hinaus auch bewusst wird,
dass das, woran sie ihre Unterstützungen bindet, nämlich Arbeit oder zumindest
die regelmäßige, wie auch immer fragwürdige Demonstration von
Arbeitsbereitschaft, ein überaus schwer zu fassendes Phänomen geworden ist.
... für die Armen?
Jenseits
dieses subtilen und in gewisser Hinsicht vielleicht eher „philosophischen“
Umstandes hat das Konzept aber ohne Zweifel auch unmittelbare Vorteile für die
je aktuell Bedürftigen unserer Gesellschaft. Kaum zu übersehen diesbezüglich
ist zum Beispiel der Umstand, dass unter den gegebenen Bedingungen gerade
diejenigen, die Unterstützung am dringendsten benötigen, genau aufgrund dieses
Umstandes oftmals davon ausgeschlossen bleiben – einfach weil sie in ihrer
Situation oft schon nicht über die entsprechenden Informationen verfügen, wie
solche Unterstützungen zu bekommen sind. Allgemein heute unter dem Stichwort Digital Divide diskutiert, verschärft
sich dieses Problem in der Regel je „maßgeschneiderter“ und damit komplizierter
und undurchschaubarer soziale Sicherheitsmaßnahmen werden. Genau die, die sie
am nötigsten brauchen, bekommen sie nicht, weil sie die Bezugsbedingungen nicht
durchschauen oder auch gar nichts davon wissen. Die simple Universalität eines für alle garantierten Grundeinkommens
würde die Wahrscheinlichkeit in dieser Hinsicht signifikant erhöhen, dass
Unterstützungen dorthin fließen, wo sie benötigt werden.
... für die gesellschaftlich
Gebrandmarkten?
Ein
weiterer Punkt betrifft die oftmals herausgestellte Stigmatisierungsproblematik.
Der Bezug von Unterstützung, insbesondere wenn er an deutlich sichtbare
Zeichen, wie schon einfach den regelmäßigen Gang zum Sozialamt, oder auch an
die besondere Farbe von Krankenscheinen etc. gebunden ist, brandmarkt Unterstützungsbezieher
als solche, macht sie weithin erkennbar, untergräbt damit Würde und
Selbstwertgefühl der Betroffenen und vermindert überdies damit die Chancen,
wieder in den so genannten „Normalarbeitsprozess“ aufgenommen zu werden. In
einer Gesellschaft, die nach wie vor Erwerbsarbeitslosigkeit wie im Mittelalter
mit sozialer Devianz, mit Faulheit, Schmarotzertum und selbstverschuldetem
Scheitern assoziiert, schaffen es nur wenige, so wie programmatisch etwa die
„glücklichen Arbeitslosen“[27],
ihr Arbeitslos mit provokantem Stolz
und damit als normative Vorwegnahme eines ganz anderen Denkens herauszustellen.
Die
Mehrzahl der Betroffenen wird durch die aktuelle Wohlfahrtspolitik
stigmatisiert, und dies in einer Gesellschaft, die sich mittlerweile bewusst
sein könnte, nicht mehr genug Erwerbsarbeitsplätze für alle ihre arbeitsfähigen
Mitglieder bereitstellen zu können, und zwar nicht nur vorübergehend etwa
aufgrund schlechter Konjunkturlagen, sondern grundsätzlich und dauerhaft – in
einer Gesellschaft, in der mittlerweile auch Manager, Vorstandsmitglieder und
sonstige sogenannte „Führungskräfte“ immer öfter die Erfahrung machen, von
einem Tag auf den anderen, nicht mehr gebraucht zu werden.[28]
Mit einem bedingungslosen Grundeinkommen, das unterschiedslos an alle gleichermaßen ausbezahlt würde und
damit von sich aus nicht erkennen ließe, in welcher Situation sich die
Empfänger befinden, ließe sich ein solcher Anachronismus wohl mit einiger
Sicherheit vermeiden.
... zur Vermeidung von
„Fallen“
Ein
weiteres Argument, das insbesondere die Bedürftigen im untersten
Wohlstandssegment betrifft, bezieht sich auf jene hinterlistige Eigenschaft
aktueller Wohlfahrtssysteme die vielfach unter dem Titel „Arbeitslosen-“ oder
auch „Armutsfalle“ beschrieben worden sind.[29]
Diese Fallen entstehen dadurch, dass aktuelle Unterstützungen de facto ein Mindesteinkommensniveau
festschreiben, um das herum damit wenig Anreize bestehen, diese Unterstützungen
zugunsten einer Erwerbsarbeit aufzugeben.
Dieses
Problem hat in den Hochzeiten der Industrie- und Angestelltenarbeit, als die
durchschnittlichen Einkommen, die mit Erwerbsarbeit zu erzielen waren,
signifikant höher als die Unterstützungen des sozialen Netzes gelegen sind,
noch keine allzu große Rolle gespielt. Seit aber im Zuge der Globalisierung
durch grenzüberschreitende Konkurrenzkämpfe um Arbeit und damit steigende
Massenarbeitslosigkeit die Löhne vielerorts auf das Niveau von Sozialhilfen
oder sogar darunter gesunken sind – Stichwort McJobs –, besteht die Gefahr, dass das soziale Sicherheitsnetz die
Arbeitsbereitschaft in diesem Einkommensbereich unterhöhlt. Anders gesagt,
jemand, der aktuell einen gewissen Betrag an Unterstützung bezieht, wird nicht
sonderlich motiviert sein, einen Job anzunehmen, in dem er gleich viel oder nur
unwesentlich mehr verdienen kann – und zwar einfach deswegen, weil natürlich im
aktuellen Sozialsystem die Unterstützung vom Moment des Arbeitsantritts an
nicht mehr weiter bezahlt wird. Das soziale Netz, das eigentlich als
Sicherheitsnetz entworfen worden ist, wird so – zumindest aus Sicht jener, die
die Reintegration der Arbeitslosen in „Normalarbeitsverhältnisse“ als obersten
Wert ansehen – zu einem Fangnetz, das die Betroffenen tendenziell in ihrer
Situation fesselt.
Ob
dem tatsächlich so ist, wird von manchen Sozialwissenschaftern bezweifelt[30].
Trotzdem gehen zahlreiche Grundeinkommensadvokaten[31]
davon aus, dass ein Grundeinkommen solche „Fallen“ vermeiden würde, einfach
weil sein Bezug nicht eingestellt wird, wenn eine Erwerbstätigkeit angetreten
wird. Ein Grundeinkommen würde vielmehr grundsätzlich und immer an alle bezahlt werden. Die
Einkommenszuwächse, die jemand verbuchen kann, der zuvor nur Grundeinkommen
bezogen hat ohne erwerbszuarbeiten und nun einen Job annimmt, würden dabei aber
– zumindest nach den meisten vorliegenden Konzeptionen – in einer Weise
besteuert werden, die für all jene in den betroffenen Einkommensbereichen, die
von Nichtarbeit zu Arbeit wechseln, unterm Strich, sprich nach Steuern, ein
höheres Einkommen übrig lässt, als
durch das Grundeinkommen alleine bezogen wird.
Selbstverständlich
würden auch dabei zunächst gewisse Grenzbereiche bestehen bleiben, in denen die
Einkommensmöglichkeiten nur so knapp über der Grundeinkommenshöhe liegen, dass
für Arbeitslose nicht unbedingt großer Anreiz entsteht, tatsächlich
Erwerbsarbeit zu suchen. Zum einen wäre dies aber nach Einführung eines
Grundeinkommens auch nicht mehr primäres Ziel der Sozialpolitik. Die
Grundeinkommensidee rechnet ja eben grundsätzlich damit, dass nicht mehr alle
Gesellschaftsmitglieder erwerbsmäßig vollbeschäftigt werden können. Und zum
anderen sollten sich diese Grenzbereiche auch nach und nach auflösen, da durch
ein Grundeinkommen die Notwendigkeit genommen würde, jede Arbeit um jeden Preis
anzunehmen. Gerade in den Bereichen der Billiglohn-Jobs müssten damit die Löhne
steigen, weil diese Jobs sonst unverrichtet bleiben.
Gerade
also Arbeiten, die viele von uns heute ohnehin als nicht sonderlich attraktiv
ansehen – also etwa Putzdienste oder auch monotone oder körperlich anstrengende
Arbeiten etc. – und die gegenwärtig oftmals zu den schlechtest bezahlten
gehören, würden so durch ein Grundeinkommen eher an „Wert“ gewinnen, sprich
eher ihrem Arbeitsaufwand entsprechend entlohnt werden als dies gegenwärtig der
Fall ist.
... ex ante oder ex post?
Es
könnte an dieser Stelle eingewandt werden, dass sich eine solche graduelle
Besteuerung von Einkommenszuwächsen, die durch Annahme von Erwerbsarbeit
zustande kommen, durchaus auch im Rahmen des bestehenden
bedürftigkeitsprüfenden Sozialsystems vorstellen ließe. Zur Vermeidung von
Arbeitslosen- oder Armutsfallen sei deshalb kein bedingungsloses
Grundeinkommen, sondern einfach nur ein Steuermodell notwendig, das
kontinuierlich Steuern und Unterstützungen gegeneinander aufrechnet, und zwar auch
in den negativen Bereich hinein –
eine Steuer also, die nicht nur ab einer bestimmten Einkommenshöhe positive
Steuern einzieht, sondern auch unter dieser Einkommenshöhe „negative Steuern“
als Unterstützung auszahlt. Eine solche Steuer wird Negative Einkommenssteuer, oder auf Englisch Negative Income Tax genannt. Ihre Idee ist, so viel wir wissen,
erstmals in den Schriften des französischen Ökonomen Augustin Cournot[32]
aufgetaucht, ist dann 1962 von Milton Friedman als Weg den Wohlfahrtsstaat zu
verschlanken propagiert worden und im Anschluss daran ausführlicher von James
Tobin[33]
und seinen Mitarbeitern als Mittel, um Armut zu bekämpfen und gleichzeitig
Arbeitsanreize zu schaffen, untersucht worden.
Obwohl
sich Negative Einkommenssteuer und Grundeinkommen in vielen Hinsichten ähneln
und über die Vor- und Nachteile des einen wie des anderen viel diskutiert wird,
dürfte ein Grundeinkommen auf lange Sicht grundsätzlich den bereits erwähnten
Vorteil geltend machen können, dass es eine Ex-ante-Unterstützung
darstellt, das heißt vor jeglicher
Berechnung von Steuerpflichten ausbezahlt wird, während die Negative
Einkommenssteuer ex post, das heißt
also nach Feststellung von
Steuerpflichten ausbezahlt wird.
Natürlich,
auch die vorläufige Auszahlung eines Grundeinkommens, dass dann, wenn
festgestellt wird, dass aufgrund der Summe von Grundeinkommen und
Erwerbsarbeitseinkommen eine Steuerpflicht vorliegt, entweder zum Teil oder zur
Gänze wieder eingehoben werden muss, zieht administrativen Aufwand nach sich.
Im Fall von schlecht funktionierenden Steuersystemen (korrupten Beamten oder
umständlichen Auszahlungs- oder Einhebungsverfahren etc.) würde sich dieser
Aufwand möglicherweise zu einem gravierenden Nachteil summieren. In halbwegs
effektiven Steuersystemen, die obendrein heute in der Regel durch elektronische
Verrechnungs- und Überweisungsmöglichkeiten unterstützt werden, scheint
allerdings die simple Universalität des Grundeinkommens, die nicht zuerst
Einkommensverhältnisse und Besitzstände überprüfen muss und dann erst Mittel
verteilt, die entscheidenden Vorteile auf seiner Seite zu haben. Zumindest
dürfte ein Grundeinkommen, wie schon gesagt, bessere Chancen bieten, die
wirklich Bedürftigen im Moment ihrer Bedürftigkeit zu erreichen, einfach weil
es vorerst gar nicht festzustellen versucht, ob dabei auch Nichtbedürftige in
seinen Genuss kommen.[34]
... bedingungslos
Ein
Grundeinkommen ist einfach ein bedingungslos
ausbezahltes Einkommen und es unterscheidet sich dadurch von all jenen
Einkommensformen, die in irgendeiner Art und Weise an Gegenleistungen gebunden sind – sei es an tatsächliche Arbeit, wie
dies bis vor kurzem grundsätzlich der Fall gewesen ist und wie dies zum
Beispiel noch im Mittelalter radikal durch die Einrichtung von Arbeitshäusern
eingefordert worden ist, in denen die, die der Arbeitsunwilligkeit verdächtigt
waren, mit ausgeklügelten Maschinerien zu schweißtreibenden, aber kaum
sinnvollen Aktivitäten gezwungen worden sind; oder sei dies nur in Form der
Bedingung, dass zumindest noch ein Haushaltsmitglied einer Erwerbstätigkeit
nachgeht, wie dies zum Beispiel im US-amerikanischen Earned Income Tax Credit System
oder im britischen Working Families Tax
Credit System der Fall ist; oder
sei sie auch nur mehr in Form der Notwendigkeit, Arbeitswilligkeit regelmäßig zu demonstrieren, wie dies die verschiedenen Work fare-Schemata der aktuellen
Sozialpolitik und gegenwärtig etwa in Deutschland auch das mittlerweile
berüchtigte Hartz-IV-Paket einmal mehr als Grundlage von
Wohlfahrtsunterstützungen festschreiben.
Diese
Bindung an „Gegenleistungen“ hat
sattsam bekannte Nachteile: Arbeitsämter, die reichlich willkürlich, oft auf
der Ebene einzelner Betreuungsbeamter festsetzen, welche Jobs für ihre Klienten
noch zumutbar sind; „Einsatzverträge“, die die Betroffenen zwingen Arbeiten,
die unter ihrem Qualifikationsniveau liegen, anzunehmen oder sich für
Hilfsdienste oder auch Umschulungsmaßnahmen bereit zu halten; kaum zu
verhindernde und stets zusammen mit der Stringenz von Kontrollmaßnahmen auch
kreativer werdende Versuche, Arbeitswilligkeit nur vorzutäuschen und Kontrollen
zu umgehen, und schließlich auch natürlich einfach die fehlende Motivation und
damit die geringe Produktivität von Arbeitskräften, die ihre Arbeit gar nicht
ausüben wollen, vom Sozialamt aber dazu gezwungen werden. All diese Nachteile
ziehen Kosten nach sich, die die Annahme bestärken, dass die Auszahlung einer
von Gegenleistungen entbundenen Einkommensbasis um nichts teurer käme als das
aktuelle Work fare-System.[35]
Autoren,
die diese Kostenproblematik deutlich wahrnehmen, haben verschiedene Vorschläge
gemacht, sich an die Bedingungslosigkeit, die mit einem Grundeinkommen
angepeilt ist, schrittweise anzunähern. Die „Gegenleistungen“, an die der
Erhalt von Unterstützungen noch gebunden wird, sollten einfach zunehmend
lockerer interpretiert werden. So könnten zum Beispiel Erziehungs- und
Pflegearbeiten im eigenen Haushalt, Freiwilligenmithilfe in gemeinnützigen
Organisationen, und schließlich wohl auch künstlerische, kreative oder
„philosophische“ Tätigkeiten[36],
die sich dann jeder selbst zu suchen hat, sukzessive als Berechtigungen für den
Bezug von Unterstützungen ins Auge gefasst werden. Eine solche schrittweise
Annäherung könnte so schließlich die Universalität der Idee erreichen, ein
Grundeinkommen überhaupt als Menschenrecht
anzusehen und nicht seinerseits als Entlohnung für irgendeine Gegenleistung.
Von Anthony Atkinson[37]
ist diesbezüglich zum Beispiel der Vorschlag gemacht worden, ein Grundeinkommen
einfach als „Teilnahme-Einkommen“ („Participation
income“) zu betrachten, das überhaupt nur mehr für die allgemeine und in
ihrer konkreten Form dann nicht überprüfte „Teilnahme“ an sozialen
Zusammenhängen bezahlt wird. Und Claus Offe hat bereits in den 1990er Jahren
vorgeschlagen, ein Grundeinkommen überhaupt als „Prämie für Aussteiger“ zu
betrachten, als legitimen Rechtsanspruch auf Entschädigung für diejenigen, die
aus dem erbitterten Wettlauf um Arbeit freiwillig aussteigen und auch darauf
verzichten, wieder an den Start zu gehen, und damit denen, die weiter im Rennen
bleiben wollen, günstigere Verhandlungspositionen zur Verfügung stellen.[38]
Verhandlungskraft stärkend
Die
Bedingungslosigkeit würde nämlich damit genau jenen, die heute eigentlich als einzige
noch in der Lage sind, ohne Zweifel und unrechtfertigbare Kosten den Aufwand
für bestimmte Arbeiten festzustellen, entscheidenden Einfluss auf die
Möglichkeit geben, diesen Arbeiten Wert und
damit auch einen gerechtfertigten Preis
zu zuweisen – nämlich denen, die diese Arbeiten verrichten. Diese Personen
würden damit auf der einen Seite die Möglichkeit erhalten, in jenem Rahmen, den
das Grundeinkommen bereitstellt, Arbeiten zu verrichten, die aufgrund ihrer
Spezifität unter herkömmlichen ökonomischen Bedingungen nicht entlohnt werden
können, einfach weil ihnen die entsprechende Nachfrage fehlt – das Pflegen etwa
von Angehörigen, das Übersetzen altchinesischer Texte, oder auch das Suchen von
Wellenreitern nach der „vollkommenen Welle“[39].
Und
auf der anderen Seite würden diese Personen damit auch die Verhandlungskraft
erhalten, die notwendig ist, um Arbeiten, die tatsächlich eher unangenehm sind,
auch ablehnen zu können – Arbeiten also, die so wie Putzdienste, körperlich
anstrengende oder auch nervenaufreibende, gesundheitlich oder hygienisch
bedenkliche Tätigkeiten etc. unter gegebenen Bedingungen schlecht bezahlt sind,
obwohl sie eigentlich keiner tun will, viele aber doch tun müssen, weil sie das
dafür bezahlte Einkommen benötigen. Mit einem Grundeinkommen würde, kurz
gesagt, die Möglichkeit bestehen, zu ungewollten Tätigkeiten auch „Nein“ zu
sagen und diesen Tätigkeiten damit einen Wert, sprich eine Entlohnung zu verschaffen, die eher ihrer
gesamtgesellschaftlichen Nachfrage entspricht. Denn wenn diese Tätigkeiten auch
weiterhin verrichtet werden sollen, wird, so viele die Chance haben, Nein dazu
zu sagen, mehr Lohn dafür bezahlt werden müssen.
Mit
anderen Worten, die Bedingungslosigkeit des Grundeinkommens würde die
Verrichtung und Weiterführung von sowohl ungewollten und aktuell schlecht
bezahlten Arbeiten, wie auch von
gewollten und aktuell überhaupt nicht bezahlbaren Arbeiten ermöglichen. Und sie
würde dies tun, indem sie denjenigen Personen zumindest einen Teil der
Entscheidungsmacht über diese Weiterführung gibt, die am ehesten wissen können,
wie notwendig, anstrengend und anspruchsvoll diese Arbeiten eigentlich sind.
Flexibilisierend
In
dieser Hinsicht zeigen sich auch die Vorteile eines Grundeinkommens gegenüber
der wiederholt auch in letzter Zeit wieder geforderten durchgehenden
Festsetzung von Mindestlöhnen, die dafür sorgen sollen, dass keine
Erwerbsarbeit mehr zu Dumpingpreisen verrichtet werden muss, die also die
sogenannten McJobs verhindern sollen.
Zum einen sind Mindestlöhne selbstverständlich an Arbeit gebunden. Das heißt,
sie gewährleisten die „Sicherheiten“, die sie bieten, nur jenen, die das Glück
haben, aktuell einen Erwerbsarbeitsplatz zu besitzen.
Zum
anderen tendieren aber Mindestlöhne – abgesehen davon, dass sie, ebenso wie
bereits gegenwärtig Tarifvereinbarungen und starre Lohnnebenkosten etc.[40],
den aktuellen Forderungen nach Flexibilisierung der Löhne entgegenstehen – auch
dazu, die Durchführung bestimmter Arbeiten überhaupt zu unterbinden, und zwar
dann, wenn diese Arbeiten ökonomisch so wenig erbringen, dass die festgesetzten
Löhne damit nicht bezahlt werden können. Ein diesbezüglich oft erwähntes
Beispiel liefern bestimmte Erntehilfsarbeiten in Europa. Spargel zum Beispiel
würde in vielen Ländern Europas auf den Feldern verrotten, weil mit dem Erlös
seines Verkaufs festgesetzte Mindestlöhne für die Erntehelfer einfach nicht
bezahlt werden könnten. Durchaus arbeitswillige Erntehelfer könnten damit
Bauern gegenüberstehen, die diese zwar gerne bei der Ernte einsetzen und sie
auch dringend benötigen würden, sie aber nicht beschäftigen können, weil sie
sich die Bezahlung der Mindestlöhne nicht leisten können.
Mit
einem Grundeinkommen anstelle von Mindestlöhnen würde sich diese Problematik
gar nicht erst stellen. Zwar würden natürlich die Löhne vieler Tätigkeiten auch
entsprechend nach unten sinken, weil die Arbeiter, die nun ihre Mindestexistenz
gesichert wissen, wesentlich weniger Grund hätten, gegen Lohnkürzungen
anzukämpfen. McJobs würden aber bis
zu einem gewissen Grad dadurch verhindert, dass potentielle Arbeitnehmer mit
einem Grundeinkommen eben die Chance haben, auch Nein zu schlecht bezahlten
Jobs zu sagen.
Auf
der anderen Seite würde das Grundeinkommen aber auch den Druck von den Löhnen
nehmen, ein vollständiger Lebensunterhalt sein zu müssen. Die Löhne könnten
sich damit eher ihrem Marktwert entsprechend gestalten. Für die Unternehmer
würde dies bedeuten, dass sie aufgrund niedrigerer Löhne mehr Arbeitskräfte
einstellen und die vorhandene Erwerbsarbeit also in größerem Umfang, als dies
zur Zeit möglich ist, umverteilen könnten. Sie könnten insgesamt damit, ohne
beständig Kampfmaßnahmen von zu Recht erbosten Arbeitnehmern befürchten zu
müssen, wesentlich flexibler auf die Notwendigkeiten des internationalen
Konkurrenzkampfes reagieren, die ihnen aus der fortschreitenden Globalisierung
der Weltwirtschaft erwachsen.[41]
Damit
sind wir nun bei Vorteilen der Grundeinkommensidee angelangt, die nicht mehr
nur die ärmeren sozialen Schichten betreffen. Ein Grundeinkommen würde, so sind
sich die meisten der sich damit beschäftigenden Experten einig, über seine
daseinssichernden, armutsvermeidenden, umverteilenden, etc. Konsequenzen hinaus
auch in rein ökonomischer Hinsicht eine Reihe von Vorteilen bieten und damit
auch für die aktuell „oberen“ Schichten der Gesellschaft durchaus interessante
Aspekte bieten. Da anzunehmen ist, dass die politischen Maßnahmen, die zur
Einführung eines Garantierten Grundeinkommens notwendig sein werden, doch zu
einem sehr großen, wenn nicht zum größten Teil auch von diesen „oberen“
Schichten ermöglicht und getragen werden, stellen diese ökonomischen und
gesamtgesellschaftlichen Vorteile ihrerseits natürlich auch einen wichtigen
Aspekt für jene „unteren“ Schichten dar, die vermutlich von einem
Grundeinkommen am meisten profitieren würden.
Kaufkraftstärkend
Blicken
wir diesbezüglich noch einmal auf die zuletzt besprochene Problematik zurück.
Es sollte nicht übersehen werden, dass selbstverständlich auch durch ein
Grundeinkommen, die Anreize, Niedriglohnjobs zu verrichten, gemindert werden.
Gerade das Beispiel der Spargelernte macht ja auch deutlich, dass zumindest in
den OECD-Ländern heute zahlreiche Arbeiten anstehen, die aus sich heraus nicht
in der Lage sind, einen Gewinn zu generieren, der hoch genug wäre, um damit
solche Einkommen zu bezahlen, die Grundeinkommensbezieher zum Verrichten dieser
Arbeiten bewegen könnten. Schon heute bliebe der Spargel, würde er nicht von
ausländischen Gastarbeiter geerntet, in Mitteleuropa eher deswegen auf den
Feldern, weil Mitteleuropäer zu den bezahlbaren Löhnen nicht mehr bereit sind
zu arbeiten. Und sie wären dies wohl umso weniger, wenn sie ein Grundeinkommen
bezögen.
Nun
könnte diesbezüglich allerdings auch ins Feld geführt werden, dass der Spargel
auch, und dann sogar trotz des Einsatzes billiger ausländischer Erntehelfer,
auf den Feldern bleiben würde, wenn sich zu viele Arbeitslose ohne hinreichende
Unterstützung solche „Luxusgüter“ wie Spargel einfach nicht mehr leisten
wollen, wenn also anders gesagt, die Kaufkraft
allgemein unter ein bestimmtes Niveau fällt, weil die Arbeitslosigkeit und
die Zukunftsunsicherheit infolge der Prekarisierung der
Beschäftigungsverhältnisse steigt. Der dann noch reiche Teil der Gesellschaft
wird den Teil der Konsumtion, der von den Armen nicht mehr geleistet werden
kann, nicht dauerhaft gutmachen können. Sinkt in Folge der schwindenden
Kaufkraft die gesamtgesellschaftliche Nachfrage, oder wird, anders gesagt,
nicht mehr genug dessen gekauft, was in der Wirtschaft produziert wird, so
könnte dies in eine Depression führen. Die Wirtschaft würde dann nicht durch
einen Mangel an Arbeitskräften, sondern durch einen Mangel an Nachfrage nach
ihren Produkten Schaden nehmen.
Mit
der Einführung eines Garantierten Grundeinkommens würde zumindest eine bestimmte
Mindestkaufkraft auf einen möglichst großen Teil der Gesellschaft verteilt
bleiben und dies hätte ohne Zweifel, abgesehen von seinen sozialen, auch
entscheidende wirtschaftsbelebende Konsequenzen.
Aktivierend - „Würde dann noch
jemand arbeiten?“
Ein
zweiter Vorteil, der die Gesamtgesellschaft betrifft und von dem auch ihre
aktuell reichere Schicht profitieren würde, rührt daher, dass ein
Grundeinkommen entgegen verbreiteter Annahmen eher aktivierende, denn
desaktivierende Wirkung auf viele Arbeitsbereiche haben dürfte. Natürlich, die
oft gestellte Frage „Wer würde denn dann noch arbeiten?“ ist diesbezüglich ein
Gemeinplatz. Es darf aber nicht übersehen werden, dass diese Frage aus der
Perspektive aktueller Gegebenheiten heraus gestellt wird, und damit nicht in
Rechnung stellt, was nach der Einführung eines Garantierten Grundeinkommens
alles anders sein könnte.
Genauer
betrachtet scheint es nämlich eher die aktuelle Situation zu sein, die viele
Betroffene in sinnlosen, unbefriedigenden Tätigkeiten gefangen hält und sie
kaum motiviert, interessante, neue Aktivitäten auszuprobieren. Es ist die
tägliche Maloche einer unbefriedigenden, sinnentleerten Tätigkeit, die
desaktiviert, und es ist, wie schon gesagt, der Zustand der
Erwerbsarbeitslosigkeit, der stigmatisiert, und es sind die vielfältigen
zeitaufwendigen Notwendigkeiten, entweder verschiedenste eigentlich ungewollte
und schlecht bezahlte Arbeiten – mitunter sogar mehrere gleichzeitig – zu
verrichten, oder Arbeit zu suchen oder zumindest noch immer wieder seine
Arbeitswilligkeit am Sozialamt unter Beweis zu stellen, die dafür sorgen, dass
viele der Betroffenen einfach die Kraft und die Zeit nicht mehr haben, um sich
noch anderen Beschäftigungen zu widmen.
Ein
Grundeinkommen würde dagegen diese Zeit grundsätzlich bereitstellen. Natürlich
wäre damit noch nicht gewährleistet, dass alle der dann unternommenen
Aktivitäten auch wirklich im Sinne aktueller Produktivitätsvorstellungen
sinnvoll wären. Und gerade in der Anlaufphase einer solchen Grundeinkommensimplementierung
würden wohl vermutlich viele erst einmal Zeit benötigen, um sich nun auf ein
Leben ohne den Stress, beständig Einkommensmöglichkeiten nachjagen zu müssen,
umzustellen. Nach dieser Anlaufphase wäre aber durchaus vorstellbar, dass
zumindest ein bestimmter Prozentsatz der dann möglichen Aktivitäten auch
„produktive“ oder wirtschaftlich sinnvolle Folgen zeitigen könnten.
So
ist zum Beispiel aktuell das Problem weit verbreitet, dass junge oder auch sonstige
Leute mit guten Ideen, vielfach davor zurückscheuen, sich auf kostspielige
Unternehmensgründungen einzulassen, weil sie erstens damit dann sofort für ihre
soziale Absicherung selbst zuständig wären, und weil zweitens in vielen Fällen
absehbar ist, dass auch gute Geschäftsideen meist eine gewisse Anlaufzeit
benötigen, bevor sie Profit abwerfen und damit rentabel werden. Viele gute
Ideen werden deshalb zur Zeit nicht realisiert, weil das damit verbundenen
Risiko zu hoch ist. Wovon sollten sich die Unternehmensgründer in der
Anlaufzeit ihrer Unternehmungen erhalten?
Ein
Grundeinkommen würde dieses Problem gar nicht erst aufkommen lassen. Natürlich
wäre auch diesbezüglich nicht zu gewährleisten, dass sich alle der so
ermöglichten wirtschaftlichen Aktivitäten wirklich als rentabel und damit als
ökonomisch wertvoll erweisen. Die Wahrscheinlichkeit wäre aber gegeben, dass
zumindest ein bestimmter Prozentsatz davon reüssiert und damit, konventionell
betrachtet, das Wirtschaftswachstum ankurbelt und so schließlich, über diesen
Umweg, sogar zur Amortisierung der Kosten für ein Grundeinkommen beiträgt.[42]
... im Hinblick auf Ausbildung
Ähnliche
Möglichkeiten würde ein Grundeinkommen auch im Hinblick auf Ausbildungen und
Qualifikationen der Arbeitskräfte bieten. Während gegenwärtig die Nachfrage am
Arbeitsmarkt gerade nach spezielleren Ausbildungen und Qualifikationen nicht
hinreichend befriedigt werden kann, zum Teil auch deswegen, weil sich viele die
Zeit zur Aneignung dieser Qualifikationen einfach nicht leisten können, würde
ein Grundeinkommen doch vielen ermöglichen, Aus- oder Weiterbildungen zu
absolvieren, die im weiteren ihnen und so auch der Wirtschaft zugute kämen.
Freilich
wurde diesbezüglich auch eingewandt, dass ein bedingungslos, lebenslang
garantiertes Grundeinkommen gerade jüngere Menschen auch leichtfertig auf
Ausbildung verzichten lassen könnte. Wer würde sich noch um
Berufsqualifikationen Sorgen machen, wenn seine Existenz ohnehin durch ein
Grundeinkommen gesichert erscheint. Dagegen ließe sich einerseits anführen,
dass ja ein Grundeinkommen nur eine Einkommensbasis darstellen soll, die zwar idealer Weise existenzsichernd
wäre, die aber sicher nicht ausreichen würde, um ein Leben lang all jene
Konsumgüter zu erstehen, die oft gerade jungen Menschen so wichtig erscheinen.
Wer also diese Art von Konsum will, wird auch weiterhin, um Arbeit zu finden,
Ausbildungen anstreben müssen. Und zum anderen könnte dagegen auf einer etwas
idealistischeren Ebene auch überlegt werden, ob nicht, wenn Einkommen und Arbeit
einmal durch ein Grundeinkommen getrennt wären, auch die Ausbildung nicht mehr
primär als Vorbereitung für ein Berufsleben betrachtet werden muss.
Welch
vielfältige Konsequenzen ein Grundeinkommen überhaupt auf die so vertraut
scheinende Notwendigkeit, zu lernen und Qualifikationen zu erwerben, haben
könnte, dürfte kaum absehbar sein. Die Qualifikationen, die etwa ein primär auf
Sozial- und Kommunalarbeit und auf Freizeit orientiertes Dasein benötigen
würde, könnten grundlegend ganz anders aussehen, als die, die zur Zeit für die
Erwerbsarbeit notwendig sind.
[...]
Inkludierend – die
„Frauenfrage“
Über
diese primär ökonomischen Vorteile hinaus lassen sich freilich noch eine Reihe
weiterer gesamtgesellschaftlich relevanter Aspekte für die Grundeinkommensidee
ins Rennen führen. Wie schon erwähnt, wird diesbezüglich verschiedentlich ihre
inkludierende Wirkung auf jene Teile der Gesellschaft herausgestellt, die im
gegenwärtigen Sozialsystem an den Rand gedrängt, also tendenziell exkludiert
werden. Zu diesen Ausgeschlossenen zählen nicht nur einkommensschwache
Personen. Eine sehr große soziale Gruppe, auf die ein Grundeinkommen nachhaltig
inkludierende Wirkung ausüben könnte, stellen in der modernen Gesellschaft die
Frauen dar.
Das
gegenwärtige Sozialsystem in den OECD-Staaten ruht in seinen Ursprüngen auf den
mehrere hundert Jahre alten Annahmen auf, dass erstens die primären
Lohnempfänger einer Familie die Männer sind, und dass sich zweitens die anderen
sozialen Rollen der Familie restfrei um diese Lohnempfängerrolle der Männer
herumdefinieren lassen. Sowohl Löhne, wie auch Unterstützungen richten sich in
diesem System nach den Höhen der Einkommen der Ehemänner. Frauen werden in ihm
im wesentlichen in ihrer Stellung zum Mann, also als Mütter, Ehefrauen, Witwen
oder Geschiedene gesehen.
Dementsprechend
exkludierend sind auch noch heute manche Lohn- und Unterstützungsbedingungen
für Frauen. Obwohl Frauen zum Beispiel in Europa gerade in den letzten drei
Jahrzehnten stark auf die Arbeitsmärkte gedrängt haben – viele Experten gehen
davon aus, dass sich die hohen Arbeitslosenzahlen einiger europäischer Staaten
zum Teil der steigenden Frauenerwerbsquote verdanken[43]
–, liegen ihre Löhne nach wie vor um rund ein Viertel unter denen der Männer.
Weil sie darüber hinaus viel öfter in Teilzeitbeschäftigungen arbeiten und auch
damit weniger verdienen als Männer, können sie im bestehenden Versicherungs-
und Sozialhilfesystem in der Regel auch nur entsprechend geringere Ansprüche
auf Unterstützung geltend machen. Und dies, obwohl sie vielfach aufgrund ihrer
sozial schwachen Stellung, als alleinstehende Mütter etwa, stärker darauf
angewiesen wären. Obwohl das bestehende Sozialsystem mit einer Reihe von
Maßnahmen wie Kinderbeihilfen oder Unterstützungen für alleinstehende Mütter in
den letzten Jahren in vieler Hinsicht ausgebaut und verfeinert worden ist, wird
ihm auch heute noch vielfach die Tendenz attestiert, Frauen zu benachteiligen
und ihre Abhängigkeit von den Männern zu verstärken.[44]
Ein
Grundeinkommen würde dieser Tendenz in mehrfacher Hinsicht entgegenwirken. Zum
einen würde es, weil es an Individuen, und nicht wie gegenwärtig die
Sozialhilfe an Haushalte ausbezahlt wird, grundsätzlich die Unabhängigkeit der
Frauen von den Männern befördern. Die Höhe der Zuweisungen würde in keiner
Weise mehr vom Einkommen des Ehemannes und auch nicht von der Art des
Zusammenlebens abhängig sein. Zum zweiten könnte ein Grundeinkommen dazu
beitragen, die geschlechtliche Teilung der Arbeit aufzuheben, indem es den
Status nicht entlohnter Arbeit hebt. Ein Grundeinkommen würde, anders gesagt,
weil seine Rentabilität gesamtwirtschaftlichen Kriterien unterliegt, dazu
zwingen auch Hausarbeit, Kindererziehung und sonstige bislang als typische
„Frauenarbeiten” betrachtete Tätigkeiten als Teil der Wirtschaft zu betrachten
und so diese Arbeiten entsprechend aufwerten. Dadurch könnte die gerechte
Aufteilung von Haushaltsarbeiten forciert werden und Familien- und
Verwandtschaftsbeziehungen befördert werden.[45]
Und zum dritten würde es, wie schon gesagt, den Arbeitsmarkt allgemein
entbürokratisieren, was ebenfalls primär den Frauen zugute käme, weil diese das
soziale Netz gegenwärtig (auch aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung) mehr in
Anspruch nehmen und damit stärker als Männer von der Bürokratie (etwa bei
Interviews zum Privatleben etc.) betroffen sind.[46]
„Unwirtschaftlich” – die
ökologischen Aspekte
Und
schließlich würde ein Grundeinkommen auch solche Vorteile für die
Gesamtgesellschaft bergen, die den bereits beschriebenen, primär ökonomischen
Vorteilen in gewisser Hinsicht entgegenstehen und diese damit in ein anderes
Licht zu stellen in der Lage wären. Schon dieser Umstand für sich genommen,
könnte freilich in einer Gesellschaft, die gerade gezwungen ist, sich beständig
auf neue Perspektiven einzustellen und mit deren Vielfalt sinnvoll umgehen zu
lernen, erneut als ein Argument pro Grundeinkommen
angesehen werden.
Zahlreiche
Grundeinkommensbefürworter propagieren diese Idee nicht als Unterstützungs-
oder Belebungsmittel für die Wirtschaft, sondern sehen sie im Gegenteil als willkommene Bremse eines außer Kontrolle
geratenen wirtschaftlichen Wachstums, das mit dem Übergang vom Industrie- zum
Finanzkapitalismus und mit der voranschreitenden Globalisierung des Marktes zum
kaum noch hinterfragten Grundwert des weltweiten Wirtschaftsgebaren geworden
ist. Insbesondere Umweltschützer sehen die der aktuellen Sozialpolitik
zugrundeliegende Aneinanderkoppelung von Wirtschaftswachstum und Wohlfahrt als
fatalen Fehlschluss einer durch-ökonomisierten Arbeits- und Wachstumsethik, der
dazu führt, dass zukünftigen Generationen anstelle eines komfortablen sozialen
Netzes nur ausgebeutete und beschädigte Umwelt übrig bleiben wird. Diese
Aneinanderkoppelung sei deshalb schleunigst zu durchtrennen und genau dazu
könnte ein Grundeinkommen wesentlich beitragen.[47]
Zur
Zeit würden die Unterstützungen und Beihilfen aus den sozialen
Sicherheitssystemen nämlich weitgehend davon abhängen, wie viel der Betroffene
zum Bruttosozialprodukt seiner Gesellschaft beigetragen hat oder noch beitragen
wird. Ein bedingungsloses Grundeinkommen würde demgegenüber Unterstützungen von
diesem Beitrag abkoppeln und damit die Produktivitätsethik des gegenwärtigen
Systems unterwandern. Es würde überdies den Gemeinschaftssinn stärken und dazu
beitragen, dass die Verantwortung für den gemeinsamen Besitz an Natur und deren
Ressourcen wirklich von allen geteilt wird.
In
dieser Hinsicht wären es demnach nicht die Leistungsträger und willigen
Arbeitssuchenden, sondern gerade die „Surfer”, das heißt also die vielfach
kritisierten „Müßiggänger”, „Nichtstuer” und „Parasiten”, die dafür, dass sie
sich explizit aus dem Lohnarbeitszusammenhang ausnehmen und damit die Umwelt
vermutlich am wenigsten belasten, belohnt werden sollten.[48]
Je höher deren Grundeinkommen angesetzt würde, desto nachhaltiger würde das
längst zum Selbstläufer gewordene Wirtschaftswachstum gebremst.
Die Hürden
Mit
diesem „unwirtschaftlichen“ Aspekt wird ein Umstand sehr deutlich, der für die Grundeinkommensidee
geradezu charakteristisch zu sein scheint: sie hat das Potential, aus sehr
unterschiedlichen Perspektiven attraktiv zu wirken, sie birgt Interessantes für
eine Vielzahl von politischen, sozialen und ökonomischen Sichtweisen. Gerade dies,
so ließe sich annehmen, sollte eigentlich ein gewichtiges Argument zu ihren
Gunsten darstellen. Denn wer sollte mehr Interesse an einer Sozialpolitik
haben, die für sehr unterschiedliche Perspektiven Vorteile bietet, als eine so
heterogen organisierte, hochdifferenzierte Gesellschaft wie die unsere.
Gerade
dieser Umstand führt allerdings auf der anderen Seite auch die beiden derzeit
vermutlich größten Hindernisse für die Realisierung der Idee sehr deutlich vor
Augen. Beide betreffen im Prinzip die Diskrepanz der ideellen Implikationen der
Idee und der aktuell verfügbaren, zu ihrer Verwirklichung aber notwendigen
realpolitischen Strukturen. Einerseits scheint die aktuelle Realpolitik
diesbezüglich von ihrer Geschichte gehindert zu werden, sich der Idee vollherzig
anzunehmen, andererseits von ihrer Zukunft.
Die politischen
Berührungsängste
Dass
die Heterogenität der Zugänge zur Grundeinkommensidee kein Garant dafür ist,
dass die Idee erfolgreich ihrer Realisierung zustrebt, zeigt sich recht
deutlich an der jüngeren Geschichte der Idee. In den sechziger und siebziger
Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts ist die Debatte um ein vom Arbeitszwang
befreites Dasein, das durch die Auszahlung eines bedingungslosen Einkommens
ermöglicht werden sollte, im Zusammenhang des Aufbruchs der Jugend- und
Studentenbewegung und damit auch im Rahmen traditionell marxistischer oder
neo-marxistischer Kapitalismuskritik ins Rollen gekommen. Bezeichnenderweise
haben sich damals aber nahezu zeitgleich auch bereits Wirtschafttheoretiker wie
etwa der Brite James Meade oder der Amerikaner Milton Friedman der Idee
angenommen, die gemeinhin eher den liberalen oder sogar neoliberalen
politischen Kreisen zugerechnet werden. In den achtziger Jahren haben sich dann
verschiedenste Grün- und Frauenrechtsbewegungen der Idee zugewandt und in den
neunziger Jahren scheint sie sich allmählich von erkennbaren Zuordnungen zu
politischen Farben überhaupt losgesagt zu haben. Während zwar einige
Diskutanten in ihr nach wie vor in guter Marxscher Tradition den
„kapitalistischen Weg zum Sozialismus” sehen, sind heute darüber hinaus
Befürworter aus so ziemlich jedem anderen politischen und ideologischen Lager
an den Diskussionen beteiligt. Die Idee scheint in dieser Vielfalt eine gewisse
„wissenschaftliche“ Eigenständigkeit zu gewinnen. Jedenfalls beschäftigen sich
mit ihr bereits viele, die wesentlich mehr an grundsätzlichen Argumenten und
neuen Ideen interessiert sind, als daran, aus welcher politischen Richtung
diese kommen.
Gerade
diese Positionierung der Grundeinkommensidee jenseits von Links und Rechts scheint sie zum einen als
sozialpolitische Maßnahme für eine heterogene und „multikulturelle“
Gesellschaft geradezu zu prädestinieren. Zum anderen sorgt sie aber auch dafür,
dass sich keine der etablierten politischen Richtungen und Parteien zur Zeit
vollherzig hinter die Idee zu stellen wagt, weil sich stets auch Aspekte in ihr
ausfindig machen, die zu sehr dem Gedankengut oder dem Parteiprogramm des
jeweiligen politischen Gegners gleichen. Gerade für ihre Realisierung stellt
die ideologische Diversität der Grundeinkommensidee also ein großes praktisches
Hindernis dar. Obwohl die jüngere Geschichte auch verschiedenste Versuche
kennt, der Idee realpolitische Grundlagen zu schaffen – allen voran etwa mit
der belgischen Partei VIVANT[49]
oder mit der Absichtserklärung des brasilianischen Präsidenten Lula de Silva,
in seinem Land ein Grundeinkommen einzuführen[50]
–, scheint ihr zur Zeit damit einfach eine stabil etablierte Fürsprecherbasis
zu fehlen, von der aus sie nach und nach größere Aufmerksamkeit in der
Öffentlichkeit und schließlich vielleicht auch den entscheidenden Initialfunken
für ihre Realisierung erhalten könnte.
Die Auflösung der National-
und Sozialstaaten
Analoges
gilt, und dies vermutlich noch viel nachhaltiger, für jene Ebene, auf der die
Grundeinkommensidee heute realistischer Weise eigentlich noch als einzige ins
Auge gefasst werden kann, auf der sie aber unmittelbar noch viel
unrealistischer erscheint, als dies ohnehin schon der Fall ist – nämlich für
die globale.
Deutlicher
als im Hinblick auf die realpolitische Situation in einzelnen Nationalstaaten,
sticht angesichts der Probleme der wenigen global operierenden Einrichtungen
zur Regelung internationaler Anliegen, ins Auge, dass zur Zeit eigentlich keine
Strukturen bereitstehen, die in der Lage wären, die globale Einführung eines
Grundeinkommens zum einen politisch vorzubereiten und durchzusetzen und zum
anderen dann auch im laufenden Betrieb zu verwalten.[51]
Halbwegs „realistisch“ – so dieses Wort in diesem Zusammenhang überhaupt
angebracht ist – scheint sich die Idee zur Zeit höchstens im engen Korsett von
Nationalstaaten, bestenfalls noch im Rahmen solch übernationaler Gebilde wie
etwa der Europäischen Union denken zu lassen. Gerade der Nationalstaat ist
allerdings – darüber herrscht heute wohl bereits Konsens[52]
– ein in der voranschreitenden Globalisierung zum Auslaufen verurteiltes
Modell.
Zunächst
könnte dieser Umstand freilich die Hoffnung nähren, dass an die Stelle der
Nationalstaaten schon bald andere Strukturen treten müssten, die dann als
solche bereitstehen, um ein Grundeinkommen in jenem Maßstab, der angesichts der
Globalisierung angezeigt scheint, zu realisieren. Die Europäische Union könnte
diesbezüglich die Richtung vorgeben.
Vielleicht
schwerwiegender noch als vom Ende der Nationalstaaten dürfte die
Grundeinkommensidee dabei aber davon betroffen werden, dass mit den
Nationalstaaten auch das eng an ihre Entstehung und erfolgreiche Konstitution
gebundene Konzept der Sozialstaaten
immer mehr den Einflüssen und Imperativen der Globalisierung zum Opfer fällt.[53]
Und damit scheint die Grundeinkommensidee eine Basis zu verlieren, die
vielleicht grundlegender noch als alle philosophischen und ökonomischen Überlegungen
dazu beigetragen hat, die Vorstellung einer unabhängig von Gegenleistungen zur
Verfügung gestellten Daseinsgrundlage nach und nach in den Köpfen der Menschen
zu etablieren.
Entstanden als Ausgleich für Umverteilungsdefizite von sich gerade im nationalen
Korsett anfänglich äußerst produktiv entwickelnden Volkswirtschaften hat das
Konzept des Sozialstaates wohl sehr wesentlich dazu beigetragen, soziale
Sicherheiten als vertraute Gewohnheiten zu etablieren, die zwar de jure stets von Arbeit abhängig
geblieben sind, de facto aber dann
oftmals doch einen gewissen Mindestwohlstand jenseits von Arbeit garantiert
haben – sei es in den als vorübergehend angenommenen Zeiten der
Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit oder sei es in der Zeit nach der Arbeit
als Rente oder Pension. Damit hat der Sozialstaat eine Prominenz erreicht, die
soziologische Modernisierungstheorien noch in den fünfziger und sechziger
Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts dazu veranlasst hat, gerade im Grad des
Ausbaus des Sozialstaates einen Indikator für die „Modernität” entsprechender
Gesellschaften zu sehen.
Heute scheint sich dies umgekehrt zu haben. Der Sozialstaat mit seinem
Hauptaugenmerk auf innerstaatliche Umverteilung wird vielfach eher als
Konservierungsmittel des „kollektiven Zwangssystems“ der Nationalstaaten
gesehen, denen in der voranschreitenden Globalisierung allerdings sehr
offensichtlich Regelungskompetenzen abhanden kommen. Die Besteuerungsobjekte
entziehen sich geschickt staatlichem Zugriff und übrig bleiben jene, die im
Prinzip genau deswegen, weil sie nicht im herkömmlichen Sinn übermäßig
„produktiv“ sind, weil sie also nichts zur Stärkung und Stabilisierung des
Staates beitragen können, auf sein soziales Netz angewiesen sind. In dem
Ausmaß, in dem sich ökonomische Strukturen von der Reichweite politischer
Regulationen abkoppeln, verliert der Sozialstaat, dessen Umverteilungsvolumen
im 20. Jahrhundert in vielen Industrieländern die Hälfte des Sozialprodukts
erreicht hatte, seine Basis. Und damit verliert auch die Grundeinkommensidee
einen Verbündeten, der das, wofür sie nicht zuletzt steht – nämlich soziale Gerechtigkeit unabhängig von den
Unbilden der Arbeit – historisch sehr erfolgreich propagiert hat.
Fehlende globale Strukturen
Im
Hinblick auf das nationalstaatliche Korsett mag dieser Verlust vielleicht sogar
befreiende Wirkung haben. Denn emphatisch verstanden ist die
Grundeinkommensidee natürlich schon immer darauf angelegt gewesen, die
Möglichkeiten für ein besseres Leben nicht nur einer kleinen Minderheit in
einigen privilegierten Ländern der Welt bereitzustellen, sondern tatsächlich
eine existenzsichernde Einkommensgrundlage für
alle Bewohner dieses Planeten zu sein. Wie schon Immanuel Kant in seiner
Schrift Zum ewigen Frieden im
Hinblick auf die „wahre Demokratie”, und wie übrigens auch Karl Marx im
Hinblick auf die Utopie einer versöhnten, weil kommunistischen Gesellschaft,
weisen die meisten Grundeinkommensbefürworter heute dezidiert darauf hin, dass
ein solches Konzept seiner Idee nur in einer Weltbürgergesellschaft tatsächlich
entsprechen würde.[54]
Eine nur partielle und isolierte Realisierung der Grundeinkommensidee in
einzelnen Nationalstaaten würde nicht den damit verbundenen moralischen und
ethischen Ansprüchen gerecht werden.
Allein, mit diesen Ansprüchen gerät die Idee natürlich endgültig zur
sozialphilosophischen Utopie. Denn wenn schon im aktuellen nationalstaatlichen
Rahmen weder auf der Ebene der Realpolitik, noch auf der einer hinreichend
stabilen Verankerung der sozialen Netze die Grundlagen nicht bereitstehen, um
diese Idee auch nur in die Nähe einer baldigen Umsetzung zu rücken, so sind,
wie gesagt, solche Strukturen auf globaler Ebene zur Zeit noch nicht einmal
halbwegs konkret vorstellbar.
Dies ist freilich kein Grund, die Idee einfach fallen zu lassen. Denn
zum einen ist heute sehr deutlich zu sehen, dass Fragen, wie die nach globalen
Strukturen zur Regulierung internationaler Anliegen, ohnehin immer vehementer
auf Antworten drängen. Die Einrichtung von Organisationen und
Administrationsstrukturen, die global operieren und zum Beispiel in der Lage
sind, Gewinne aus weltweiten Güter-, Kapital- und Informationstransfers, oder
auch die Ausbeutung oder Verschmutzung natürlicher Ressourcen zu besteuern und
die damit eingehobenen Mittel auch wieder weltweit zu verteilen, ist keine
Problematik, die einzig an die Grundeinkommensidee gebunden ist. Dieses Problem
wird in aller nächster Zukunft ohnehin gelöst werden müssen.
Und darüber hinaus lässt sich gerade an der Geschichte von
sozialphilosophischen Ideen und sozialpolitischen Maßnahmen[55]
sehr deutlich sehen, dass die Errungenschaften unserer heutigen
Wohlfahrtsgesellschaft, also all jene sozialen Sicherheiten wie
Arbeitslosengelder, Krankenversicherungen, Pensionen, Bedürftigenunterstützungen
etc., die zumindest uns Erste-Welt-Bewohner mittlerweile so vertraut geworden
sind, dass wir sie mitunter gar nicht mehr wahrnehmen, noch vor nicht einmal
150 Jahren selbst als ähnliche, wenn nicht sogar noch unrealistischere Utopien
angesehen worden sind. Hätte sich damals niemand, und sei es noch so
idealistisch und mitunter auch abwegig, irrend und fantastisch, mit diesen
Ideen beschäftigt, so wären sie heute nicht Realität.
[...]
‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑
Das Buch
zu dieser Einleitung erscheint Anfang des Jahres 2006 im Berliner Avinus-Verlag
und kann hier vorab
bestellt werden.
[1] Ich orientiere
mich im folgenden insbesondere an Füllsack 2002 und Van Parijs 2003.
[2] Vgl.:
Popper-Lynkeus 1923.
[3] In den 1930er
Jahren ist im tirolerischen Wörgl vorübergehend ein sogenanntes „Schrumpfgeld“
eingeführt worden, das mit seinem Verfallsdatum die Kauffreudigkeit der
Konsumenten anregen sollte, um so die Wirtschaft zu beleben. Ähnlich
Restriktionen hat u.a. auch Jacques Duboin (1945) in seiner Distributive economy für soziale
Unterstützungen ins Auge gefasst.
[4] Vgl. z.B.
Ackerman/Alstott 1999, Cunliffe/Erreygers 2003.
[5] Vgl. Palmer 1997.
[6] Vgl. dazu z.B.:
Genet/Van Parijs 1992, Ferry 2000, Van Parijs/Vanderborght 2001.
[7] Vgl.: Kooistra
1994, Frankman 2001.
[8] Ein entsprechendes
Konzept vertritt zum Beispiel der französische Philosoph Jean-Marc Ferry (1995,
2000)
[9] Wie etwa: Miller
1983.
[10] Vgl.: Opielka
2004a.
[11] Vgl. dazu u.a.:
Opielka 2004b und auch den Beitrag von Dirk Jacobi in diesem Band.
[12] Vgl. für einen
detaillierteren Überblick meine Darstellungen in Füllsack 2002: 165ff.
[13] Es sollte hier freilich nicht
verschwiegen werden, dass, wie immer in solchen Zusammenhängen, auch
diesbezüglich gerade das, was manchen Teilnehmern der Diskussionen ums
Grundeinkommen attraktiv erscheint, nämlich ein von sozialstaatlichem Ballast
entschlackter, ein „schlanker Staat“, anderen ein gewaltiger Dorn im Auge ist und
als Absage an mühselig erkämpfte sozialdemokratische oder sozialistische
Errungenschaften zugunsten des „Neoliberalismus“ angesehen wird. Angesichts
dieser Kontroversen scheint eines der größten Hindernisse für die Verbreitung
und Realisation der Grundeinkommensidee die nach wie vor überaus starke
emotionale Besetzung des gesamten Problemkomplexes Arbeit zu sein, und die große historische Tradition, die
diesbezüglich auf den unterschiedlichen Lösungsversuchen lastet. Obwohl sowohl das
„linke“ wie auch das „rechte“ politische Lager eine Reihe von für sie
attraktiven Aspekten in der Idee des Grundeinkommens finden, sind sie vielfach
auch heute noch nicht bereit, über den eigenen Tellerrand zu blicken und die
Idee jenseits von Links und Rechts
auf ihre Stimmigkeit hin zu untersuchen. Siehe dazu auch weiter unten.
[14] Diese Debatte
reicht von Thomas Paine (1796) and Joseph Charlier (1848) bis Raymond Crotty
(1987) oder James Robertson (1999), um nur einige Beispiele zu nennen.
[15] Vgl. u.a. Pelzer
1998, 1999.
[16] z.B. Duchatelet
1992.
[17] vgl.: Bresson
1999.
[18] Vgl. dazu etwa den
Beitrag von Gianluca Busilacchi in diesem Band.
[19] Vgl. Soete/Kamp
1996.
[20] Vgl. O'Brien/Olson
1990, Palmer 1997.
[21] Vgl.: Meade 1989,
1993, 1994, 1995.
[22] vgl.: Van Trier
1997.
[23] vgl.: Duboin 1945,
1985.
[24] vgl.: Huber 1998,
1999, Huber/Robertson 2000.
[25] Grundsätzlich zum
Unterschied von universellen und selektiven Wohlfahrtsprogrammen vgl.:
Titmus 1963.
[26] Bezüglich der
Bestimmung von Bedürfnissen vgl. unter anderem die Kritik an der Aussagekraft
von Studien wie dem Human Development Report oder der aktuell wohl umfassendsten Datenbank zur Einkommensverteilung
von WIDER, dem World Institute for Development Economics Research. Klassisch dazu: Morgenstern 1963, und jüngeren Datums:
Moll 1992; Berger/Schmidt 2004. Bezüglich der Schwierigkeit Arbeit zu
definieren vgl. u.a. Baecker 2002, Füllsack 2002: 13f; Füllsack 2005.
[27] Vgl.: Paoli 2002.
[28] Vgl. dazu u.a.:
Der Spiegel 21/2004, S. 112-115. „Abstieg in die vierte Liga. Gestern noch
Chef, heute Hiwi“.
[29] Vgl. u.a.:
Füllsack 2002: 92f.
[30] Zum einen weisen
Untersuchungen darauf hin, dass die tatsächliche Wirksamkeit dieser „Fallen“
vielfach überschätzt worden ist. Vgl. u.a.: Vobruba 2000: 85f. Und zum anderen
dürften sie auch durch die in letzter Zeit recht deutliche „Verschlankung“
sozialer Sicherheitsnetze an Relevanz verlieren.
[31] Vgl. u.a.: Van
Parijs 2003.
[32] Vgl.: Cournot
1838/1938.
[33] Vgl.: Tobin 1965,
1966, 1968, Tobin/Pechman/Mieszkowski 1967.
[34] Überlegungen in
diese Richtung haben übrigens schließlich auch James Tobin (1997) davon überzeugt, einen universellen „Demogrant“ der
Negativen Einkommenssteuer vorzuziehen.
[35] Vgl. dazu u.a. Van Parijs 2001 oder auch
Kaus 1990, der
eigentlich für workfare plädiert, dabei
aber zugesteht, dass sie, wenn, dann mit moralischen oder politischen
Argumenten legitimiert werden muss und nicht mit dem schwer beweisbaren
Argument, dass eine an Arbeit gebundene Unterstützung notwendig billiger wäre
als eine bedingungslose.
[36] Auch Ulrich Beck
(1999: 125) hat diesbezüglich den Vorschlag gemacht, die Kriterien für den
Bezug wohlfahrtsstaatlicher Unterstützungen schrittweise im Hinblick auf eine
„Kultur der Kreativität“ so auszuweiten, dass damit schließlich auch alle Arten
von sozialen, kreativen, künstlerischen etc. Tätigkeiten miteinbezogen werden.
[37] Atkinson 1993a,
1993b, 1996, 1998; Vgl. auch Vanderborght/Van Parijs 2001.
[38] Vgl.: Offe 1994.
[39] Ein mittlerweile
recht bekannter Text von Philippe van Parijs mit dem Titel „Why surfers should
be fed“ (1991) stellt die Wellenreiter von Malibu beispielhaft als eine soziale
Gruppe heraus, die keine erkennbaren Beiträge zur Gesellschaft leisten.
[40] Ausführlicher zu
den zahlreichen Gründen für die nach
unten unflexible aktuelle Lohngestaltung vgl.: Füllsack 2002: 49f.
[41] Auf die damit
verbundene Flexibilisierung der Arbeitsmärkte und insgesamt der
gesellschaftlichen Problemlösungsaktivitäten hat prominent unter anderem
bereits James Meade (u.a. 1989) hingewiesen.
[42] Diesbezüglich ist allerdings der
Einwand vorgebracht worden, dass ein Grundeinkommen zwar tatsächlich in den
unteren Einkommensschichten Anreize für entsprechend produktive, innovative,
weiterbildende oder auch kreative etc. Aktivitäten geben würde, dass es aber,
während es diese in den unteren Schichten erzeugt, entsprechende Anreize in den
oberen Schichten durch die Notwendigkeit, diese stärker zu besteuern, auch
wieder vernichtet. Da gerade diese Schichten bezüglich Leistung, Innovation und
Unternehmergeist aktuell eher aktiv sind
als die unteren, würde sich dies dann doch vermutlich ökonomisch negativ
auswirken. (vgl.: Piketty 1997) Zu dieser Problematik werden zwei Lösungen
diskutiert. Die eine besteht darin, die Besteuerungsprogression durch einen
bestimmten „Overcharge”, sprich eine leicht erhöhte Besteuerung der
Nettoprofiteure eines Grundeinkommens zu korrigieren (Vgl. dazu: Meade 1989),
was zwar nominell eine Besteuerung der unteren Schichten darstellen würde, de facto aber immer noch größere
Umverteilungswirkung hätte als das aktuelle System. Und zum zweiten wird auch
ein „Teil-Grundeinkommen” („partial basic
income“) diskutiert, wie es zum Beispiel vom Niederländischen
Wissenschaftsrat für Regierungspolitik (WRR 1985) vorgeschlagen und seitdem
sowohl in den Niederlanden (Dekkers & Noteboom 1988, Van der Veen/Pels
1995, Groot 1999), wie auch in anderen europäischen Ländern (Atkinson 1989,
Parker ed. 1991, Lahtinen 1992, Brittan 1995, Gilain/Van Parijs 1995,
Clark/Healy 1997) diskutiert wird. Ein solches Teil-Grundeinkommen für alle
würde geringer ausfallen als das, was gegenwärtig Individuen an Unterstützung
garantiert wird, aber es würde sich der Hälfte dessen nähern, oder sie sogar
leicht übersteigen, was gegenwärtig gemeinsamlebenden Paaren an Unterstützung
gewährt wird. Und es würde mit der Weiterführung eines bedürftigkeitsgetesteten
Mindesteinkommensschema einhergehen. Vgl. dazu auch: Van Parijs 2003.
[43] Vgl. dazu u.a.:
Walwei 1999: 177; Heinze / Streeck 2000.
[44] Vgl. u.a.:
Esam/Berthoud 1991; Sainsbury 1999.
[45] Vgl. dazu:
Clark/Kavanagh 1996. Im Speziellen könnte ein Grundeinkommen überdies auch in
bezug auf Partnerschaften dazu beitragen, Fallen zu vermeiden. Im bestehenden
System kann es zum Beispiel für eine verheiratete Frau mit arbeitslosem Partner
davon abhängen, wie hoch die Unterstützung des Partners ist, ob es sich für sie
auszahlt, arbeiten zu gehen oder nicht. Würde ihr Arbeitseinkommen knapp über
dem Niveau liegen, bei dem ihr Partner seinen Unterstützungsanspruch verliert,
so wäre sie kaum sonderlich motiviert, weiter zu arbeiten. Ein bedingungsloses
Grundeinkommen würde dem vorbeugen und überdies durch diesen
Fallenvermeidungseffekt auch Teilzeitarbeit befördern. Vgl.: Standing 1992: 59.
[46] Allerdings wurde auch eingewandt,
dass ein Grundeinkommen die geschlechtliche Teilung der Arbeit nicht nur
beheben, sondern sie im Gegenteil auch vertiefen könnte. Die Freiheit vom
Markt, die es impliziert, muss nämlich per se noch nicht heißen, dass Männer
und Frauen sie auch gleichmäßig genießen. Wenn mit einem Grundeinkommen Zeit
gewonnen wird, so heißt das nicht schon, dass Männer deswegen automatisch auch
mehr Hausarbeit leisten. Außerdem könnte die Gefahr bestehen, dass vor allem
Niedriglohnarbeiter – und das sind eben zur Zeit eher die Frauen – aus der Erwerbstätigkeit
aussteigen, während die Gutverdiener, also die Männer, erst recht den
Arbeitsmarkt für sich requirieren. Die geschlechtliche Teilung der Arbeit würde
dadurch verstärkt und nicht aufgehoben. Vgl.: Carlson 1997: 9. Um diese Gefahr
zu vermeiden, wurde auch in diesem Zusammenhang angeregt, die Einführung eines
Grundeinkommens stets als Teil eines umfassenderen Maßnahmenpakets zu
betrachten, das etwa auch Mindesteinkommen, Kinderbeihilfen, die Anerkennung
männlicher und weiblicher Arbeitszeit, eventuell auch die Entlohnung von
Hausarbeiten etc. vorsehen würde. Vgl. u.a.: Walter 1989: 121f.
[47] Vgl. dazu: Lerner
1994, Offe et al, 1996: 209-210.
[48] Vgl.: Van Parijs 1995: 99f.
[49] Vgl.: Vanderborght 2000.
[50] Vgl. die Beiträge
von Eduardo Suplicy und Philippe van Parijs in diesem Band.
[51] Verschiedentlich
sind diesbezüglich, wie schon erwähnt, zwar die Vereinten Nationen ins Spiel gebracht worden. (vgl. u.a.: Frankman
2001) Und auch die Internationale
Arbeitsorganisation (ILO) hat mit Guy Standing (u.a. 1999) einen
engagierten Grundeinkommensbefürworter in ihren Reihen. Beide Einrichtungen
scheitern aber, so wie andere internationale Organisationen auch, zur Zeit
vielfach schon an weitaus weniger ambitionierten Projekten und nähren damit
Zweifel, ob sie sich tatsächlich als Realisatoren der Grundeinkommensidee
eignen.
[52] Vgl. dazu u.a.: Giddens 1995,
Habermas 1997, Holten 1998.
[53] Vgl. u.a.:
Ritter 1989, Döhring 1999.
[54] Explizit etwa: Zorc 1994, Frankman 1998,
Barry 2000, Galston 2000, Rothschild 2000, Simon 2000. Es sei aber der Vollständigkeit halber hier auch
darauf hingewiesen, dass es Stimmen gibt, die ein Grundeinkommen explizit als nationalstaatliche Maßnahme gegen den
globalen Konkurrenzdruck am Arbeitsmarkt anpreisen. Ein nur national
eingeführtes Grundeinkommen würde nämlich die Arbeitskräfte in Hochlohnländern,
oder allgemeiner, in Ländern nahe an Billiglohnländern, um den vom
Grundeinkommen abgedeckten Teil billiger werden lassen und so die Wirtschaft
gegenüber ausländischer Konkurrenz begünstigen.
Diesbezüglich
sollte freilich nicht übersehen werden, dass die Einführung eines
nationalstaatlich isolierten Grundeinkommens aufgrund der damit zu erwartenden
Migrationsströme (vgl. dazu den Beitrag von Michael Howard in diesem Band) mit
einer noch wesentlich radikaleren Abschottung der nationalen Grenzen
einhergehen müsste als sie zur Zeit schon betrieben wird. Schon dies würde
enorme Kosten verursachen. Die Strukturunterschiede aber, die eine solche Abschottung
erzeugen würde, dürften sich in einer hochdynamisierten Welt wohl innerhalb
kürzester Zeit zu Differenzen auswachsen, die im Endeffekt wesentlich teurer zu
stehen kommen könnten und überdies wohl auch wesentlich schwerer zu kalkulieren
wären als die bloß wirtschaftliche Konkurrenz eines billigeren Auslands.
[55] Vgl. zur
Geschichte des Sozialstaats u.a. Ritter 1989.