Grundeinkommen-
Definition
lt. Netzwerk Grundeinkommen
und sozialer Zusammenhalt

 

Grundeinkommen ist eine

  • bedingungslose, finanzielle Zuwendung,
  • die jedem Mitglied der Gesellschaft
  • in existenzsichernder Höhe,
  • ohne Rücksicht auf sonstige Einkommen,XX
    auf Arbeit oder Lebensweise
  • als Rechtsanspruch zusteht
  • und eine Krankenversicherung inkludiert. X

 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zur Startseite >>

Mit anderen Worten:

Grundeinkommen ist

> allgemein: alle BürgerInnen, alle BewohnerInnen des
>> betreffenden Landes müssen tatsächlich in den Genuss
>> dieser Leistung kommen;

> existenzsichernd: die zur Verfügung gestellte
>>
Summe soll ein bescheidenes, aber dem Standard der
>> Gesellschaft entsprechendes Leben, die Teilhabe an
>> allem, was in dieser Gesellschaft zu einem normalen
>>
Leben gehört, ermöglichen;

> personenbezogen: jede Frau, jeder Mann, jedes Kind
>> hat ein Recht auf Grundeinkommen. Nur so können
>> Kontrollen im persönlichen Bereich vermieden werden und >> die Freiheit persönlicher Entscheidungen gewahrt bleiben;

> Arbeits-unabhängig: mit Grundeinkommen ist weder eine >> Kontrolle unbezahlter Arbeit, noch eine Verpflichtung zur >> Erwerbsarbeit verbunden. Die ethische Verpflichtung zu
>>
sinnvoller Tätigkeit ist damit nicht aufgehoben, gleichzeitig >> soll deutlich werden, dass Arbeit nicht einfach mit
>>
Erwerbstätigkeit gleichgesetzt werden kann;

> ohne Armutsfalle: Leistung drückt sich keineswegs nur in >> Geldeinkommen aus. Trotzdem soll Grundeinkommen so >> gestaltet sein, dass jedes zusätzliche Einkommen das
>>
verfügbare Einkommen erhöht;

> demokratisch: die Inanspruchnahme von
>>
Grundeinkommen darf nicht diskriminierend sein, deshalb >> müssen es alle Mitglieder der Gesellschaft bekommen.



weiter >>